- Offizieller Beitrag
Ein weitere Petition ueber die Zulassung von Dashcams zur eigenen Beweissicherung
ZitatMitzeichnen der Petition 55926
Datenschutz - Einsatz von Dashcams ausschließlich zur eigenen Beweissicherung bei einem Unfall zulassen vom 16.11.2014Text der PetitionDer Deutsche Bundestag möge beschließen…, dass der Einsatz sogenannter Dashcams ausschließlich zur eigenen Beweissicherung im Falle eines Unfalls zulässig ist. Die Möglichkeit, die eigene Unschuld zu beweisen, muss in diesen engen Grenzen Vorrang vor dem Datenschutzinteresse der Gefilmten und somit der Unfall- oder Schadensbeteiligten haben.BegründungDurch fehlende Beweise entstehen Betroffenen und Versicherungen jährlich Schäden in Millionenhöhe. Insbesondere, wenn in dem Fahrzeug des Unfallgegners mehr Personen sitzen, hat die eigene Aussage ohne objektive Beweise in der Regel keine Gewichtung. Somit stehen 2 oder mehr Aussagen gegen die eigene, obwohl mit einer Videoaufzeichnung das Geschehen exakt und objektiv hätte bewertet werden können.
Besonders betroffen von der unklaren Rechtslage beim Einsatz der Dashcams sind Führer von großen Fahrzeugen, die aufgrund der Gefährdungshaftung gegenüber vermeintlich schwächeren Verkehrsteilnehmern in der Regel ohne objektive Gegenbeweise zumindest zu einer Mitschuld und Mithaftung verurteilt werden. Auch hierdurch entstehen den Versicherungen und somit indirekt wieder der Allgemeinheit hohe Kosten. Könnte ein betroffener Führer eines LKW oder Busses aber mit Hilfe einer Videoaufzeichnung darlegen, dass er die größtmögliche Sorgfalt hat walten lassen und dass der Unfall / der Schaden für ihn unter keinen Umständen vermeidbar gewesen war, so tritt die Gefährdungshaftung in den Hintergrund.
In einem Rechtsstaat muss jeder Bürger die Möglichkeit haben, sich zu verteidigen und seine Unschuld zu beweisen. Jedem Betroffenen / Angeklagten muss die Möglichkeit gegeben werden, zur Wahrung seiner Rechte auf den Gang und das Ergebnis des Verfahrens Einfluss zu nehmen. Hierzu muss es auch möglich sein, Hilfsmittel, wie Dashcams einzusetzen, wenn damit ausschließlich das Ziel der Beweissicherung verfolgt wird.
Die Veröffentlichung von Bildern und Videos, gleich in welchen Medien, sollte weiterhin nicht erlaubt sein, wenn persönliche Daten, Kennzeichen und Merkmale anderer Personen oder deren Eigentum erkennbar sind.