Hallo,
ihr habt einen Thread mit EU-Datenschutzkonformen Dash-Cams, sehr schön. Mich würde aber mal interessieren wie das im Falle eines Unfalls abläuft. Angenommen ich will mittels DC nachweisen, dass ich an einem Unfall nicht Schuld bin, meine Dash-Cam filmt aber ständig und löscht nicht nach 5min (oder alternativ: filmt ständig und teilt die Aufnahmen nur in 5min-Videos).
Woher will irgendeiner wissen, dass bei mir nicht nur die letzten 5 Minuten gefilmt werden? Müsste ich die Aufnahmen (also die Speicherkarte) direkt bei Aufnahme des Unfalls an die Polizei übergeben oder kann ich die denen auch nachträglich schicken? Im zweiten Fall könnte ich das einfach so zuschneiden, dass keiner merkt, dass die DC dauerhaft filmt. Im Alternativ-Fall würde ich einfach das letzte Video schicken. Die anderen lasse ich einfach weg, hier müsste ich nicht einmal schneiden.
Wenn sich die Versicherungen untereinander streiten, interessiert die dann diese 5min-Regelung überhaupt? Die bekommen ja die Aufnahmen definitiv nachgereicht weil vermutlich kein Versicherungsvertreter an den Unfallort kommt. Hier gilt das gleiche: merken die überhaupt wenn meine DC dauerhaft filmt? Angenommen die merken das, macht das einen Unterschied wie die sich einigen? Nicht zwangsweise müssen zivilrechtliche Regelungen gleich denen des Straf- oder Straßenverkehrsrechts sein.