Danke für die Antworten.
Die Sache ist halt, ich hatte durchaus überlegt, das eine oder andere auf YouTube zu stellen insofern man sich denn keinen unkalkulierbaren Risiken aussetzt damit.
Danke für die Antworten.
Die Sache ist halt, ich hatte durchaus überlegt, das eine oder andere auf YouTube zu stellen insofern man sich denn keinen unkalkulierbaren Risiken aussetzt damit.
Hallo,
erstmal hoffe ich, dass das hier der richtige Bereich im Forum für diese Frage ist. meine Dashcam wollte ich nicht zuletzt benutzen, um Fahrten auf schönen oder sonstwie interessanten Straßen zu filmen. Ohne dass es dabei um das Anprangern vom Verkehrssündern oder der Gleichen ginge. Jetzt ist die Rechtslaga für klassische Fotos was das angeht laut diesem Anwalt hier wie folgt:
Zitat"Fazit:
Es kommt Upload von Fotografien mit Kennzeichen auf den Einzelfall an, ob dieser zulässig ist oder nicht: Bei privaten Accounts greift die sog. Haushaltsausnahme, die einen Verstoß von Anfang an ausschließt. Bei einem öffentlichen Account ist auf den Zweck der Darstellung abzustellen. Dient der Upload dazu, den Halter erkennbar zu machen, ist das in sozialen Medien in der Regel unzulässig. Dient der Upload der reinen Darstellung des Fahrzeugs selber oder geht es nicht einmal um das Auto, das nur zufällig mit im Bild ist, liegt kein Verstoß gegen die DSGVO vor."
Generell ist das Gesetz da also scheinbar wohlwollend eingestellt, davon mache ich nicht zuletzt auch seit Jahren als Hobbyfotograf Gebrauch. Kann jemand etwas dazu sagen ob das analog auch für Video- bzw. Dashcamaufnahmen gilt?
VG, Quasi