Dashcam - rechtlichen Ärger mit Loopfunktion?

    • Offizieller Beitrag

    Nun habe ich aber Bedenken dass es nach hinten losgeht wenn ich der gegnerischen Versicherung die Aufnahme schicke.

    Selbstständig Videomaterial durch die Gegend schicken? Verwerf den Gedanken bitte.

    Soll ich die Aufnahme zurechtschneiden, 20Sek vor und 20Sek nach dem Unfall und es so präsentieren dass es durch G Sensor anlassbezogen aufgenommen wurde? Der Aufprall war sehr klein, ich bin maximal 5km/h gefahren, ich weiß nicht mal ob der G Sensor ausgelöst hätte.

    Zurechtschneiden und aussehen zulassen als........was?

    Nein auch das bringt dir keine Glaubwürdigkeit.

    Nimm dir einen Anwalt ( wenn du meinst es lohnt sich) und berate dich mit Ihm ob Ihr das Material verwendet, und lasse IHN das auf den Tisch legen zur richtigen Zeit. Alles andere ist Selbstmord und du könntest einige Euronen weniger auf dem Konto haben.

    Weniger ist manchmal mehr. Nutze das Video als Ass.

  • Anwalt nehmen lohnt sich nicht. Der Schaden ist dafür zu klein (Stoßstange lackieren), aber ich dachte ich kann die Haftungsquote etwas zu meinen Gunsten verschieben indem ich die Dashcam Aufnahmen der gegnerischen Versicherung schicken werde. Denn ich hatte Schuld aber nicht die volle Schuld.

    Und warum denkst du daß diese Vorgehensweise Selbstmord wäre? Was würde passieren, wer soll mich anklagen? Die gegnerische Versicherung würde sofort auf die Kacke hauen denkst du? Oder erst wenn ich gegen die festgesetzte Haftungsquote klagen würde? Den zweiten Schritt würde ich nicht gehen.

    • Offizieller Beitrag

    Und warum denkst du daß diese Vorgehensweise Selbstmord wäre? Was würde passieren, wer soll mich anklagen?

    Ein Anruf beim zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten reicht zu und der Stein rollt. Dann hast du den Zonk gezogen. Es gab schon genug solche Fälle, die im Anschluss ausgeartet sind. Einer glaube sogar hier im Forum. Ich würde das Videomaterial nicht mal an Polizei oder andere Ermittlungsbeamte herausgeben.

    Sollte ich mal Zeuge eines Unfalls werden, wo ich Material habe - würde ich das höchstens privat unter 4 Augen den jeweiligen Anwalt geben. Niemals vor Ort den Beamten.

    Behandel das Videomaterial so als wenn du eine Leiche im Keller hast, das erzählst du ja auch nicht jeden 😉.

    Mir wäre das ohne rechtlichen Beistand zu gefährlich.

  • Soll ich die Aufnahme zurechtschneiden,....

    Du solltest gar nichts machen ausser zu einem Rechtsanwalt gehen so wie es bereits geschrieben wurde.

    Alles was Du jetzt machst, kann und wird gegen dich verwendet werden.

    Im Endeffekt hast Du einen Fehler begangen und suchst nun bei deinem Gegner ebenfalls eine Teilschuld, sobald Du mit der Cam anfängst wird der Gegner zum Anwalt gehen.

    Dieser wird dich deswegen kpl. auseinander nehmen und zb. das volle Bildmaterial fordern.

    Dabei wird die gesamte Karte begutachtet um deine Fehler im Straßenverkehr zu suchen.

    Mit anderen Worten, wenn Du unbedingt was machen möchtest dann nur mit einem Anwalt.

    Solltest Du keine Rechtschutzversicherung haben, wo ich übrigens kein Verständnis für aufbringen kann, dann würde ich es hinnehmen so wie es ist bzw. ohne Bildmaterial zur gegnerischen Versicherung gehen.

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    Gruß


    Markus

  • Ich hab eine Rechtschutz Verkehr und hab auch mit meiner Anwältin gesprochen darüber. Sie sagte mir zum einen dass es problematisch ist, wenn ich die Dashcam ins Spiel bringe, weil wenn es permanent aufzeichnet und nicht anlaßbezogen aufzeichnet, Datenschutzrechte verletzt werden. Also so wie ihr es auch darstellt.

