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Beiträge von volker_e

  • Nachteil von starkem Weitwinkel (nicht Detailerkennung)

    • volker_e
    • 13. Juni 2018 um 08:22

    hallo steve,

    sehe die antwort erst jetzt, da ich davon ausging, dass ich per mail benachrichtigt werde, wenn ein beitrag bei einem von mir abonnierten thema erstellt wurde.
    du hast recht, der unterschied ist nur gering, da durch die verzerrung nur am rand sachen dazukommen, relativ mittige gegenstände werden ziemlich ähnlich dargestellt.

    schöne grüße,
    ulf

  • Nachteil von starkem Weitwinkel (nicht Detailerkennung)

    • volker_e
    • 6. Mai 2018 um 14:10

    Hallo,

    ich stehe kurz vor dem Kauf einer Dashcam. Eigentlich hätte ich gerne eine, die einen Aufnahmewinkel von um die 130° hat. Die von mir designmäßige Favorisierte hat aber einen Aufnahmewinkel von 170°. Die Verzeichnung stört mich nicht. Aber über folgenden Aspekt mache ich mir Gedanken:

    Häufig geht es bei Unfällen um die Frage: Hätte man rechtzeitig bremsen können? Je größer der Aufnahmewinkel ist, desto weiter entfernt sehen die Objekte aus. Insofern wirkt es bei einem starken Weitwinkel eher so, dass man sagen würde: "War ja noch weit genug weg", als bei einem weniger starken Weitwinkel. Für mich soll die Entfernungsdarstellung auf einem Dashcamvideo so sein, dass das Geschehen bezüglich der wahrgenommenen Entfernung realistisch dargestellt wird.

    Bei einem Gerichtsverfahren wird sicherlich die tatsächliche Distanz anhand des Videos, soweit zugelassen, auch nochmal rekonstruiert, aber der erste Eindruck zählt ja auch schon, insbesondere bei einer Versicherung, die keine tatsächliche Entfernungsbestimmung vornimmt. Ob sich Versicherungen überhaupt Dashcamaufnahmen anschauen, weiß ich nicht. Aber da sie ja auch sicherlich keinen sich evtl. anschließende Prozess verlieren wollen, wäre es in ihrem Interesse.

    Oder mache ich mir hier unnötig Gedanken? Anhand von Beispielaufnahmen der unterschiedlichen Aufnahmewinkel sieht es für mich aber so aus, als würden bei 170° die Entfernungen nicht realistisch dargestellt.

    Meinungen?

  • Datenschutzerwägungen

    • volker_e
    • 29. April 2018 um 00:53

    Hallo,

    mein ursprünglicher Post "Dashcam, die nur im Bedarfsfall tatsächlich speichert...? Datenschutz..." befindet sich im Bereich "Kaufberatung".

    Ich möchte hier nochmal gesondert auf das Thema Datenschutz eingehen.

    Ganz von der Hand weisen will ich generelle Datenschutzangelegenheiten nicht. Im Prinzip ist der Zweck solcher Systeme in meinen Augen absolut legitim und sinvoll. Eine Kamera filmt den Bereich um ein schützenswertes Objekt, die Aufnahmen sind nur dann von Interesse, wenn es einen berechtigten Anlassfall gibt. Allerdings will ich auch nicht das Gefühl haben, auf Schritt und Tritt gefilmt zu werden, weil überall dauerhafte Videoüberwachung stattfindet. Den bekannten Fall der Münchenerin, die ein Bußgeld bekommen hatte, weil sie stundenlang einen Parkplatz filmte und nach einem Parkrempler mit dem Video zur Polizei ging, finde ich ganz interessant. Ich halte das Bußgeld trotzdem nicht für angebracht, auch wenn der Gesetzgeber da halt was vorgeschrieben hat, insbesondere finde ich die Tatsache, dass nicht beteiligte Kennzeichen mit auf den Aufnahmen sind, unbedeutend (ich habe das Urteil noch nicht gelesen, aus Medienberichten ist nicht ganz klar, ob bei der Formulierung: "Es sind andere Kennzeichen zu erkennen, das ist unzulässig.", die Betonung auf "zu erkennen" (für die Behörden, denen das Video übergeben wurde) liegt (Verstoßes gegen Recht am eigenen Bild), also ob eine Schwärzung der Kennzeichen durch die Dashcambetreiberin vor Weitergabe des Materials das Problem hätte beheben können, oder ob es darum ging, dass bei dauerhaftem Filmen generell andere Kennzeichen erfasst hätten werden können und auch wurden; meist wird bei der allgemeinen Thematik (Personen und Kennzeichen bei Dashcams erkennbar) allerdings letzteres angeführt). Für mich persönlich macht es einen Unterschied, ob ich mich nahe an einem schützenswerten Objekt, wie einem geparkten Auto, befinde, oder ob ich davon ausgehen kann, dass ich, wenn ich weit von so einem Objekt entfernt bin, trotzdem sehr detailgetreu gefilmt werde.

