Dashcam Nutzung in Österreich

  • Moin,

    in der vergangenen Woche habe ich das hier gelesen:

    Zitat

    In Österreich ist der Einsatz von Autokameras verboten und wird mit bis
    zu 10.000 Euro, im Wiederholungsfall mit bis zu 25.000 Euro, bestraft.

    >>Quelle<<

    Auch bei >>Google<< gibt es gerade zu Österreich recht viele Infos.

    Ich bin nur in Deutschland, Frankreich und der Schweiz unterwegs.
    Von Bußgeldern habe ich da noch nichts gelesen.

    Aber € 10000.- bis gar € 25000.- Strafe in Austria sind doch schon eine Hausnummer für sich.

    Was sagen die Experten dazu?

    Ps
    Falls das Thema schon existiert, habe ich es nur nicht gefunden, dann bitte löschen.

    Gruss

    bonns

    Einmal editiert, zuletzt von hoko (23. April 2014 um 11:47) aus folgendem Grund: Thema an ein bereits bestehendes angefügt

  • So wie ich das als Gelegenheits-Tourist verstehe, beruht das sogenannte "Verbot" der Dashcams auf einer behördlichen Auslegung eines etwas schwurbeligen Gesetzestextes § 50a. (1) Videoüberwachung im Sinne dieses Abschnittes bezeichnet die systematische, insbesondere fortlaufende Feststellung von Ereignissen, die ein bestimmtes Objekt (überwachtes Objekt) oder eine bestimmte Person (überwachte Person) betreffen, durch technische Bildaufnahme- oder Bildübertragungsgeräte. (dort Abschnitt 9a Videoüberwachung). Erläuterung dazu http://www.staedtebund.gv.at/gemeindezeitun…grundlagen.html Nach diesem Gesetz dürfte allerdings auch keine Webcam / Wettercam, keine Zeitrafferaufnahme erlaubt sein. Ebensowenig die Kombination von SerienBild / Video mit Zeitstempel und GPS-Daten da hierdurch "Dateien" entstehen, die nach mindestens "einem Kriterium" durchsuchbar sind. Und wer die ganze Sache auf die Spitze treiben will, übermittelt die Daten ins böse Ausland. Z.B. zu Facebook. Die strikte Anwendung dieses Gesetzes dürfte die Hälfte der Österreichischen Bevölkerung in den Ruin oder in den Knast und die Staatseinnahmen auf Rekordniveau treiben. Einzig die Spanner (ohne Aufzeichnung) gehen straffrei aus, da sie sich nur des "technisch verstärkten Sehens" bedienen.
    Eine Verwendung der Daten einer (nicht genehmigten) Videoüberwachung im Strafverfahren auf Betreiben der Behörden scheint hingegen nicht ausgeschlossen. Es kann jedoch auch die gesamte "Anlage" eingezogen werden - mit ihr auch alle Beweise. Ein Schuft, der Böses dabei denkt.
    Irgendwann wird auch Österreich von der Lebenswirklichkeit eingeholt. Google Streetview ist ja auch nicht mehr "verboten" und vielleicht überlegen es sich unsere Nachbarn gleich mit, ob nicht "das geschulte Amtsauge" ebenfalls den Bach runter geht. :kissing_face:

    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung wieder und ist keine Rechtsberatung.

    hx

    Einmal editiert, zuletzt von henryx (23. April 2014 um 20:07) aus folgendem Grund: Link ergänzt

  • henryx

    vergiss aber die Panoramafreiheit nicht; mit der hüben-wie-drüben-Begründung "an touristischen Orten muss man damit rechnen fotografiert zu werden"

    Das Problem mit den DashCams dürfte dabei ein anderes sein (achtung, Verschwörungsmodus :winking_face:

    DCs dienen zur Feststellung der eigenen Unschuld.
    Dies ist gegen den Grundsatz "in dubio pro reo" eines jeden Rechtsstaates.
    Erlaubt ein Staat nun die Nutzung einer DashCam, wird die Notwendigkeit die Unschuld zu beweisen, bejaht, oder zumindest akzeptiert...
    Bejaht/akzeptiert ein Staat diese Notwendigkeit, wird das Versagen des Rechtsstaates offensichtlich (warum sonst der Unschuldsbeweis)...
    ... und mit welcher Rechtsgrundlage will ein Staat Gesetze durchsetzen, wenn der den eigenen Grundsatz "in dubio pro reo" nicht einhalten kann?

    Klar - der Abschnitt über Videoüberwachung ist logisch. Nur - was ist mit der Panoramafreiheit? Da wird auch keiner informiert, was wann veröffentlicht werden darf, und wann nicht... Was ist mit Videoüberwachung in Zügen? Auf Bahnhöfen, öffentlichen Plätzen? Was ist mit Provida-Fahrzeugen (speziel dort: verdreckte Ermittlung ist - zumindest in der CH - nur bei dringenden Verdachtsfällen und mit richterlicher Unterschrift erlaubt)?

    Sicher muss man Persönlichkeitsrechte wahren; da sagt man "vorm Veröffentlichen Nummernschilder und Gesichter verpixeln, dann ist das gut"; mit entsprechender Erlaubnis des Veröffentlichen wird es auch nicht lange dauern, bis "Nummernschild- und Gesichtsverpixler-Plugins" für alle gängigen Videoschnittprogramme verfügbar werden...

    Aber eben... :-/

  • Mich interessiert das Thema auch sehr da ich ja aus Österreich komme und eine Dashcam nutze.
    Bin gepannt ob sich da mal was ändert von den Bestimmungen.

    Ich bin zur Zeit einfach der Meinung, dass sicher nicht so heiß gegessen wird wie gekocht wird, bin bis jetzt aber noch nie aufgehalten worden seit ich die Dashcam habe. :kissing_face:

    Wäre interessant ob schon mal jemand bekanntschaft mit der Österreichischen Polizei bezüglich Dashcam gemacht hat und was sie dazu gesagt haben.

    https://dashcamforum.de/www.photom.at/carcam

    Dieser Fotograf ist aus Wien und hat auch eine Dashcam in Betrieb.

  • Mich würde tatsächlich auch interessieren, ob es schon einmal zu einem Verfahren / einer Verurteilung wegen der Nutzung einer Dashcam in Österreich gekommen ist. Tante Google ist da noch wenig hilfreich. Bis auf die gebetsmühlenartige Wiederholung des Standpunktes der Datenschutzbehörde quer durch die Gazetten ist da leider nichts substantielles zu erfahren.

    hx

  • @Rmittler: der ist gut :grinning_squinting_face: :grinning_squinting_face:


    Bejaht/akzeptiert ein Staat diese Notwendigkeit, wird das Versagen des Rechtsstaates offensichtlich (warum sonst der Unschuldsbeweis)...

    und hier, finde ich, fängt es auch an sich zu widersprechen.
    einfachstes beispiel ist die regel, weiß nicht ob es die so in österreich auch gibt;

    wer hinten drauf fährt, hat schuld. immer. basta!!
    so, nun versuch mal zu beweisen, das der vorderman aber rückwärts gefahren/ gerollt ist.... :pouting_face:

    da ist die dashcam, um meine unschuld zu beweisen doch das beste was ich haben kann.

    zeugen aussagen lassen wir an dieser stelle mal außen vor. denn oft genug gibts keine,
    und insassen technisch beläuft es sich kurioser weise immer im aussage gegen aussage bereich.

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