    Allerdings sagte Sie mir auch daß die Rechtsschutz keine Deckungszusage erteilen wird. Es gibt keinen Anlaß dazu. Sie hat sich das Videomaterial angeschaut und gesagt daß mich mindestens eine Teilschuld treffen wird und hat auch gesehen daß der Streitwert lächerliche 1000 euro beträgt. Dafür will Sie glaube ich keine Arbeit reinstecken.

    Und ja ihr habt es richtig erkannt, mir gehts nur darum die Haftungsquote bei der gegnerischen Versicherung zu meinen Gunsten mit Hilfe der Aufnahmen zu verschieben. Damit wenigstens ein Teil meines Schadens bezahlt wird.

    Aber lasst uns mal das Thema noch weiterdenken.

    Würde ich mit einer Cam, die nur anlaßbezogen gespeichert hätte ( also G Sensor oder manuelle Aufnahme gestartet) auf der sicheren Seite sein? Müsste ich bei Verwendung einer mit dem Gesetz konformen Cam keine Angst haben die Aufmahme der Versicherung einzuschicken?

  • Also der gegnerischen Versicherung würde ich das Material nicht zukommen lassen, denn diese hat ja kein Interesse daran, den Schaden ganz zu übernehmen. Daher würde ich wenn, eher die eigene Versicherung darüber zunächst in Kenntnis setzen. Die kann dann darauf basierend auch entscheiden, ob sie es auf einen Prozess ankommen lassen will.

    Und die Angst vor den Folgen wird überdramatisiert. Ein Bußgeld kann es schon zur Folge haben, wenn Du anlasslos Aufnahmen erstellst. Sowas sollte aber in der Größenordnung von 150€ liegen, wenn man so die öffentlich diskutierten Fälle betrachtet. Ob es Dir das Wert ist, musst Du selbst entscheiden.

  • Die gegnerische Versicherung wird auf Basis der Polizeiakte und des Unfallfragebogens der beiden Fahrer beurteilen wen wieviel Schuld triff. Das nennt man Haftungsquote. Das gleiche macht meine Versicherung auch. Die 2 Versicherungen sprechen sich nicht ab und entscheiden nicht gemeinsam über die Haftungsquote. Jede Versicherung macht das eigenständig. Meiner Versicherung hab ich das Bildmaterial bereits geschickt.

    So, die gegnerische Versicherung hat kein Interesse daran meinen Schaden an meinem Fahrzeug zu bezahlen, also wird sie die Haftungsquote so auslegen dass ich die größere Schuld habe, worst case wäre 100% Schuld bei mir. In diesem Falle würde, bei 100% würde sie mir den Schaden an meinem Fahrzeug überhaupt nicht bezahlen. Bei 50% Schuld, würde sie mir 50% des Schadens bezahlen. Also wäre hier doch die Dashcam Aufnahme viel hilfreicher, denn die würde beweisen dass mein Unfallgegner nicht geblinkt hat und dadurch auch ihn eine Teilschuld trifft. Und somit wäre die Chance größer daß die gegnerische Versicherung die Haftungsquote etwas zu meinen Gunsten auslegt.

    Einmal editiert, zuletzt von hoko (21. Oktober 2021 um 18:09) aus folgendem Grund: Vollzitat entfernt

    • Offizieller Beitrag

    Würde ich mit einer Cam, die nur anlaßbezogen gespeichert hätte ( also G Sensor oder manuelle Aufnahme gestartet) auf der sicheren Seite sein?

    Sichere Seite gibts derzeit keine, nirgendwo ist das verwenden einer Dashcam geregelt. Alle Urteile und Entscheidungen sind Einzelfälle.

    Dieses DSGVO Konforme Blabla sehe ich eher als Grundstein für später. Aktuell halte ich das eher für Marketing

    Müsste ich bei Verwendung einer mit dem Gesetz konformen Cam keine Angst haben die Aufmahme der Versicherung einzuschicken?

    Ich würde nie selbstständig eine Aufnahme durch die Gegend schicken. Auch nicht mit einer DSGVO Konformen Kamera. Das verteilen des Videos ist nur die Spitze des Eisbergs

    Und die Angst vor den Folgen wird überdramatisiert. Ein Bußgeld kann es aber schon zur Folge haben, wenn Du anlasslos Aufnahmen erstellst. Sowas sollte aber in der Größenordnung von 150€ liegen

    Überdramatisiert? Für 150euro wird nicht mal der PC hochgefahren, um ein Bussgeld zu verfassen.


    born_hard

    Edit zu deinen vorherigen Beitrag:

    Bei dir stehen 2 Dinge aktuell zur Debatte.