    Einer gewissen Beobachtung setzt man sich in der Öffentlichkeit natürlich sowieso aus, wenn man das nicht möchte, muss man wohl zu Hause bleiben. Wenn ich aber mitten auf einem Parkplatz kotzen muss und mir das peinlich ist (oder sonstirgendwas, was mir peinlich ist und nach allgemeinem Empfinden als peinlich eingestuft wird), finde ich es schon grenzwertig genug, zu wissen, dass irgendwer das mit einem Handy filmen könnte. Bei einer autmoatischen und dauerhaften detailgetreuen Videoerfassung, die auch über den direkten Nahbereich eines PKW hinausgeht, ist aber von vorneherein klar, dass sich so ein Vorfall in privater Hand gespeichert befindet. Von dem Problem, dass es online gestellt werden könnte und womöglich noch viral gehen könnte, mal abgesehen. Aber da Onlinestellen strafbar ist und nicht jeder Dashcambetreiber aufgrund illegalen Verhaltens mancher einem Generalverdacht ausgesetzt werden darf, sehen wir mal von soetwas ab. Dass es allerdings nahezu unmöglich sein dürfte, ein Video, das einmal von anonymer Seite ins Netz gestellt wurde und immer wieder geteilt wird, online elminiert zu bekommen, dürfte trotzdem klar sein. Man könnte natürlich aufgrund des Rechts am eigenen Bild versuchen, zumindest anhand einer IP Adresse möglicherweise den Originaleinsteller zu ermitteln, aber erstens bekommt man das Video aus den Weiten des Netzes dann trotzdem nicht mehr weg, zweitens kann der Onlinesteller oder Server-/Plattformbetreiber zunächst nur gezwungen werden, es auf seiner Seite online zu löschen. Wenn der User sagt, er hätte das Video sonstwo her, ist es im Sinne des Strafgesetzes juristisch schwer, ihn zu belangen, und drittens ist das alles mit erheblichem Aufwand verbunden. Rechtsanwalt, Polizei, Ermittlung etc. Und wenn das alles nicht von Erfolg gekrönt ist (Server irgendwo in China oder sonstwo, User aufgrund der IP nicht zu ermitteln etc.), bleibt man auch noch auf Kosten sitzen. Da muss man wohl eher damit leben, ein Video im Netz zu haben, das mit "Dödel / Penner / Besoffener etc. kotzt im Strahl durch die Gegend! ROTFL LOL!!!" untertitelt ist. Aber wie gesagt, dafür kann ja der Standarddashcammer nichts, auch wenn die Chance auf missbräuchliche Verwendung solcher Daten bzw. Videosequenzen bei standardmäßiger Videoüberwachung aus einem PKW heraus (auch wenn der ursprüngliche Zweck einer solchen Überwachung der Schutz nur seines eigenen Eigentums ist) grundsätzlich höher ist.

    Über die Tatsache, dass man mit hoher Wahrscheinlichkeit bei etwas Peinlichem automatisch erfasst wurde, muss man dann entweder drüberstehen oder denken: "Wer schaut sich schon stundenlange Parkplatzvideos an?", oder man findet es eben doch persönlich zu unangenehm von jedermann über installierte dauerhafte Kameras automatisch erfasst zu werden, was ja auch der eigentliche Grund dafür ist, dass systematische Videoüberwachung eben verboten ist. Wobei ich den Begriff "Überwachung" auch nicht eindeutig finde, denn man wird ja nicht persönlich überwacht, sondern gerät in dem Fall auf eine Aufnahme , die etwas ganz anderes überwacht und in der Regel nur gesichtet wird, wenn es einen anlassbezogenen Vorfall bezüglich des überwachten PKW gab (sollte zumindest so sein). Ein Diskussionsteilnehmer meinte mal: "Ich möchte nicht in einem Stau dauerhaft aus dem Heck des PKW direkt vor mir frontal gefilmt werden. Ich möchte auch popeln können, ohne systematisch gefilmt zu werden." Ok, da ein PKW zumindest durch die vorderen Scheiben einsehbar ist, ist ein Auto wohl eher ein Mischbereich aus Privatsphäre und öffentlichem Raum. Ich würde zumindest nicht minutenlang herumpopeln und wenn doch, muss mir klar sein, dass ich dabei zumindest beobachtet werden könnte. Aber der generelle Einwand: "Ich möchte in einem Stau nicht dauerhaft frontal gefilmt werden", ist m.E. auch nicht ganz abwegig.

