Dashcam Aufzeichnungen vor Zivilgerichten unverwertbar?

    • Offizieller Beitrag

    Quelle: https://verfahrensrecht.uni-halle.de/2015/02/24/das…unverwertbar-2/
    Beitrag zum Urteil: [17.02.2015 / BaWü] Beweisverwertungsverbot für Dashcam-Aufzeichnungen

    *gp*

    *+1*

    *da nke*

  • Ist schon schräg, wie die ticken.
    Egal, wie die Rechtslage ist (solange die Cams nicht verboten werden), sehe ich 2 fette Vorteile.

    1.
    Wenn, wie im Video gezeigt, Betrug versucht wird, genügt ein Fingerzeig auf die Kamera - dann rutscht den Verbrechern das Herz in die Hose.
    Natürlich kommt der Fingerzeig erst, wenn die Personalien ausgetauscht sind :smiling_face_with_sunglasses: .
    Dann bleibt noch zu überlegen, on man die Typen anzeigt...

    2.
    Wenn's mal wirklich heftig wird (Personenschaden o.ä.), liegt es im Ermessen des Gerichts, solche Videos zur Entscheidungsfindung einzubeziehen.

    Der ganze Mist ist ja nur entstanden, weil sich ein Anwalt selber zum Hilfscop ernannt hat - da müssen die Gerichte natürlich 'nen Nagel durchhauen.

    Gruß
    Jens

    der seine Kamera nur im Auto hat, um (im Außendienst) schöne Strecken für Motorrad und Oldtimertouren zu 'sammeln'...