    1.) das Interesse den Schaden zu regulieren

    2.) das erstellen und verwenden von VIdeomaterial


    Angenommen du bekommst Punkt 1 geregelt, dann wird Gegner oder sein Anwalt ( schliesslich wird er alles versuchen den Schaden von sich abzuwenden) dich mit Punk 2 angreifen.

    Es liest sich vielleicht hier alles als Drama und Schwarzmalerrei. Aber ich bin einfach geheilt von der deutschen Justiz. Und denke in diesen Fall immer von der finstersten Seite und sehe nur das schlechte :smiling_face:

    Ich meine, mein Unfall war ~700Eur.

    der Ermittlungsbeamte aka Polizist sagte mir bei aufnahme der Anzeige, das ist ein Bagatellschaden <50EUro, Da macht eh niemand was, Teile solle ich doch bei Ebay bestellen.

    Ich konnte Person und Kennzeichen nennen, der Beschuldigte gab auch zu an Ort und Stelle zu sein, sich jedoch nicht an diesen Fall erinnern zu können.

    Früher dachte ich auch immer an das gute, Polizei, Ehrlichkeit hier und da....Pustekuchen......

    • Offizieller Beitrag

    😉

    Admin
    22. Dezember 2018 um 22:33
  • Naja, hier wurde ja jemand direkt "in flagranti" erwischt, wie er anlasslos und permanent über einen erheblichen Zeitraum aufnimmt. Das hat schon noch mal eine andere Qualität und ist nicht vergleichbar.

    Im hier diskutierten Fall geht es ja um eine Sequenz, die einen konkreten Anlass hat. Wenn man nur diese zur Klärung der Sachlage bereitstellt, müsste einem ja erst mal bewiesen werden, dass diese durch eine dauerhafte Aufnahme entstanden ist, was schwierig bis unmöglich sein dürfte.

  • Ich hab eine Rechtschutz Verkehr und hab auch mit meiner Anwältin gesprochen darüber. Sie sagte mir zum einen dass es problematisch ist, wenn ich die Dashcam ins Spiel bringe, weil wenn es permanent aufzeichnet und nicht anlaßbezogen aufzeichnet, Datenschutzrechte verletzt werden. Also so wie ihr es auch darstellt.

    Allerdings sagte Sie mir auch daß die Rechtsschutz keine Deckungszusage erteilen wird. Es gibt keinen Anlaß dazu. Sie hat sich das Videomaterial angeschaut und gesagt daß mich mindestens eine Teilschuld treffen wird und hat auch gesehen daß der Streitwert lächerliche 1000 euro beträgt. Dafür will Sie glaube ich keine Arbeit reinstecken.

    Und ja ihr habt es richtig erkannt, mir gehts nur darum die Haftungsquote bei der gegnerischen Versicherung zu meinen Gunsten mit Hilfe der Aufnahmen zu verschieben. Damit wenigstens ein Teil meines Schadens bezahlt wird.

    Aber lasst uns mal das Thema noch weiterdenken.

    Würde ich mit einer Cam, die nur anlaßbezogen gespeichert hätte ( also G Sensor oder manuelle Aufnahme gestartet) auf der sicheren Seite sein? Müsste ich bei Verwendung einer mit dem Gesetz konformen Cam keine Angst haben die Aufmahme der Versicherung einzuschicken?

    Definitiv keine gute Anwältin und keine gute RSV.

    Alles andere wurde ja bereits besprochen!

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    Gruß


    Markus

  • Definitiv keine gute Anwältin und keine gute RSV.

    Alles andere wurde ja bereits besprochen!

    Du meinst ich soll mir einen anderen Anwalt suchen und Deckungszusage holen von meiner Rechtsschutz?

    So wie hier beschrieben:

    UNFALLANWÄLTE.DE - Die Unfallspezialisten. - Soll ich meine Rechtsschutzversicherung nach einem Verkehrsunfall kontaktieren? (unfallanwaelte.de)

    So hab ich es noch nicht gesehen. Also auch wenn ich nahezu 100% schuld bin, weil ich rückwärts gefahren bin, hab ich Anspruch auf Deckungszusage? Ein Versuch wäre es Wert. Ich kann ja mal die Versicherung anrufen bzw. einen anderen Anwalt suchen. Hab ja nichts zu verlieren, denn ich hab nicht mal eine Selbstbeteiligung.