    Die Rechtsanwälte Knyrim / Trieb, sind österreichische Juristen, die sich öfters mit Datenschutzangelegenheiten beschäftigen. In einem fünfseitigen Beitrag in der "Zeitschrift für Verkehrsrecht" (allerdings aus 2015) erörtern sie das Thema Dashcam in Verbindung mit der Datenschutzproblematik. Sie halten Kameras in KFZ zur Beweissicherung bei Verkehrsunfällen mit dem Datenschutzrecht für kompatibel. Um diese Kompatibilität zu gewährleisten, stellen sie aber ein paar Empfehlungen auf, die den Einsatzbereich solcher Kameras einschränken. In der Zusammenfassung schreiben sie: "Werden Dashboard-Cams nach datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten designt, werden sie zur Crash-Cam; diese zeichnet sich dadurch aus, dass sie die Aufzeichnung öffentlichen Raums durch eine bewusst niedrig gehaltene Aufnahmequalität vermeidet, die Speicherung von Bilddaten auf das für den Beweissicherungszweck unbedingt erforderliche zeitliche Ausmaß beschränkt und nur im Fall des Eintretens eines vorab definierten Anlassfalls (Unfall, Sachbeschädigung etc.) bestimmten, an den Daten ein berechtigtes Interesse habenden Personen Zugriff auf die Daten gewährt.“
    Der Artikel ist ganz interessant, wenn auch schon älter: https://www.kt.at/wp-content/upl…iner-Knyrim.pdf (S. 112 - 117).

    Dass eine bewusst niedrig gehaltene Aufnahmequalität den Einsatzbereich einer solchen Cam stark einschränkt, ist klar. Für Fälle, die es recht häufig gibt, würde sie in der Regel ausreichen (hängt natürlich auch davon ab, wie niedrig die Qualität nun ist): Um meinen im ursprünglichen oben erwähnten Post beschriebenen Fall zu nehmen: Frau fährt mir rein, Personalien werden ausgetauscht, aber Frau behauptet im Nachhinein, ich sei ihr reingefahren. Also die klassische „Aussage gegen Aussage“ Situation, die im Nachhinein oft mangels Beweisen nicht zu klären ist. Da müssen keine Kennzeichen erkannt werden, es ist auch aufgrund des Personalienaustauschs nicht strittig, wer gefahren ist etc. Es reicht zu erkennen, dass ihr PKW vom gegenüberliegenden Parkstreifen aus in meine Bahn gewendet hat, als ich bereits auf der Straße fuhr. Auf die ganze Vielzahl an Situationen, bei denen eben doch eine höhere Auflösung benötigt wird (oder v.a. bei schwereren Unfällen die direkte Speicherung auf einem physischen Medium und nicht die anfällige Nachträgliche), gehe ich hier nicht näher ein, da braucht man nicht viel Phantasie für zu haben und kennt sicherlich zumindest bezüglich der Auflösung auch Fälle aus Schilderungen oder selbst. Insofern wäre das eine unzufriedenstellende Lösung. Da es allerdings in Deutschland und Österreich viele unterschiedliche Rechtsauffassungen gibt, der Tenor aber bezüglich des Datenschutzgesetzes, Persönlichkeitsrechten Dritter etc. im Strafrecht doch ziemlich restriktiv ist, könnte ich mir vorstellen, dass die Frage der Legalität des Betreibens von Dashcams (in D-land und Ö) auf irgendsoeine Kompromisslösung hinausläuft (vorerst). Der Popler im Stau könnte dann zumindest bei zulässiger Verwendung einer Heck-Cam in Ruhe popeln, ohne das Gefühl zu haben, dabei detailiert aus dem Heck des Vordermanns gefilmt zu werden und selbst die undeutlichen Aufnahmen nicht abgespeichert zu wissen... :nauseated_face:

  • Dashcam, die nur im Bedarfsfall tatsächlich speichert...? Datenschutz...

