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Wechsel der Aufnahmemodi

  • Deuned
  • 6. März 2019 um 15:50
  • Erledigt
1. offizieller Beitrag
  • Deuned
    Gast
    • 6. März 2019 um 15:50
    • #1

    Da ja durch das BGH-Urteil die Loopfunktion offiziell nicht mehr zulässig sein soll taucht für einige Nutzer die Frage nach dem Sinn einer DashCam auf.
    Besonders dann ist das wichtig,wenn man die Kamera auch zum Filmen der Strecke und nicht nur zur Beweissicherung nutzen möchte.
    So entsteht meine Frage:
    Gibt es Dashcams bei denen man,möglichst leicht, von der BGH-Version auf die Loopfunktion "umschalten" kann?

    • Zitieren
  • hoko
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    • 6. März 2019 um 15:57
    • Offizieller Beitrag
    • #2

    Servus @Admin bitte verschieben, da das alle gängigen Autokameras können. Loop Aufnahmen sind ja DAS Aushängeschild der Dashcams.

    Falls es konkret um eine neue Autokamera geht, dann natürlich nicht verschieben.

    Sorry das wifi ist in Südost-Asien nicht immer das beste!

    Grüße hoko
    Es ist fast wie im richtigen Leben... darum heißt das hier auch Erde und nicht Paradies!

    † 11.03.14 - R.I.P. Reini

    • Nächster offizieller Beitrag
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  • Deuned
    Gast
    • 6. März 2019 um 18:40
    • #3

    @hoko,ich verstehe deine Antwort nicht!
    "da das alle gängigen Autokameras können"
    Genau das ist ja wohl bei neuen Kameras,die das BGH Urteil beachten,eben nicht der Fall.Sie nehmen eben keine Filme/Filmsequenzen auf,sondern nur durch den G-Sensor ausgelöste kleine Dateien.
    Nenne mir sonst gerne eine Kamera,die legal ist,bei der ich beide Aufnahmemodi einfach umstellen kann ohne erst eine neue Firmware installieren zu müssen während die alte überschrieben/gelöscht wird!

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  • Autokamera-24 (Technik)
    Dashcam Fachhandel
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    • 6. März 2019 um 20:01
    • #4
    Zitat von Deuned

    Da ja durch das BGH-Urteil die Loopfunktion offiziell nicht mehr zulässig sein soll


    Das ist sicher nicht gänzlich korrekt interpretiert.

    Aus dem Urteil geht hervor: Dashcam-Aufnahmen sind als Beweismittel zulässig.

    Laut BGH Pressmitteilung heißt es weiter: Eine Dashcam-Aufnahme verstößt nur dann gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen, wenn permanent und anlasslos das gesamte Geschehen auf und entlang der Fahrstrecke aufgezeichnet wird.

    Eine Dashcamaufnahme, welche nicht unter datenschutzrechtlichen Bestimmungen angefertigt wurde, ist nicht automatisch als Beweismittel ausgeschlossen. Bei einem Zivilprozess überwiegt das Beweisinteresse dem Datenschutzinteresse.

    Eine gute Zusammenfassung gibt es hier:
    >> https://verfassungsblog.de/dashcams-wenn-…echt-verbietet/


    Zitat von Deuned

    das ist ja wohl bei neuen Kameras,die das BGH Urteil beachten,eben nicht der Fall


    Es gibt aktuell keine Dashcams welche eine "zuverlässige" technische Lösung für die Wünsche in Punkto Datenschutz anbieten. Die Nutzung der Schleifenaufnahme Funktion (Loop-Recording) stellt nicht automatisch einen Verstoß gegen die DSGVO dar. Nahezu jede Dashcam bietet standardmäßig die Schleifenaufnahme an.

    Davon abweichende Dashcam erzeugen eher Probleme, als eine Lösung darzustellen. Dies kann sehr gut an den Beiträgen zum Downgrade der Rollei CarDVR-308 und CarDVR-318 hier im Forum gesehen werden. Eine Dashcam, welche nur bei "Aufprall" die aktive Videoaufnahme speichert, ist in der Praxis kaum zu gebrauchen. Bei weitem nicht jeder Unfall oder Anlass der Notwendigkeit einer Dashcam ist ursächlich mit einem Aufprall verbunden. Und selbst wenn ein Aufprall statt findet , ist nicht sicher gestellt, dass die Dashcam mittels G-Sensor dies erkennt. Ist der G-Sensor z.B. auch zu empfindlich eingestellt, hagelt es Fehlalarme und die Speicherkarte der Dashcam ist ruckzuck voll - die Kamera muss den Betrieb einstellen bis der Nutzer die Speicherkarte manuell löscht.
    Des Weiteren ist der deutsche Markt für Dashcams absolut winzig(!). Es lohnt schlicht nicht für Hersteller eine zuverlässige technische Lösung zu entwickeln, welche den Wünschen deutscher Datenschützer "und" der Nutzer entspricht. Dies ist insbesondere auch schwierig, da es aktuell keine klare Spezifikation gibt, wie eine Dashcam auszusehen hätte, welche automatisch den Datenschutz beachtet.

    Wenngleich ich die Bemühungen einiger weniger Dashcam-Hersteller sehr begrüße, Dashcam-Funktionen zum automatischen Einhalten der DSGVO zu entwickeln, so kann ich persönlich aktuell nur von der Nutzung aktueller Umsetzungen abraten. Wer aktuell eine Dashcam sucht, die einfach und zuverlässig Videoaufnahmen speichert, macht um die Experimente der Hersteller Rollei und auch Garmin einen Bogen. Entweder durch Installation einer älteren Firmware (wenn möglich), oder Erwerb einer anderen Dashcam.

    Die Einhaltung des Datenschutzes liegt beim Nutzer, nicht bei der Dashcam. Die Nutzung einer Dashcam ist nicht verboten.

    Beste Grüße & Gute Fahrt
    Torsten Sanio (Autokamera-24.de)

    No Spam!
    Jeder, der uns gut findet, findet uns auch ohne Schleichwerbung :thumbs_up:

    Autokamera24 verkauft nicht bei Amazon.

    • Schlechter Lohn und schlechte Arbeitsbedingungen werden von Autokamera24 nicht unterstützt

    • Auch kostenfreie Leistungen & Services, wie u.a. Firmware-Update-Service oder kostenfreie Prüfung und optimale Vorkonfiguration der Dashcam vor dem Versand, wären aufgrund der pro Verkauf anfallenden Amazon-Gebühren nicht machbar

    5 Mal editiert, zuletzt von Autokamera-24 (Technik) (6. März 2019 um 20:37)

    • Zitieren
  • hoko
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    • 7. März 2019 um 06:38
    • Offizieller Beitrag
    • #5

    @Deuned
    Autokamera-24 hat es super erklärt, jetzt habe ich das auch verstanden was Du gemeint hast.

    Muss aber sagen, dass mich das BGH Urteil mit dem G-Sensor Schmarr'n nicht interessiert.

    Grüße hoko
    Es ist fast wie im richtigen Leben... darum heißt das hier auch Erde und nicht Paradies!

    † 11.03.14 - R.I.P. Reini

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    • Zitieren

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