Da liegst Du falsch. Ich besitze auch eine solche und betreibe sie DSVGO-konform. „Videoaufzeichnungen Minimum“ nennt sich die Einstellung und hat zur Folge, dass maximal 4 Sequenzen gespeichert bleiben. Und diese werden immer wieder überschrieben, sofern der G-Sensor nicht auslöst oder die Schutztaste betätigt wurde.
Beiträge von ZeroGravitY
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Es gibt einen Extremwettermodus, hast den mal probiert? Außerdem habe ich festgestellt, dass 4K keine merkliche Verbesserung zu QHD bringt und nur deutlich ressourcenfressender ist. Habe daher auf QHD/60 fps umgestellt. Versuche das doch auch mal, vielleicht macht hier auch die doppelte Bildfrequenz einen Unterschied.
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Hallo liebe Dashcam-Community,
ich hatte ja vor kurzem hier schon nach DSGVO-konformen Dashcams, über drei Jahre nach Einführung dieser Verordnung, gefragt.
Nachdem aber keine konkreten Antworten kamen und im Forum auch kaum ausführliche Informationen dazu zu finden sind, habe ich mir zu einer eigenen Recherche entschlossen, um den Markt nach entsprechenden Geräten zu durchforsten.
Hintergrund
Einerseits möchte ich meine Dashcam maximal legal betreiben und keine Angriffsfläche für eventuelle Maßnahmen liefern, andererseits, möchte ich nicht, dass mein eigenes Verhalten im Verkehr permanent dokumentiert wird und ich mich gegebenenfalls dadurch auch selbst belasten könnte.
Die aktuelle Rechtsprechung lautet, gemäß einschlägigen BGH-Urteil, dass nicht anlasslos und permanent aufgezeichnet werden darf, sondern vielmehr nur "eine kurze, anlassbezogene Aufzeichnung unmittelbar des Unfallgeschehens zu gestalten, beispielsweise durch ein dauerndes Überschreiben der Aufzeichnungen in kurzen Abständen und Auslösen der dauerhaften Speicherung erst bei Kollision oder starker Verzögerung des Fahrzeuges." Den exakten Wortlaut könnt in der Mitteilung zum entsprechenden Urteil hier nachlesen.
Die meisten Dashcams speichern allerdings so lange, bis die Speicherkarte voll ist - das können im Extremfall mehrere Stunden sein - und überschreiben erst dann die ältesten Aufnahmen. Gemäß der Empfehlung des BGH dürfen aber jeweils nur kurze Sequenzen gespeichert werden, die sofort wieder überschrieben werden, oder aber nur intern gespeichert werden und gar nicht erst auf der Speicherkarte abgelegt werden. Erst wenn es zu einem Unfall oder einer Gefahrensituation kommt, dürfen diese Sequenzen dauerhaft gespeichert werden. Dies kann durch die Detektierung des Beschleunigungssensor erfolgen, oder aber auch manuell durch Tastendruck.
Liste der DSVGO-konformen Dashcams
So, nun zur Liste aller recherchierten Dashcams, die - nach meiner Einschätzung und ohne Gewähr - die Empfehlung des BGH erfüllen. Die Liste erfüllt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sollte aber nach meinem Wissensstand komplett sein - Fehler oder Ergänzungen dürft Ihr mir natürlich gerne mitteilen. Die Liste ist nach Hersteller in alphabetischer Reihenfolge sortiert, Links zur den entsprechenden Produktseiten des Herstellers habe ich, soweit vorhanden, hinterlegt.
