Wenn die Steinewerfer ein Mobiltelefon dabei haben, kann man sie darüber ermitteln. Ob es gemacht wird ist eine andere Sache.
Das stimmt.
Jedenfalls gehe ich davon aus, dass jemand der so etwas tut sein Smartphone mit Sicherheit bei sich trägt.
So schlau, das Smartphone nicht mitzunehmen ist die Person nicht. (Vermutung)
Wenn die Kamera eine Straftat aufnimmt und die Behörden bekommen Kenntnis davon dürfen sie die Kamera sicherstellen. Die Videos dürfen sie aber nur mit einer richterlichen Entscheidung ansehen.
Damit wäre ich nicht einverstanden. Eine Beschlagnahmung in so einem Fall geht gar nicht, denn hier wird dann jemand unschuldiges geschädigt.
Beschlagnahmtes bekommt man manchmal ja erst Monate später zurück, wenn überhaupt. Und im Extremfall ist es dann veraltet oder beschädigt.