Das hier ist keine Rechtsberatung. Selbst wenn, kann man nur allgemeine Sachen dazu sagen. Für einen genauen Fall musst du dich von einem Fachanwalt beraten lassen.
Falls mir doch einer rein rennt und ich das Video einfach zuschneide müsste ich ja aus dem schneider sein oder?
Anlasslos hast du ja trotzdem aufgezeichnet und nicht direkt wieder gelöscht.
Bearbeiten würde ich es auf keinen Fall bzw. die Rohdateien aufbewahren. Die Staatsanwaltschaft bzw. gegnerische Versicherung könnte dir sonst Manipulatiion unterstellen. Außerdem gibt ein längerer Ausschnitt manchmal einen besseren Überblick über die Situation.
Falls nicht, bekomme ich doch nur ein Bußgeld aber die Aufnahme ist doch trotzdem beweiskräftig (falls man das so nennt ) oder?
Auch hier kommt es auf den Fall an. I.d.R werden Aufnahmen bei Unfällen und Straftaten im Straßenverkehr akzeptiert.
Ist im Endeffekt eine Abwägung von Rechtsgütern. Angenommen jemand macht vor dir ohne Grund eine Vollbremsung um dich zu erziehen, wird die Aufnahme wohl akzeptiert. Fährst du laut Dashcam 100 bei erlaubten 100 und der Vordermann zieht dir weg (geschätzte 115) und du zeigst ihn an, eher nicht.