    • volker_e
    • 28. April 2018 um 23:34

    Danke für die fixe Antwort. Ja, stimmt schon, so eine Dashcam wäre eingeschränkt, als Kompromisslösung zwischen Datenschutzangelegenheiten und zumindest einer relativ großen Anzahl an erfassbaren Unfällen für mich aber aus derzeitiger Sicht veritabel. Klar ärgert man sich dann in einer Situation, bei der man weder einen G-Sensor Auslöser hatte, noch aus welchem Grund auch immer nicht in der Lage war, den Notfallknopf zu drücken. Um auf Eure Punkte näher einzugehen, könnte man das System ggf. adaptieren.

    Bei den meisten Unfällen ist das inforelevante Zeitenster meines Erachtens schon relativ klein. Sicher gibts auch andere Fälle. Trotzdem habt Ihr schon Recht, dass unter der Voraussetzung, dass so ein Gerät nur im Anlassfall (G-Sensor, Notfallknopf) speichern würde, das Zeitfenster deutlich länger sein sollte. Insbesondere, weil im Falle der Notwendigkeit eines manuellen Auslösens genug Zeit gegeben sein muss, dass man den Kopf dafür frei hat und die Verkehrssituation es erlaubt. Für einen heftigeren Aufprall sollte allerdings der G-Sensor herhalten, der zumindest auf "unempfindlich" gestellt sein müsste. Das würde zumindest solche Fälle abdecken, bei denen man aufgrund eines schweren Unfalls, außer mit Fußgängern, Radfahrern oder ggf. Motorradfahrern, auch längere Zeit danach ggf. nicht zu einer manuellen Auslösung kommt (Unfallsituation, verletzt, etc.). Um voraussichtlich genügend Zeit zu haben, dann doch irgendwann manuell auszulösen (auch bei Unfällen ohne Aufprall), wären 15 oder 30 min. sicherlich sinnvoller.

    Mir ist noch nicht ganz klar, wo bei normalen Systemen das Problem drin liegt, den G-Sensor auf empfindlich zu stellen. Bei der normalen Loop Funktion sollte dann doch nur die letzte Sequenz auf der SD Karte schreibgeschützt werden, dann hätte man ggf. ein paar zu viele schreibgeschützte Sequenzen auf der Karte, was aber ja nicht wild ist. Ist es, weil bei jedem solchen Anlassfall das System einen Alarm auslöst? Könnte man den nicht abstellen? Oder liegt der Sinn des Alarms darin, dem Fahrer rückkoppelnd zu signalisieren, dass der G-Sensor ein ggf. eben auch relevantes Ereignis registriert hat und der Schreibschutz aktiviert wurde und man ohne den Ton im Unklaren darüber bleibt, ob die Sequenz auch wirklich gesichert wurde?

    "5. Stromversorgung bei Unfall"
    Ich ging davon aus, dass sowieso alle Systeme so funktionieren, dass eine Sequenz erst gespeichert wird, wenn die Sequenz fertig gefilmt wurde, also sowieso RAM und eine Zwischenenergiequelle zum Speichern für den Fall einer Stromversorgungsunterbrechung eingebaut sein muss, aber unterliege da wohl einem Irrtum. Würde ja auch in den Fällen, in denen die Kamera aufgrund eines Unfalls selbst beschädigt wird, ein Problem darstellen. So wie es sich anhört, haben Dashcams derzeit einen Kondensator oder kleinen Akku im Gepäck, der dafür sorgen soll, dass bei Stromunterbrechung die Aufnahme noch geordnet beendet wird. Wie ist das in dem Fall, dass die Kamera beim Aufprall so schwer beschädigt wird, dass das nicht mehr möglich ist? Wenn man bei einer normalen Kamera während der Filmaufnahme den Akku herausnimmt, wird auf der Karte die Aufnahme nachher nicht angezeigt. Ich vermute aber mal, dass bei einer Datenrettungsanalyse der Karte trotzdem noch was Brauchbares zu finden ist bzw. eben vorhandene aber nicht angezeigte Daten noch brauchbar gemacht werden könnten.

