- Offizieller Beitrag
ZitatSamstagmorgen, Brötchenholen beim Bäcker. Während ich darauf warte, an die Reihe zu kommen, nutzen meine Nachbarn die gesellige Gelegenheit zum Plausch. "Wir haben jetzt eine Russen-Kamera", sagt einer. Der Mann nebendran, ihm altersmäßig mit etwa 70 Jahren kaum unter- oder überlegen, schaut ebenso verständnislos wie ich. Während ich mich noch frage, ob ich schnell weghören und lieber einen Blick auf meine Einkaufsliste vorgeben soll, stellt er aber die einzig angebrachte Frage: "Was, bitte schön, soll das denn sein?"
Mein Nachbar erklärt, dass diese Kamera, in seinem Auto angebracht, während der Fahrt die Straße filmt. "Das machen in Russland alle so", sagt er. Daher der Name. Ich schaue etwas erleichtert auf und überlege, ob ich mich in das Gespräch einklinken soll. Spätestens als er die Worte Actioncam und Dashcams verwendet, dabei aber ausspricht wie ein früher Arnold Schwarzenegger, aufgewachsen in Ost-Berlin, entscheide ich mich dagegen. Später, am Frühstückstisch, ärgere ich mich darüber.
Vielleicht hätten wir über Datenschutz, Technikgläubigkeit und vermeintliche Sicherheit diskutiert. Und darüber, ob ihm ein solches Video, wenn es einen Unfall aufzeichnet, vor Gericht weiterhilft. Das Landgericht Heilbronn hat jüngst ein Dashcam-Video eines Verkehrsunfalls nicht als Beweismittel zugelassen (Az.: I 3 S 19/14). Weil solche Videos das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Unbeteiligten verletzten. Die wüssten ja nicht mal was von der Überwachung, erklärte das Gericht.
Was ich meinem Nachbarn das nächste Mal zurufen werde ist, dass er seine Videos besser nicht bei YouTube hochladen sollte. Das kann in Deutschland teuer werden. Bis zu 300.000 Euro warnte noch vergangenes Jahr das Landesamt für Datenschutzaufsicht in Bayern.
Quelle: Welt.de
Wenn man sich nur mal die beiden farblich markierten Sätze durchliest, merkt man wieder wie zusammengewuerfelt der Inhalt ist.