Garmin
Kenwood
Mio
Nextbase
Rollei
- DashCam-402
- DashCam-408
Transcend
Vantrue
Vergleichstabelle
Die Recherche gestalte sich als relativ aufwändig, da nur einige wenige Hersteller tatsächlich explizit mit so einer Eigenschaft werben, und wenn, dies nur sehr verhalten und wenig prominent tun. Daher musste ich in den meisten Fällen Betriebsanleitungen studieren und nach entsprechenden Einstellungsoptionen durchforsten. Nachdem ich mich also sowieso intensiv mit den Geräten und ihrem Leistungsumfang beschäftigen musste, und auch für mich selbst eine Grundlage für eine fundierte Entscheidung für ein Gerät haben wollte, ist aus der Recherche ein Mini-Projekt geworden und ich habe mir gleich die Mühe gemacht, eine ausführliche Vergleichstabelle mit allen Kameras, die laut meinen Recherchen die o. g. Voraussetzung erfüllen, zu erstellen. Außerdem habe ich mir auch einige Geräte zum Testen besorgt und meine Kritikpunkte mit in die Tabelle eingefügt.
Ich suche noch eine Möglichkeit, diese hier im Forum abzulegen, da das Hochladen von Excel-Tabellen leider nicht möglich ist. Ansonsten bin ich auch gerne für Rückfragen offen und kann auch konkrete Empfehlungen zu konkreten Anforderungen aussprechen, da ich aktuell ziemlich tief in den Details stecke.
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Also jetzt hast Du mich echt kurz irritiert. Schnell nochmal die USB-Belegung angeschaut:
[Blockierte Grafik: https://kompendium.infotip.de/files/wdb/GRAFIK/2400_SCHNITTSTELLEN/2460_USB/USB-1-2-3/TAB_2460_02_02_USB_2_mini.gif]
Da ist nur eine 5V-Leitung. Die anderen Pins sind Datenleitungen - da gibt es mechanisch gar keine Möglichkeit, für eine zweite 5V-Spannung. Die Kamera kann also nur zwei Zustände unterscheiden: Es liegt Spannung an, oder eben nicht. Es gibt keine Möglichkeit, zwischen Dauer- und Zündplus zu unterscheiden.
Die einzig theoretisch denkbare Möglichkeit wäre, dass der Festeinbau-Kit so "intelligent" ist, dass er Informationen über die Datenleitung an die Kamera sendet, und diese in der Lage ist, diese auszuwerten - halte ich allerdings für sehr unwahrscheinlich. Das ist ein einfacher Spannungswandler mit maximal noch einer Schaltung, die bei Unterspannung abschaltet. Mehr ist da nicht.
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Hallo zusammen,
also manche Hersteller bieten ja Kabelsätze mit sowohl Dauerplus-, als auch Zündplus-Eingang an. Die Funktionsweise dahinter erschließt sich mir aber nicht. Denn der (meist Mini- oder Micro-)USB-Ausgang liefert ja konstante 5V - wie soll da die Kamera einen Unterschied erkennen, ob die Zündung an ist oder nicht?
Vielleicht hat ja jemand so ein Kabel eingebaut und kann mir das mal erklären.
VG
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Alles richtig. Trotzdem, oder gerade deswegen, ist dieses BGH-Urteil und dessen Empfehlung alles, was wir aktuell haben. Wer also möglichst legal eine Dashcam nutzen möchte, tut gut daran, sich an diese Empfehlung zu halten und ein entsprechendes Gerät zu nutzen. Dazu habe ich mich entschieden und habe mir nun ein solches Gerät angeschafft.
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Die gesetzliche Regelung gibt es ja, entscheidend ist aber dessen Interpretation der Gerichte. Und eine solche stellt diese Empfehlung dar, insofern ist das konkreteste, was wir aktuell haben.
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Da 2016 vor 2018 war, spricht einiges dafür
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Kann mir mal jemand den Sinn dieser Funktion erklären?
Wenn diese aktiviert, wird per Autosync ja nur jeweils die kleine der beiden Dateien runtergeladen. Soweit so gut, dann geht es schneller. Aber was nutzt mir das, wenn mir dann die hochauflösenden Videos fehlt? Diese muss man dann noch manuell runterladen.
Wenn ich die Funktion dagegen ausschalte, kommt keine Meldung mehr über neue Videos zum runterladen per Autosync - man muss also auch manuell runterladen.
