Ich weiss, is knapp, aber gleich werden auf VOX ein paar Dashcams "getestet".
Kann sein, das man das auf vox.de später sich noch angucken kann.
Gruss,
Axel.
Ich weiss, is knapp, aber gleich werden auf VOX ein paar Dashcams "getestet".
Kann sein, das man das auf vox.de später sich noch angucken kann.
Gruss,
Axel.
Mist, hab's zu spät gelesen ... gucke trotzdem weiter
War noch nicht, denke das kommt nach den Autodoktoren. kommt nach dem Audi.
Gruss,
Axel.
...ah ja, jetzt kommt's ...
das war ein sehr schöner bericht.
Stimmt... aber die hätten die Windschutzscheibe ruhig mit noch mehr Modellen zupflastern können.
Bzgl. der Farbechtheit ist allerdings zu sagen, daß da evtl. auch das eigene Auge entscheidet. In diesem Fall und für mich hatte der Testsieger wirklich das beste Bild. Müsste man mal im direkten Vergleich zur Rollei nebeneinander sehen.
Ich fand´s eher bescheiden - angefangen von der Auswahl der ( 3 ) Cam´s über den "Tester", der offenbar nicht eine einzige Einstellung an den Dingern vorgenommen hat, bis hin zu dem "Rechtsexperten", der nur die Hälfte der Thematik "darf man´s oder nicht" angesprochen hat.
Aber immerhin ein Anfang !
Gruss,
Axel.
nicht ganz, no mercy. der rechts experte hat dummer weise recht. in deutschland betreten dashcams eine grauzone.
eigentlich sagt der gute herr damit nichts anderes.
was in anderen ländern gilt, gilt nicht unbedingt in deutschland.
es ist eher zufall, das dieses material bisher von jedem gericht, wo sowas auftauchte, auch zugelassen wurde.
Aiptek Car Camcorder X3 hat das Rennen gemacht, wer hätte das gedacht.
"Getestet" wurden, ich möchte sagen, VORGESTELLT wurden.
Ankenori Pro = 255 Euro
Aiptek Car Camcorder X3 = 136 Euro
TaoTronics 2,5" = 33,99
Hoffentlich gibt es bald weitere Test.
nicht ganz, no mercy. der rechts experte hat dummer weise recht. in deutschland betreten dashcams eine grauzone.
eigentlich sagt der gute herr damit nichts anderes.
Ich habe nicht gesagt, das er falsch liegt, er hat aber eine wichtige Information ausser Acht gelassen : es ist durchaus erlaubt, Video´s von Personen zu machen. Siehe Urlaubsvideo´s oder Fahrten durch schöne Landschaften.
Solange nicht gezielt / mit Absicht Leute gefilmt werden, sondern lediglich die Gegend / die Fahrt ansich aufgenommen wird, ist dies rechtlich zulässig.
Und deswegen akzeptieren immer mehr deutsche Gerichte die Video´s als Beweis.
PS : Ich red jetzt nicht vom veröffentlichen auf diversen Videoplattformen; da denke ich, das das evtl. Ärger geben könnte.
Gruss,
Axel.
Hallo,
habe eben den Bericht fast vollständig gesehen. Fand es schade, dass nur 3 Cam's dabei waren. Die Rollei 110 hat bei dem Test gefehlt. Und bitteschön, wer überwacht denn mit einer App?
Zu Youtube muss ich sagen, dass ich aktuell wohl keine Filme hochladen werde. Denn ich denke mal, dass die Abmahnanwälte schon in den Startlöchern sitzen. Die gucken dann, ob Nummernschilder oder Personen zu erkennen sind. Und schon flattert einem eine 500 EUR-Abmahnung ins Haus.
Gruß Almera
PS : Ich red jetzt nicht vom veröffentlichen auf diversen Videoplattformen; da denke ich, das das evtl. Ärger geben könnte.
und genau das ist der knackpunkt.
aber dazu gibst dann ja diese vielen programme, mit denen man die vids bearbeiten kann.
Hab grad mal die Materie etwas gründlicher überflogen; Tenor ( unter anderem auch von einer Produktionsfirma von Fernsehberichten )ist, das wenn es einfach nur zufälliges Beiwerk ist, Kennzeichen und Leute durchaus gezeigt werden dürfen.
Halt nur solange, bis entweder Kennzeichen undoder Person(en) in Zusammenhang mit einer Straftat / Ordnungswidrigkeit / Werbung für ein Produkt oder negativer Berichterstattung stehen. Erst dann greifen bestimmte Gesetze zum Persönlichkeitsrecht / Urheberrecht, ect.
Also wenn man lediglich ein ganz normales Filmchen einer Fahrt hochlädt, passiert nichts.
Das ist natürlich keine Rechtsverbindlichkeit, lediglich meine Meinung, die ich mir bilden konnte. Also wer Bedenken hat sollte es lassen oder eben pixeln !
Gruss,
Axel.
Genau das habe ich auch ergoogelt als ich anfing mich mit dashcams zu beschäftigen. Wenn ich mit meinem Handy, Camcorder, Kamera, ... irgendwo mit dem Radl rumdüse, oder am Strand filme, durch fremde Städte laufe ist nichts dagegen zu sagen wenn ich diese Videos auf z.B. yt zeige.
Sollte sich aber jemand melden, der aus den Aufnahmen gestrichen werden will muss ich dies machen!
Ist aber auch nur meine pers. Recherche, also nicht darauf verlassen!
ZitatSollte sich aber jemand melden, der aus den Aufnahmen gestrichen werden will muss ich dies machen!
Soweit wie ich das mitbekommen hab, muss dafür aber ein wichtiger Grund vorliegen.
Solange man eben gegen keins der angesprochenen Gesetze verstösst, und das ist im Falle der beiläufigen Aufnahme nicht der Fall, kann niemand was machen ( meine Rechtsauffassung ), höchstens freundlich drum bitten.
Jeder muss damit rechnen, irgendwo von irgendwem gefilmt zu werden > Touristen, Fußballspiel, Freiluftkonzert, Tankstelle, Geldautomat, Kreuzungen, Flughafen, usw. Gibt dafür auch einen Ausdruck, aber der fällt mir grad nicht ein.
Gruss,
Axel.
Kannst gut Recht haben, habe es nicht mehr zu 100% im Kopf.
daran kann man doch mal sehen, das dieses system mit dem datenschutz gar nicht richtig funktzionieren kann.
die regeln hebeln sich gegenseitig aus.
es ist so löchrig wie ein nudelsieb.
hehe alles richtig gemacht mit meiner Aiptek
Ich fuer meinen Teil nutze die Cam um mir die Arbeit zu erleichtern im
Falle eines Unfalls, um ggf als Zeuge zu einen etwas beitragen zu
koennen oder um einfach nur mal paar pikante Szenen einzufangen.
Ich
wuerde sie aber nicht dazu nutzen um jemand anzupinkeln weil er rechts
statt links geblinkt hat und dann noch gerade aus gefahren ist...
Ich habe den Bericht von der Vox Homepage fuer die Nachwelt nochmal als MHT hier angehangen
Öhmm Admin, mit welchem Programm lässt sich die Datei öffnen ...