... geht mir die Hutschnur hoch - ach ja, ich trage keinen Hut, dann geh' ich eben so in die Luft
http://www.spiegel.de/auto/aktuell/d…s-a-985717.html
ZitatDie Polizei kann die Kameras bei einem Unfall beschlagnahmen. Gleiches gilt, wenn die Beamten einen Raser verfolgen und anhalten. Ein Sprecher der Gewerkschaft der Polizei Nordrhein-Westfalen betont, dass in beiden Fällen das Material auch gegen den Willen des Besitzers strafrechtlich relevant ist.
Ach nee, die Polizei darf also etwas beschlagnahmen, was die Datenschützer verbieten wollen? Wozu denn das? Um unnötig mehr Schreibarbeit (Protokolle) zum Dienstende zu haben, als nötig? Und dann darf das beschlagnahmte Videomaterial letztendlich doch nicht benutzt werden? Komische Sache!
ZitatAuch die Beweiskraft der Aufnahmen zieht er in Zweifel: "Die Daten sind zu leicht zu manipulieren, jeder Laie kann mit einem Videoprogramm die Bilder verfälschen."
[Ironie an] Genau daher nutzen wir Forenmitglieder ja auch die Dashcams: Um absichtlich andere - mit manipulierten Videos - in die Falle zu hauen, die total unschuldig sind. [/Ironie aus]
Das damit (ohne jedwege Manipulation einer Aufnahme) genau das Gegenteil im Zweifelsfall bewiesen werden kann, interessiert nicht. Und die Penner, die tatsächlich oft einen Vorfahrtsunfall absichtlich verursachen um anschließend zu kassieren, die werden dann auch noch belohnt. Oder die, die einem ins "Hinterteil" rasen, weil sie am Heck des Vorausfahrenden "geklebt" haben, weil dieser bei Dunkelheit und plötzlichem Wildwechsel in die Eisen gestiegen ist. Usw...
ZitatAls Abschreckung von Verkehrsrowdys taugen Dashcams seiner Ansicht nach nicht, "die denken ja nicht ständig daran, dass sie gefilmt werden könnten".
Natürlich nicht. Mensch, da hat ja mal jemand recht. Wie kann ein Übertäter aber auch nur damit rechnen, daß er irgendwie bei einem Verkehrsvergehen oder gar einer Straftat filmisch erfaßt wird? So was muß nun wirklich nicht sein, denn sonst könnten ja womöglich rechtliche Konsequenzen drohen, was absolut nicht sein darf
Aber was ist, wenn ein Dashcam-Beweis dann doch gegen einen solchen Vollidioten zugelassen würde? Was dann? Geldstrafe? Anzeige? Fahrverbot? Führerscheinentzug? MPU? Denkt ein solcher dann nicht vielleicht doch mal daran, in Zukunft seine Fahrweise zu ändern, wenn nicht direkt die Polizei per ProViDa gefilmt hat?
ZitatDas ist ein weiteres Gerät, an dem der Fahrer rumfummeln kann und das ihn von der Straße ablenkt.
Ja klar, deshalb funktionieren Dashcams ja auch automatisch, ohne das man überhaupt jemals nach erstmaliger Installation und Einstellung daran herumfummeln muß. Demnächst wird man noch bestraft, wenn man während der Fahrt an der Autoheizung regelt oder der Partnerin auf dem Beifahrersitz mal an ihre weiblichen Rundungen faßt oder was? Ok, letzteres war wirklich nur ein Beispiel
Was soll der ganze Unsinn? Da hat die Justiz eine Möglichkeit, im Zweifelsfall auf eindeutiges Beweismaterial zurückzugreifen, aber irgendwelche Deppen namens Datenschützer, die tagtäglich von Ampel-, Kaufhauskamera- und vielen anderen Systemen gefilmt werden, haben was dagegen und reden stattdessen von Manipulation der Videos. Meine Güte, beim heutigen Stand der Technik wäre sowas durch Kriminaltechniker der Polizei oder der Staatsanwaltschaft leicht zu erkennen und zu entlarven.
Wenn Dashcams verboten werden, richte ich einfach mein Smartphone entsprechend auf die Frontscheibe aus, stelle auf Videoaufnahme und filme fleißig weiter. Und mit einem günstigen Zweithandy mache ich das Ganze für die Sicht nach hinten. Bin dann mal gespannt, wann die deutschen Datenschützer es durchbringen, daß Mobiltelefone nicht mehr von den internationalen Herstellern mit Videofunktion ausgestattet werden dürfen.
Und wenn, dann kann auch noch eine ganz gewöhnliche digitale (oder sogar analoge) Videokamera diesem Zweck dienen. Wenn das alles verboten werden soll, dann sollten wir so langsam mal wieder aus abgestorbenen Baumteilen Keulen schnitzen und uns auf die nächste Steinzeit vorbereiten..:D