- Offizieller Beitrag
Wegen dem Unfall an sich würde in Deutschland auch kein Strafverfahren eröffnet, da kein Personenschaden entstanden ist. Nur ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen der Verletzung von Verkehrsregeln und der Beschädigung Eures Fahrzeuges. Erst das Entfernen von Unfallort ist wäre eine Straftat, die in Deutschland verfolgt würde.
Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Beschädigung am Fahrzeug, ist doch sehr mau ausgedrueckt oder? Für mich ist das ein Unfall mit Fahrerflucht.