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ZitatAlles anzeigenDie Autokamera B-Box T4 zeichnet im Straßenverkehr mit Full HD-Auflösung auf und dient in kritischen Situationen und bei Unfällen als stiller Zeuge. Die Dashcam löst die T3 ab und ist ab Mai für rund 80 Euro erhältlich.
Sogenannte Dashcams liefern bei Unfällen wertvolles Beweismaterial, das im Streitfall entlasten kann. Mit der Braun B-Box T4 bietet Braun Photo Technik jetzt den Nachfolger der bereits seit zwei Jahren im Markt erhältlichen B-Box T3. Die Autokamera sichert das Straßengeschehen während der Autofahrt automatisch mit integriertem Beschleunigungssensor (G-Sensor) und 120 Grad Weitwinkel Objektiv ab. Die Kamera ist ab Mai für 79,90 Euro erhältlich.
Die neue Kamera kommt mit Abmessungen von 63 mal 60 mal 18 Millimeter und einem Gewicht von 46 Gramm und ist damit etwas kompakter als das 50 Gramm schwere Modell T3 mit einen 77 mal 53 mal 24 Millimetern. Die T4 verfügt unverändert über einen 2 Zoll (5,08 Zentimeter) großen Bildschirm. Der Hersteller verspricht eine einfache Installation und Bedienung. Die Minikamera wird mit der mitgelieferten Saugnapfhalterung an der Windschutzscheibe des Fahrzeuges angebracht. Der G-Sensor löst bei Bewegung automatisch aus. Die Autokamera dokumentiert das Verkehrsgeschehen als stummer und zuverlässiger Beifahrer und kann im Falle eines Unfalls quasi als Zeuge eingesetzt werden. So sollen sich beispielsweise Falschaussagen widerlegen und Unfälle genau rekonstruieren lassen.
Die Kamera ermöglicht automatische zyklische Videoaufzeichnungen mit Full HD-Auflösung und 1920 x 1080 Bildpunkten sowie 30 Bildern pro Sekunde. Sie nimmt auch Fotos mit einer Auflösung von 5 Megapixel (bis 12 Megapixel interpoliert) auf. Die Video-Daten lassen sich AVI-Format (Motion JPEG) auf microSD-Speicherkarten mit bis zu 32 GByte aufzeichnen. Desweiteren sind jetzt – statt eines HDMI-Anschlusses – ein Mini-USB-2.0-Anschluss sowie ein integriertes Mikrofon und ein Lautsprecher an Bord. Die Stromversorgung erfolgt über den Zigarettenanzünder des Autos. Zum Lieferumfang zählen neben der Autokamera, das Ladekabel für den Anschluss an den Zigarettenanzünder, die Saugnapfhalterung, ein USB-Kabel und die Bedienungsanleitung.
In einem Streitfall vor dem AG Nienburg (Urteil vom 20.01.2015) wurde eine Dash-Kamera als Beweismittel zugelassen (Aktenzeichen: 4 Ds 155/14, 4 Ds 520 Js 39473/14 (155/14)). Der Angeklagte muss für zehn Monate auf seinen Führerschein verzichten und erhielt eine Bewährungsstrafe von acht Monaten.
Quelle: cnet.de