hab noch was vergessen: nach kurzer Überlegung habe ich mir "nur" die 64GB Karte gekauft, warum sollte ich doppelt soviel Geld ausgeben für eine 128GB Karte wenn ich die Aufnahmen doch eh nicht brauche? Hätte eigentlich auch eine 32GB Karte gereicht, aber die hatten sie nicht auf Lager.
Beiträge von toddquinlan
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Qualität wird von youtube mal wieder runtergeregelt, überrascht hat mich die gute Audioqualität. Die Ampeln flackern ein wenig, ich probiere mal 60Hz.
Ist nur ein ödes Beispielvideo, muss man nicht komplett anschauen. Für meine Belange langt diese Cam voll und ganz, ich setze mich ja nicht jeden Tag hin und schneide der Welt langweiligste Stauvideos, ist wirklich nur für den Notfall/Unfall gedacht, und da kann ich bei einem Preis von weniger als 60 Euronen nicht meckern.Externer Inhalt www.youtube.comInhalte von externen Seiten werden ohne Ihre Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklären Sie sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.noch was: ich habe bewusst auf GPS verzichtet, meine gefahrene Geschwindigkeit soll nicht gegen mich verwendet werden können, sollen doch Gutachter rechnen.
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bin am Wochenende über ein Angebot gestolpert und habe einen Impulskauf getätigt. Die Cam wurde heute abend schon geliefert, und als erstes muss ich sagen, ich hatte mir die Abmessungen ganz anders vorgestellt.
Ich habe jetzt noch eine Frage zu den Einstellungen, da wird nach der Frequenz gefragt, was nimmt man denn da, 50Hz oder 60Hz?
Ich werde erneut berichten wenn ich die Cam eingebaut und erste Erfahrungen gesammelt habe.
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habt Ihr eigentlich mal die Aufzeichnung einer Apeman vor Gericht verwenden müssen? Ich frage deshalb weil der BGH ja gewisse Grundregeln beschlossen hat. Ich zitiere hier mal
https://www.garmin.com/de-DE/newsroom…-urteil-2582683
ZitatMit dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 15. Mai 2018 sind Aufzeichnungen von Dashcams als Beweismittel im Unfallhaftpflichtprozess zulässig. Um Garmin Kunden im Sinne des datenschutz-konformen Urteils mehr Sicherheit bei der Benutzung zu geben, bietet der Dashcam-Hersteller ab sofort ein Update seiner Software an. Die Kameras zeichnen nicht mehr fortwährend, sondern maximal drei Minuten auf und überschreiben die Aufnahmen kontinuierlich. Lediglich im Falle eines Unfalls wird die Sequenz auf der SD-Karte gespeichert.
Wen man sich dann nicht mehr mit irgendwelchen ausländischen Verkäufern herumärgern will, mit 180°Sichtfeld, wäre ja die Garmin 65W ideal.
https://buy.garmin.com/de-DE/DE/p/587334
wenn man ein wenig herumschaut ist die Kamera schon für 175 € hier bei deutschen Händlern erhältlich.
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über die Qualitätsschwankungen, beim Eigenimport und beim hiesigen Kauf, habe ich gelesen, die Frage war ob da noch ein Testfazit kommt oder ob Ihr das Projekt aufgegeben habt?
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gibt es jetzt nach mehr als sechs Monaten schon ein erweitertes Fazit?
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hallo zurück,
ich heisse Jörg, bin schon was älter, und lese ohne Anmeldung schon seit einiger Zeit mit.
Heiligabend 2017 hatte ich einen "Unfall"; innerorts Strasse jeweils zwei Fahrspuren, ich auf der rechten Fahrspur, vor mir ein Van der anhielt, ich habe dahinter ebenfalls angehalten in ungefähr 10 m Entfernung, Van fährt auf einmal rückwärts und mir auf die Karre....Aussage gegen Aussage.
Da habe ich mir testweise sowas gekauft (siehe Dateianhänge).
Ich sag´s mal so, die Qualität entspricht dem Kaufpreis (20 Euro bei Woolworth). Akku funktionierte nach kurzer Zeit nicht mehr, Videoqualität mehr als dürftig, verliert ständig die Einstellung von Datum und Zeit, naja, mehr oder weniger ein Spielzeug halt.Jetzt sollte Ersatz her, habe begonnen zu recherchieren, erstmal die üblichen Verdächtigen über google gesucht.
Eigentlich hatte ich mir für die Garmin dashcam 55 entschieden, dazu später mehr.
Bin auch in anderen Foren unterwegs, beispielsweise in diversen amerikanischen Autoforen, dort wurde eigentlich immer die Viofo A119 empfohlen.Ich habe dann unangemeldet hier im Forum über diese beiden Kameras nachgelesen, sowie im Dashcamtalk (ist jetzt hoffentlich kein Verstoss gegen die Forenetikette).
Warum bin ich von der Garmin 55 ab; leider bin ich über diese Info gestolpert:
https://www.garmin.com/de-DE/newsroom…-urteil-2582683
Zitathttps://www.garmin.com/de-DE/newsroom…-urteil-2582683
ZitatReduzierter Aufzeichnungsvorgang während der Fahrt von maximal drei Minuten Länge
Im Sinne des Datenschutzes: Keine permanente Aufzeichnung ohne Anlass
Weiterhin automatische Speicherung bei Erkennen eines Unfalls mit allen relevanten Angaben zu Ort und Zeitpunkt des Geschehens
Automatische Löschung nicht relevanter Aufzeichnungen nach Fahrtende
„Travellapse/Zeitraffer“-Funktion in Deutschland deaktiviert; bei Fahrten ins Ausland wieder aktivierbar
https://www.garmin.com/de-DE/newsroom…-urteil-2582683
Ich möchte gerne mein eigener Herr sein, und selber entscheiden was ich aufnehmen, und wie lange. Ich habe mich telefonisch an den Garmin-Support gewandt, nach 12 Minuten Warteschleifengedudel mit einer freundlichen Person gesprochen die o.g. Presserelease gar nicht kannte, ebensowenig wie die Vorgesetzte. Man hat dann angeblich eine Garmin 55 während unseres Telefonates aus dem Regal genommen und war selber erstaunt das es keine Einstellung mehr gab für dauernde Aufnahme.
Warum dauernde Aufnahme: beispielsweise befahren der Nordschleife, da bringt ein drei Minuten Loop der sich dann auch noch löscht so rein gar nix.So, das war es erstmal, weiterführende Fragen werde ich im Forum in den entsprechenden Threads stellen, bis dann.