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Beiträge von Rumpelkammer

  • Dashcam Daueraufnahme

    • Rumpelkammer
    • 24. März 2020 um 07:35

    Das hier ist keine Rechtsberatung. Selbst wenn, kann man nur allgemeine Sachen dazu sagen. Für einen genauen Fall musst du dich von einem Fachanwalt beraten lassen.

    Zitat von VOLTY

    Falls mir doch einer rein rennt und ich das Video einfach zuschneide müsste ich ja aus dem schneider sein oder?

    Anlasslos hast du ja trotzdem aufgezeichnet und nicht direkt wieder gelöscht.
    Bearbeiten würde ich es auf keinen Fall bzw. die Rohdateien aufbewahren. Die Staatsanwaltschaft bzw. gegnerische Versicherung könnte dir sonst Manipulatiion unterstellen. Außerdem gibt ein längerer Ausschnitt manchmal einen besseren Überblick über die Situation.

    Zitat von VOLTY

    Falls nicht, bekomme ich doch nur ein Bußgeld aber die Aufnahme ist doch trotzdem beweiskräftig (falls man das so nennt :wacko:) oder?

    Auch hier kommt es auf den Fall an. I.d.R werden Aufnahmen bei Unfällen und Straftaten im Straßenverkehr akzeptiert.
    Ist im Endeffekt eine Abwägung von Rechtsgütern. Angenommen jemand macht vor dir ohne Grund eine Vollbremsung um dich zu erziehen, wird die Aufnahme wohl akzeptiert. Fährst du laut Dashcam 100 bei erlaubten 100 und der Vordermann zieht dir weg (geschätzte 115) und du zeigst ihn an, eher nicht.

  • Welches Videobearbeitungsprogramm könnt ihr mir empfehlen?

    • Rumpelkammer
    • 18. März 2020 um 18:20
    Zitat von Batimus

    Ein sehr gutes Freeware Programm wäre Resolve Davinci 16.

    Ist zwar kostenlos, ist aber für einfache Zwecke und Anfänger überfrachtet. Richtet sich eher an Professionelle, die am besten dann die Konsolen zum Grading kaufen.

  • Anzeige mit Hilfe Dashcam-Aufnahme?

    • Rumpelkammer
    • 28. Januar 2020 um 15:25
    Zitat von bppaffi


    oder "Verstoss gegen das Recht am eigenen Bild" angezeigt zu werden!

    Das greift nur bei Veröffentlichung. Ändert aber nichts an der Tatsache, dass man mit einer Dashcam, die nicht sofort löscht, wenn nicht aktiv oder durch einen G-Sensor die Aufnahme gespeichert wird, man mit einem Bein "Im Gefängnis" sitzt.

    Anzeigen kommt in meinen Augen nur in Betracht, wenn grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz im Spiel sind.

  • Kabel für Einbau

    • Rumpelkammer
    • 20. Januar 2020 um 17:37

    Habe bislang hier nur als Gast mitgelesen, weil ich auch die Anschaffung einer Dashcam beabsichtige. Habe in anderen Foren auch autospezifisch mich informiert.

    @Neofocus:
    Soweit ich weiß, kommt es darauf an, wie der Zigarettenanschluss angeschlossen ist bzw. du ihn betreiben willst. Wenn du ihn von hinten abgreifen willst, solltest du afaik diesen Abzweig absichern.
    Dann informieren, ob Zündungs- oder Dauerplus anliegt. Im letzten Fall wirst du dir noch Gedanken über die Batterieüberwachung machen müssen, weil du dir ansonsten die Batterie leer ziehst. Der Insignia hat zum Glück Zündungsplus.

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