LG Mühlhausen: Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel unzulässig (Urteil vom 12.05.2020, Az. 6 O 486/18)

  • LG Mühlhausen, Urteil vom 11.05.2020, Az. 6 O 486/18

    Zitat

    Leitsatz der Redaktion

    Aufzeichnungen sog. Dash-Cams sind ohne die Einwilligung der auf der Aufnahme erkennbaren Personen generell nicht gerichtlich als Beweismittel verwertbar.

    Die Entscheidung des Bundesgerichtshof zur Verwertbarkeit von Dash-Cam-Aufzeichnungen in Verkehrshaftpflichtprozessen findet nach Erlass der DSGVO keine Anwendung mehr.

    Eine Einzelfallbetrachtung über die Zulässigkeit als Beweismittel ist nicht sachgerecht.

    [...]


    Quelle: Rewis.io

  • Guten Abend die Damen & Herren,

    ich bin neu hier und suche nach einer geeigneten Dashcam, welche DSGVO Konform ist. Die Rubrik dazu im Forum habe ich schon mal gefunden.

    Was mich wieder stutzig macht, wieso wird der Beitrag abgelehnt ?

    Das LG Mühlhausen entschied aber anders.

    Quelle: [btn='KLICK MICH','500px']https://www.lhr-law.de/magazin/datenschutzrecht/dashcam-beweismittel/[/btn]

    Was ist nun dran meine Damen und Herren, die sich intensiv mit dem Thema befassen ?

    Ich bitte um Aufklärung.

    Darf ich nun nicht mal mehr die Konformen Dashcams nutzen?

    • Offizieller Beitrag

    Das ist das schlimme an Deutschland: Es gibt viele schlechte Gesetze. Wenn es nach den deutschen Datenschutzrecht ginge, dürfte hier kein einziger Tesla sein.

    Benutzen darf man Dashcams genauso wie Smartphonekameras. Wichtig ist, was mit den Aufnahmen geschieht.

  • Nur einmal als Gedanke:

    Damals, bei uns in der Detektei, haben wir sehr viel mit Video machen müssen um dem AG gerichtsverwertbare Beweise liefern zu können.

    Mir ist KEIN Gerichtsverfahren bekannt, dass die Videos von uns und vielen befreundeten Detekteien vor Gericht nicht zugelassen wurden, obwohl die Allgemeinheit von Unzulässigkeiten sprach.

    Natürlich muss man schon ein paar rechtliche Sachen beachten - aber: DAS HÖHERE GUT ZÄHLT !!!

    Mut zur Lücke und Streiten lohnt sich meist! Zur Not wird der Richter verklagt ...

    LG Andreas

    XMAX 300 (Bj. 2024)
    Caddy Life
    Cochet Duo Trailer
    .

  • Moin,

    ich glaube man kann Dektive und Privatpersonen nicht vergleichen. Auch heute hängen in jeden Supermarkt Kameras.


    DAS HÖHERE GUT ZÄHLT !!!

    Das ist auch meine Meinung. Und im Schadensfall wo ich zu 100% meine Unschuld beweisen kann, ggf sogar mit Personenschaden - glaube ich kaum das jemand das ablehnt.

  • ich glaube man kann Dektive und Privatpersonen nicht vergleichen. Auch heute hängen in jeden Supermarkt Kameras.

    Moin, doch kann man.

    Detektive arbeiten auch nur nach Jedermannsrecht - also wie Privatpersonen! Es gibt da KEINE Sonderrechte.

    Der Unterschied ist einfach nur dass sie eher wissen wie gerichtsverwertbare Beweise erbracht werden, sichern Diese, machen weniger Fehler auf dem Rechtsgebiet und verfügen meist über entsprechende Technik.

    TV-Shows spiegeln NICHT die Arbeit von Detektiven wieder !!! Es ist nur Unterhaltung ...

    :winking_face:

    LG Andreas

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    .

  • Ich bin bei diesen Diskussionen über die rechtliche Betrachtung von privaten (Dashcam-)Videos immer wieder erstaunt oder anders formuliert verunsichert,wenn ich in den Medien lese oder höre:

    Die Polizei bittet Aufnahmen,Videos des Tatgeschehens zur Verfügung zu stellen.

    Sucht man dort illegale Videos oder welche Dateien sind wohl gemeint?

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