Dashcam - rechtlichen Ärger mit Loopfunktion?

  • Guten Abend,

    ich bin neu hier, habe mich angemeldet, in der Hoffnung, hilfreiche Antworten zu erhalten.

    Folgendes Problem: Ich habe mir eine Aukey DRS1 (Aukey 4k Wifi Dashcam) gekauft, für 93€, derzeit kostet sie 110€. Versprochen wurde eine Loopfunktion, Mir ist aufgefallen, dass die Dashcam zwar im Loop aufnimmt (3 - 5 und 10 min), aber diese Schnipsel bleiben so lange, bis die Micro SD Karte voll ist, dann wird die älteste Aufnahme gelöscht. Eine Aufnahme im Notfallmodus z.B bei Crash bleibt logischerweise und ist davon nicht betroffen.

    Ist das rechtlich ein Problem, dass so viel gespeichert wird ?

    Was ist nun, wenn die Polizei in einer Verkehrskontrolle die Cam einzieht ? Das dürfen sie ja machen. Dann bekomme ich eine Bußgeld wg. Verstoß des Datenschutzgesetz, oder wie ist das ? Ich meine, ich habe ja keinerlei Absicht was öffentlich zu machen. Die Aufnahmen interessieren mich auch nicht, sofern kein Unfall o.ä extreme Situation. Die Cam ist leider nicht in der Lage erst aufzuzeichnen, wenn eine gewisse Fliehkraft erkannt wird, sondern nimmt direkt auf, wenn Zündung im Auto an ist. Auch nicht möglich dies irgendwie auszuschalten.

    Denn je nach Auflösung passen dort mal eben ungefähr 2,5 Std Videomaterial rein bei der 32GB Micro SD Karte.

    Bitte klärt mich da auf, vielen Dank. :loudly_crying_face:

    Einmal editiert, zuletzt von hoko (6. Mai 2021 um 12:43) aus folgendem Grund: Thema verschoben und aussagekräftigen Titel ergänzt

  • hoko 6. Mai 2021 um 12:43

    Hat den Titel des Themas von „Dashcam - Ärger mit Loopfunktion“ zu „Dashcam - rechtlichen Ärger mit Loopfunktion?“ geändert.
    • Offizieller Beitrag

    Ist das rechtlich ein Problem, dass so viel gespeichert wird ?

    Wer sagt denn das die Kamera eingeschaltet ist oder eingeschaltet ist und aufnimmt?

    Was ist nun, wenn die Polizei in einer Verkehrskontrolle die Cam einzieht ? Das dürfen sie ja machen.

    Die Polizei darf die Kamera dann sicherstellen, wenn die Kamera als Beweismittel erforderlich ist bei einen Unfall zum Beispiel. Dazu musst Du die Kamera freiwillig herausgeben.

    Gibst Du die Kamera nicht freiwillig heraus, kann die Polizei die Kamera beschlagnahmen. Dies muss vorher vom Richter abgesegnet werden. Ausnahme ist wenn Gefahr im Verzug vorliegt.

  • Wer sagt denn das die Kamera eingeschaltet ist oder eingeschaltet ist und aufnimmt?

    Meine Kamera nimmt direkt auf, wenn sie an ist. Die Funktion, die Aufnahme zu stoppen, dass sie nicht aufnimmt, geht nicht. Aufnehmen tut sie erst dann dann nicht, wenn ich in das Menü gehe. Gehe ich zurück nimmt sie wieder auf.

  • Hallo,

    habe mich extra im Forum angemeldet um gerade solch Unklarheiten zu Erklären.

    Habe auch ein Dashcam und habe Probleme mit Datenschutzbehörde gehabt!!!

    Nach eine Brenzliche Situation was mein Dashcam aufgenommen hat habe ich die Aufnahmen bei der Polizei abgegeben und eine Anzeige gegen der Verursacher erstattet. Bei der Polizei gab´s keine Probleme mit der Aufnahme der Anzeige. Eine Kopie vom Speicherkarte wurde einbehalten.

    Dann bekam ich ein Brief von der Datenschutzbehörde Mainz!

    Gegen mich wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstoßes gegen Art. 83 Abs. 5 Datenschutz-Grundverordnung eröffnet und ein Bußgeldverfahren eingeleitet der bis 20 000,00 € bestraft werden konnte .

    Nach mehreren hin und her schreiben wurde Bußgeldverfahren am 05.05.2021 nach § 47 Abs. 1 Satz 2 QWiG wegen nicht gebotener Ahndung eingestellt.

    Fazit:

    Die Hersteller von Dashcam nicht zugelassene für Deutschland Geräte verkaufen!

    Dashcam muss unbedingt ein G-Sensor und Speicher für Maximum 4 mal z.b. 1 min. aufnahmen haben,,,, nicht mehr!!! Wenn mehr dann ist es schon eine Überwachung!

    Mein Dashcam hat G-Sensor, Loop Funktion und Speicherkarte mit 1Gb. 1Gb. ist das Minimum am Speicherplatz was ich auf dem Markt finden konnte. Das hat mich gerettet.