    "Speicherzellen aktueller Speicherkarten leisten jedoch nur ca. 300 Schreibzyklen, bevor ein Verschleiß und Defekt der Speicherzellen auftritt."
    Ja, mein Alternativbeispiel mit einer Karte, die nur Platz für ein zwei Sequenzen hat, würde bei der normalen Loopfunktion dann wohl keinen Sinn machen.

    Ich trenne hier mal ab. Mein Post bezog sich ja auf die Frage zu datenschutzkompatibler Dashcam im Sinne des derzeitigen Stands des Datenschutzgesetzes. Einen längeren Beitrag zur Datenschutzproblematik poste ich noch unter „Dashcam Smalltalk“.

  • Dashcam, die nur im Bedarfsfall tatsächlich speichert...? Datenschutz...

    • volker_e
    • 28. April 2018 um 11:23

    Hallo,

    ich bin auf der Suche nach einer Dashcam, bei der fortlaufend eine kurze Zeitspanne, z.B. 30 Sekunden aufgezeichnet wird, die diese jeweilige Sequenz aber nur im RAM Speicher puffert und nur bei Auslösung über den G-Sensor oder per Notfallknopf diese Sequenz auch tatsächlich speichert. Also nicht, die übliche Loop Funktion, die diese ganzen Kurzsequenzen automatisch speichert und erst, wenn die Speicherkarte voll ist, die älteste Sequenz wieder überschreibt. Auf der Speicherkarte soll sich also im Normalfall keine Videosequenz befinden. Gibt es das? Am Besten wäre es, wenn die Kamera nur, wie Eingangs erwähnt, so funktionioniert. Alternativ, dass man die Kamera zumindest so einstellen kann.

    Falls es so eine Kamera nicht gibt, besteht die Möglichkeit, eine SD Karte so mit fremdem Speicherplatz zu belegen, dass sie nur noch Platz für den maximalen Speicherbedarf eines z.B. 30 sekündigen Videos hat? Oder sicherheitshalber sagen doppelt so viel Platz, weil sich der maximale Speicherbedarf samt angewandter Kompression nur mittels Erfahrungswerten ungefähr bestimmen lässt. Oder erkennt die Dashcam eine Speicherkarte, die zwar im richtigen Format, z.B. FAT 32, formatiert ist, deren Speicherplatz aber durch videofremde Daten fast vollständig belegt ist, nicht an? Oder wenn doch, würde die Cam dann wenn sie eben nach dieser einen oder zwei Sequenzen eben voll ist, auch die fremden Daten überspielen und eben dann doch wieder den gesamten Platz der Speicherkarte für anstehende Sequenzen nutzen?

    Leider beschäftige ich mich erst mit dem Thema Dashcam, nachdem das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist. Sachverhalt: Ich parke mit gesetztem Blinker aus, befinde mich nach ein paar Sekunden bereits im zweiten Gang und befinde mich ca. 20 Meter hinter der Ausparkstelle, da dreht mir eine Frau von einem gegenüberliegenden Parkstreifen aus direkt vors Auto. Ich sehe noch kurz vor dem Aufprall, dass sie nur nach hinten schaut, hat mich daher auch null gesehen oder zumindest noch irgendwie reagiert. Die hat schlicht sekundenlang während der Wendung nur noch nach hinten geschaut, auch bevor sie zur dazu angesetzt hat. Dass mehrere Sekunden vorher alles frei war, ist irrelevant, bevor sie ihr Gefährt in Gang setzt, muss sie natürlich nochmal nach vorne schauen, das Verkehrsgeschehen kann sich ja in der Zeit geändert haben, so wie im vorliegenden Fall. Dass die auf meine Spur dreht und nicht nur ausparkt, konnte ich erst Sekundenbruchteile vor dem Aufprall sehen, da nützte auch eine Vollbremsung nichts. Ich habe noch reflexhaft während er Bremsung gehupt. Vorgang eindeutig, Frau Schuld. Jetzt behauptet die aber gegenüber ihrer Versicherung, sie wäre schon längst im Drehvorgang und auf meiner Spur gewesen und ich hätte sie beim Ausparken meinerseits gerammt. Ende des Lieds, die Versicherung übernimmt nur 50% meines Schadens (1700 Eur). Konnte ich bei der Sachlage und bevor ich wusste, was für ein Märchen sie da ihrer Versicherung aufgetischt hat, gar nicht glauben. Nun steht es "Aussage gegen Aussage". Ich werde zwar ein Gerichtsverfahren anstreben, was die Versicherung kein bisschen beeindruckt hat, aber wenn die bei ihrer Falschaussage bleibt, kann es genauso sein, dass es nach wie vor heißt, ich hätte eine Teilschuld von 50%. Dann hätte ich auch noch Verfahrenskosten zu tragen (was mich dazu neigen lässt, für die Zukunft vermutlich doch eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen). Lange Rede, kurzer Sinn: Mit einer vorhandenen Dashcam wäre die Angelegenheit in Windeseile geklärt.

