Servus @Heidefreund.
Viel Spass und reichlich nuetzliche Infos
Servus @Heidefreund.
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Danke fuer den Fix.
Ein weiterer Artikel zu oben genannten Urteil
ZitatAlles anzeigenOb die Aufzeichnungen
einer Dashcam (an oder in einem Kfz angebrachte Kamera) als Beweismittel
in einem Verfahren verwertet werden können, wird zur Zeit breit
diskutiert. Insbesondere die Interessenabwägung zwischen dem Recht auf
informationelle Selbstbestimmung des Einzelnen und dem Interesse der
Allgemeinheit an der Strafverfolgung bzw. des Nutzers der Dashcam an der
Beweissicherung steht hier im Vordergrund. Das AG Nienburg hat jüngst
entschieden, dass eine Dashcamaufzeichnung im Strafverfahren verwertet
werden kann. Anlass war die Dashcamaufzeichnung eines Pkw-Fahrers, der
aufgrund auffälligen Fahrverhaltens eines anderen seine im Auto
angebrachte Dashcam laufen lies.Zur Verwertung einer
solchen Aufzeichnung einer Dashcam bedarf es jedoch besonderer Umstände
um das Recht auf informationelle Selbstbestimmung nicht zu sehr
einzuschränken. So ist maßgeblich, dass es sich bei der Aufzeichnung der
Dashcam gerade um eine anlassbezogene des öffentlichen Straßenverkehrs
handelt und keine Allgemeinaufzeichnung des Straßenverkehrs. Zudem darf
sie nicht die Insassen anderer Fahrzeuge abbilden um den Eingriff in das
Recht des Einzelnen auf informationelle Selbstbestimmung möglichst
gering zu halten. In diesem Fall überwiegt das Interesse des Pkw-Fahrers
an der Beweissicherung, „denn gerade die gerichtliche Aufklärung von
Verkehrsunfallereignissen leidet fast ausnahmslos unter dem Mangel an
verlässlichen, objektiven Beweismitteln. Zeugenaussagen sind vielfach
ungenau und subjektiv geprägt, Sachverständigengutachten kostspielig und
häufig unergiebig“. Das AG München hat in einer zivilrechtlichen
Streitigkeit ebenfalls die Verwertung der Aufzeichnung einer Dashcam für
zulässig erachtet und bei der Interessenabwägung darauf abgestellt,
dass es allgemein anerkannt ist, wenn nach einem Verkehrsunfall ein
Beteiligter Fotos von den Bremsspuren und Schäden an den Pkws macht.Es könne keinen
Unterschied machen, ob im Nachhinein Bilder zu Beweiszwecken gemacht
würden oder bereits von einer Dashcam aufgenommenes Bildmaterial nun zu
solchen Beweiszwecken verwertet werden würde. Es bleibt zu konstatieren,
dass Dashcamaufzeichnungen nur unter besonderen Voraussetzungen
verwendet werden dürfen. Ein dauerhaftes Laufenlassen einer Dashcam für
den Fall, dass ein Unfall passieren könnte ohne konkrete Anhaltspunkte
ist in Deutschland (im Gegensatz zu manch anderen Ländern) verboten und
würde in einem Verfahren zu einem Verwertungsverbot der Aufzeichnungen
der Dashcam führen. Da es hierzu noch keine höchstrichterliche
Rechtsprechung gibt, besteht noch viel Klärungsbedarf.
Hallo,
eine weitere Dashcammarke wurde gesichtet :
Willkommen im Forum @Gerald
Willkommen im Forum @joesi
Nutzt du ebenfalls wie Octavia4x4 Windows 8.x ? @chris48
willkommen im Forum @diablo891
Willkommen im Forum.
Im groben und ganzen OK, einen Unfall wir man mit Sicherheit rekonstruieren koennen. Kennzeichen sind allerdings auch bei den Geschwindigkeiten im Video nicht zu erkennen.
Kannst du ein Nachtvideo auch zur Verfuegung stellen?
Willkommen im Forum
Hallo Hans,
das waere ja ein Ding, vielleicht meldet sich @VicoVation hier zu Wort ?!
meine alte GS1000 hat mit Akku 3 Minuten Aufnahmezeit geschafft und war auf Zuendung geklemmt. Meine Idee war es beim Einkaufen einfach per separaten Schalter von Klemme 15 auf Klemme 30 - Dauerplus zu schalten. Sodass die Power dann aus der Fahrzeugbatterie kommt.
Waere das eine Option fuer Dich?
Die Firma Bresser bietet Wildkameras an die Bilder machen sobald sich was bewegt. Die Kameras werden manchmal bei Lidl verkauft.
Willkommen im Forum gmilo.