habt Ihr eigentlich mal die Aufzeichnung einer Apeman vor Gericht verwenden müssen? Ich frage deshalb weil der BGH ja gewisse Grundregeln beschlossen hat. Ich zitiere hier mal
https://www.garmin.com/de-DE/newsroom…-urteil-2582683
ZitatMit dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 15. Mai 2018 sind Aufzeichnungen von Dashcams als Beweismittel im Unfallhaftpflichtprozess zulässig. Um Garmin Kunden im Sinne des datenschutz-konformen Urteils mehr Sicherheit bei der Benutzung zu geben, bietet der Dashcam-Hersteller ab sofort ein Update seiner Software an. Die Kameras zeichnen nicht mehr fortwährend, sondern maximal drei Minuten auf und überschreiben die Aufnahmen kontinuierlich. Lediglich im Falle eines Unfalls wird die Sequenz auf der SD-Karte gespeichert.
Wen man sich dann nicht mehr mit irgendwelchen ausländischen Verkäufern herumärgern will, mit 180°Sichtfeld, wäre ja die Garmin 65W ideal.
https://buy.garmin.com/de-DE/DE/p/587334
wenn man ein wenig herumschaut ist die Kamera schon für 175 € hier bei deutschen Händlern erhältlich.