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Beiträge von dicker68

  • Loop recording vs. Videopuffer - die DSGVO-kompatible Aufzeichnungsmethode?

    • dicker68
    • 15. Februar 2019 um 16:15
    Zitat von micha_dk

    ".... dauerhaftes und anlassloses Mitlaufen lassen ist sogar datenschutzrechtlich verboten. Am Ende dürfen diese im Prinzip illegalen Aufnahmen aber vor Gericht dennoch genutzt werden....

    Deshalb kommt es ja auf den "Anlaß" an - "...ich mache ein Urlaubsvideo..." ist nicht anlaßlos, es ist ein Grund.
    Deshalb schrieb ich ja auch "

    Zitat

    Ich würde empfehlen auf die Existenz der Aufnahme nicht hinzuweisen und die Zulässigkeit der Auswertung vor Gericht dann von einem Richter klären lassen. Solange ist es nur eine persönliche Notiz (ähnlich persönlicher schriftlicher Notizen zum Geschehen).

    "
    Da liegt nämlich der "Hund im Pfeffer - die Boddy-dashcam nimmt auch permanent auf und zwar anlaßlos - unabhängig von der Ankündigung das eine Cam im Einsatz ist. Denn laut Datenschutzgesetz ist das Filmen/Fotographieren nicht verboten - aber das "veröffentlichen". Und das machst du, wenn du nach einem "Ereignis" oder aus sonstigem Grund davon einem Polizisten erzählst, denn der ist Beamter und alles was du ihm im Zusammenhang mit einem Ereignis erzählst ist damit öffentlich (nämlich amtlich). Du mußt dir nur im klaren sein das du keine "gezielten" Aufnahmen von Personen oder bestimmten Objekten machen darfst - quasi auf die "Jagd" gehst. Dedektive machen im Zusammenhang ja gerne Fotos/Videos für ihre Auftraggeber zu Dokumentationszwecke. Das ist nicht mehr zulässig.
    Solange du die Aufnahmen nur speicherst und weil kein Grund zur weiteren Verwendung (wozu auch immer) vorliegt, du sie löscht begehst du keine Straftat.

  • Loop recording vs. Videopuffer - die DSGVO-kompatible Aufzeichnungsmethode?

    • dicker68
    • 14. Februar 2019 um 21:41

    Also während der Fahrt am Gerät irgendwelche Bedienungen (Taste drücken) würde ich von abraten. Das ist eine "...Ablankung von der Aufmerksamkeit imk Verkehr..." und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar - ähnlich dem Verbot das Handy auch nur in der Hand zu haben während der Fahrt. Hierfür ist gerade die Loopfunktion in den Kammeras vorgesehen.

    Die gesamten Aufnahmen dürfen auch nicht öffentlich (einem Polizisten, Anwalt, Internet usw.) gemacht werden. Nur die unmittelbaren Aufnahmen eines Geschehens können zur Dokumentation herran gezogen werden.
    Ich würde empfehlen auf die Existenz der Aufnahme nicht hinzuweisen und die Zulässigkeit der Auswertung vor Gericht dann von einem Richter klären lassen. Solange ist es nur eine persönliche Notiz (ähnlich persönlicher schriftlicher Notizen zum Geschehen).

  • Wir begrüßen dicker68 als unser 2469. Mitglied

    • dicker68
    • 13. Februar 2019 um 15:48

    Ich bedanke mich für die Begrüßung.. :smiling_face:
    Kurz zu meiner Person. Ich bin 68 Jahre alt und Rentner. Wenn man so garnichts um die Ohren mehr hat muß ein Hobby her. Sonst wird man einfach nur alt, und davon will ich noch nicht's wissen. Ich hab mir bei Ebay eine Dashcam CR 3 A2 für 20,50 EURO ersteigert und am Wochenende bei einem Ausflug mal ausprobiert. Auch wenn die Camera nur "kleines" Geld erstanden wurde - ich bin hellauf begeistert. Selbst bei Nacht noch brauchbare Aufnahmen.
    Im Mai will ich mit Freunden nach Danzig in Urlaub. Natürlich kommt die Kammera mit.

    Ich würd nun auch ganz gerne mir Videos erstellen und bin auf der Suche nach brauchbaren Programmen - gerade in Hinblick auf die Datenschutzproblematik. Ich hoffe das ich hier Hilfe finde, es wäre sehr schön.

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