Was soll das Ganze?
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Das ist überholt. Inzwischen gab es Entscheidungen vom BGH und auch eine Empfehlung zu einem datenschutzkonformen Dashcam-Einsatz, auf dem ja oben erwähnte Geräte basierten:
https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/bgh-urteil-zu-…hnikgestaltung/
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Kann man so sehen.
Ich jedenfalls möchte schon selbst entscheiden, welches Material gespeichert wird, und nicht meine kompletten Fahrten dokumentieren, das hat ja auch was mit Privatsphäre zu tun. Und mit den bisherigen Geräten, die diesen Privacy-Modus (den Namen find ich sehr treffend) nicht haben, wird halt erstmal alles unnötig dokumentiert, bis zur Überschreibung - das widerspricht ja auch dem Prinzip der Datensparsamkeit, auch Bestandteil der DSGVO.
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OK, danke. Naja, ohne datenschutzkonforme Aufzeichnung befindet man sich halt ständig in einer rechtlichen Grauzone. Außerdem sammelt man damit halt im Zweifelsfall Beweise gegen sich selbst... Daher war mir wichtig, auf eine entsprechende Kamera umzusteigen.
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Apropos - kann die Viofo A129 Pro datenschutzkonform aufnehmen? Also die Sequenzen immer sofort überschrieben, wenn kein Unfall/Notfall detektiert oder manuell gespeichert wurde?
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Vermute mal die A129 Duo
Oh.
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Ohne Angaben Kamera ist das nicht pauschal zu beantworten. Viele Kameras erkennen Motorstart und abstellen und schalten sich auch mit Dauerstromversorgung automatisch an und ab. Außerdem kann man oft ein Auto-off einstellen.
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Hab ich nicht probiert, aber zumindest mal gegen die Kamera geklopft. Bisher ist es mir nicht gelungen, eine Speicherung zu forcieren. Die Anzeige der G-Werte der Aufzeichnungen zeigt aber, dass der G-Sensor prinzipiell funktioniert.
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Hallo zusammen,
hat jemand Erfahrungen mit der Sensitivität des G-Sensors und der Auslöseschwelle für Notfall-Aufnahmen? Ich habe diese auf höchste Empfindlichkeit gestellt, aber auch bei stärksten Bremsungen im ABS-Regelbereich löst die Kamera keine Speicherung der Aufnahme aus. Daher frage ich mich, ob dies überhaupt funktioniert und wie dann der Parkmodus sinnvoll funktionieren soll.
Kann jemand was dazu sagen?
VG
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Also die Sprachsteuerung via Alexa ist wirklich völlig unpraktisch. Man muss dazu die Cam erst mit der Alexa App koppeln (die natürlich auch erst eingerichtet werden muss, wenn man noch keine Alexa hat), und dann erfolgt die Sprachausgabe über Bluetooth auf den Auto-Lautsprechern - dazu muss aber der Eingang erst auf Bluetooth umgeschaltet werden.
Also völliger Quatsch, um ein Sprachbefehl abzusetzen muss man erst das Radio auf Bluetooth einschalten. Theoretisch funktioniert es auch ohne dies, aber dann hört mal halt die Bestätigung/Sprachausgabe von Alexa nicht.
Im direkten Vergleich dazu funktioniert die Sprachsteuerung von Garmin einfach perfekt.
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Also ich vergleiche gerade die Nextbase 622GW mit 4K und die Garmin Dash Cam 56 mit 1440p. Die höhere Auflösung macht sich nicht bemerkbar, der Detailgrad und die Schärfe der beiden Kameras sind nahezu identisch. Ich habe extra die Auflösungen der Videos in den Datei-Detailinfos überprüft, da ich nicht glauben konnte, dass das wirklich 4K sind. Aber tatsächlich weisen die Videos eine Auflösung von 3840x2160 auf, also 4K. Dafür, dass 4K das Alleinstellungsmerkmal von Nextbase ist, finde ich das etwas enttäuschend.