    Die Hersteller sollen für Deutschland Dashcam mit eine Speicherkarte Maximum 500Mb. verkaufen sollen. Dass hätte gereicht für die Aktuale Rechtslage! Und was machen di Hersteller, es wird immer mehr an Speicherplatz geboten, immer mehr! Denen geht nicht um unsere Sicherheit, sondern nur um Profit. Sehr enttäuschend.

    Hoffe Dir geholfen zu haben.

    Grüße

    Alex

    2 Mal editiert, zuletzt von Alex (7. Mai 2021 um 13:54)

    • Offizieller Beitrag

    Willkommen im Forum Alex und danke für deinen Beitrag,


    Nach eine Brenzliche Situation was mein Dashcam aufgenommen hat habe ich die Aufnahmen bei der Polizei abgegeben und eine Anzeige gegen der Verursacher erstattet.[...]Eine Kopie vom Speicherkarte wurde einbehalten.

    Eine Weitergabe des Videomaterials an dritte ist nicht gestattet. Die Polizei und sonstige Behörden gehören dazu. Das Dritte (die Polizei) nun noch eine Kopie des Materials angefertigt haben, macht die Sache nicht besser für Dich. Klar das dann die Datenschutzbehörde dir auf die Pelle rückt.

    Einfach gesagt: Du hast kein Recht andere Verkehrsteilnehmer aufzuzeichnen und diese anzuzeigen, nur weil die Situation brenzlig für dich war. Das machen die Denunzianten und Hilfspolizisten auch gerne und uns normalen Dashcamnutzer somit das Leben schwer. Ich betone - ich möchte die nicht als Denunziant bezeichnen oder gleichstellen, okay? :winking_face:

    In diesen Fall hättest du den Weg zum Anwalt gehen müssen und ganz allein Ihn das regeln lassen....

    Bei der Polizei gab´s keine Probleme mit der Aufnahme der Anzeige.

    Natürlich, die haben ja auch nichts zu entscheiden. Sie nehmen auf und ermitteln nur - Gegen Dich, gegen deinen Gegner. Die Polizei hilft dir am Ende bei sowas garnichts.

    Die Hersteller sollen für Deutschland Dashcam mit eine Speicherkarte Maximum 500Mb. verkaufen sollen. Dass hätte gereicht für die Aktuale Rechtslage!

    Kannst du bitte mir den Teil zeigen wo das mit der begrenzten Speichergröße steht?

  • Und was machen di Hersteller, es wird immer mehr an Speicherplatz geboten, immer mehr! Denen geht nicht um unsere Sicherheit, sondern nur um Profit. Sehr enttäuschend.

    Natürlich machen die Hersteller das so, eine kleine Karte wird zig mal überschrieben während eine große Karte viel seltener überschrieben wird.

    Die Funktion ist daher mit einer größeren GB Karte längerfristig betrachtet Sachdienlicher bzw. die Ausfallswahrscheinlichkeit bedeutend geringer.

    Beispiel:

    Bei einer 128GB Karte wird die Karte für 128GB 1 x beschrieben.

    Bei einer 1GB Karte wird diese schon 127 x ÜBERschrieben.

    Für deine erwähnte 500mb Karte schon 1 x beschrieben und 255x überschrieben.

    Wie lange kleinere Karten das mitmachen kann sich jeder selber ausmalen.

    Ich vergleiche es gerne mal mit alten Musikcassetten, diese konnte man auch nicht beliebig oft überspielen.

    Da hat alles gelitten, die Qualität usw..

    Bei einer aktuellen Karte ist es natürlich bedeutend besser, ich denke das jeder was mit dem Vergleich anfangen kann.

    Weiterhin ist der deutsche Markt eher uninteressant für die Camhersteller dank der Datenschutzfuzzy`s in der BRD.

    Die Dashcams sind eher für lle anderen Länder entwickelt als für uns.

    Übrigens habe ich immer eine zweite Karte im Wagen, wer weiß wofür man die nutzen kann. :winking_face:

    ____________________________________________________

    Gruß


    Markus

    • Offizieller Beitrag

    Meines Wissens darf die Polizei die Kamera bzw. den Datenspeicher sicherstellen, wenn ein Strafverfahren zu erwarten ist. Zum Beispiel bei einem Unfall mit Personenschaden. Sicherstellen bedeutet nicht, dass sie die Aufnahmen gegen den Willen des Eigentümers ansehen darf. Darüber muss ein Richter entscheiden.

    Will man die Aufnahme bei einer Anzeige verwenden, muss man die Anzeige ohne Aufnahme erstatten und darf die Aufnahme als Beweismittel anbieten. Wenn die Staatsanwaltschaft die Aufnahme möchte ist es keine Veröffentlichung und legal.

    Die Verwendung von Dashcams ist in Deutschland immer noch umstritten. Es gibt jedoch zumindest eine Verscicherung, welche Rabatte bei Verwendung eine Dashcam gewährt. Gerichte und Staatsanwaltschaften sind meist nicht undankbar für Dashcamaufnahmen.

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