    Jetzt gibt es aber diese ganzen Datenschutzangelegenheiten. Bußgelder wegen Verstoßes gegen den Datenschutz, Videobeweismaterial, das systematisch erstellt wird, ggf. unzulässig im Zivilverfahren. Wobei ich es hier in Österreich noch einfacher habe. Da werden bisweilen zwar ebenfalls Bußgelder wegen des Betreibens einer Dashcam verhängt, aber da es im Zivilverfahren kein Beweismittelverbot gibt, werden solche Videosequenzen regelmäßig zugelassen. Also die kuriose Situation in Bezug auf Dashcams, dass man einerseits ein Bußgeld wegen Verstoßes gegen das Datenschutzgesetz durch Anfertigen solchen Videomaterials bekommt, andererseits nur mittels solchen Materials sein Recht legal erstreiten kann. Ich habe mir Auszüge so allerlei Urteile durchgelesen. Kern scheinen mir zwei Punkte zu sein: 1. Das dauerhafte Filmen und Speichern seines Umfelds zweck Erfassung (also nicht die berühmte Panoramafahrt als Urlaubserlebnis) ist aus Datenschutzgründen unzulässig. 2. Bei der Weitergabe von Videomaterial ach an die Behörden oder Versicherungen verstößt dann gegen Persönlichkeitsrechte Dritter Unbeteiligter, wenn diese, oder ein Nummernschild, auf dem Video erkennbar sind.

    Punkt 2. könnte man lösen, indem man das Video im Nachhinein so bearbeitet, dass alle Unbeteiligten oder deren Gesichter unkenntlich gemacht werden. Ist zwar bei einem Video aufwendig, aber machbar. Dass das Video manipuliert wurde, sehe ich weniger als das Problem an, man hätte ja noch das Original. Punkt 1. lässt sich m.E. durch oben genannte Funktion beheben. Die Kamera speichert die ganze Zeit nichts auf einem Speichermedium, die Aufnahme wird nur im RAM gepuffert und ist nicht auslesbar. Nur im Anlassfall wird so eine Videosequenz dann gespeichert. Dass die findigen Datenschützer sich selbst daran stoßen, konnte man in Österreich zwar schon erfahren: Ein Unternehmen wollte für so ein Gerät eine offizielle Betriebsgenehmigung erhalten, ist aber an der Datenschutzbehörde gescheitert. Aber ich finde die Argumentation einer solchen Funktionsweise absolut schlüssig und mit dem Sinn des Datenschutzgesetzes kompatibel. Und sollte es bei so einer Funtkionsweise trotzdem zu einem Bußgeldverfahren kommen, wäre es mir das Verfahren alleine schon aus Präzedenzfallgründen wert. Sollte das mit der fast komplett belegten Speicherkarte funktionieren, bei der immer nur ein zwei Sequenzen gespeichert werden, wäre es trotzdem interessant, wie die Behörden reagieren. Dass alte nicht-Videodaten die Speicherkarte bis auf die aktuelle Sequenz belegen, kann man ja durch Vorlage der SD Karte nachweisen (wobei man dann wiederum ein Problem bekommen könnte, weil auf der Videosequenz Unbeteiligte zu sehen sein können, in dem Fall kann man ja nicht im Nachhinein unkenntlich machen, da die Speicherkarte an sich untersucht werden soll :astonished_face: dann müsste man den Behörden sagen: "Speicherkarte untersuchen: Ja. Videosequenz anschauen: Verboten!" Meine Güte...).

    Aber: Gibt es aktuell ein Gerät, das nur so funktioniert? Oder eins, das zumindest so betrieben werden kann? Oder werden fast belegte Speicherkarten von einem Gerät akzeptiert, ohne dass diese fremden Daten überspielt werden und dann doch wieder die ganze Karte für die Videosequenzen benutzt wird?

    Ende des Aufsatzes...

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