Hi @Rubberdog45,
Willkommen im Forum
Hi @Rubberdog45,
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Hallo,
folgendes Kameramodell wurde hinzugefuegt
Blaupunkt:
==> /sonstige Dashcams / Blaupunkt
thx @gingin
Alles anzeigenEinen schönen guten Abend,
ich habe mir gestern meine erste dashcam gekauft (Blaupunkt BP 2.=FHD)
da ich in letzer Zeit öfter mal ne kleine Delle beim parken abbekommen habe, ging es mir hauptsächlich um den "Parkmodus" bzw.
den Bewegungssensor.
Dieser nimmt bei dieser Cam leider nur 5 Sek. auf nachdem er eine Bewegung erkennt und hört dann einfach wieder auf , obwohl sich weiterhin bewegende Objekte im Bild befinden.
Natürlich kann man für knapp 50€ jezt keine Highendcam erwarten , aber das hatte ich mir schon besser vorgestellt.
Evtl bin ich auch zu blond um es richtig einzustellen?!
Lg ginigin
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Moin Moin @gingin
Willkommen im Forum.
Kannst du mir einen Link zu deinen Modell geben, dann fuege ich es im Forum hinzu.
Hab die Links mal angepasst @ppahl
Hi,
das Links die vor dem Forenumzug gesetzt wurden. Erkennst du an einem Teil der URL: dashcamforum.de/board/
Teile uns einfach den Thread mit und wir versuchen den Link zu aktualisieren.
Guten Abend @ppahl
Viel Spass beim einlesen, vielleicht liest man sich mal
Willkommen an Board, Udo
da die mini 0806 die 128gb wohl verarbeiten kann, sage ich das nichts gegen deine Karte spricht. Gibt aber immer Karten die mal gehen und manche die nicht gehen. Kann sogar gleiche Groesse /Hersteller sein. Also hier gilt ausprobieren
3 Aufnahmen? Wie gross sind die denn am PC ?
Servus @Heidefreund.
Viel Spass und reichlich nuetzliche Infos
Danke fuer den Fix.
Ein weiterer Artikel zu oben genannten Urteil
ZitatAlles anzeigenOb die Aufzeichnungen
einer Dashcam (an oder in einem Kfz angebrachte Kamera) als Beweismittel
in einem Verfahren verwertet werden können, wird zur Zeit breit
diskutiert. Insbesondere die Interessenabwägung zwischen dem Recht auf
informationelle Selbstbestimmung des Einzelnen und dem Interesse der
Allgemeinheit an der Strafverfolgung bzw. des Nutzers der Dashcam an der
Beweissicherung steht hier im Vordergrund. Das AG Nienburg hat jüngst
entschieden, dass eine Dashcamaufzeichnung im Strafverfahren verwertet
werden kann. Anlass war die Dashcamaufzeichnung eines Pkw-Fahrers, der
aufgrund auffälligen Fahrverhaltens eines anderen seine im Auto
angebrachte Dashcam laufen lies.Zur Verwertung einer
solchen Aufzeichnung einer Dashcam bedarf es jedoch besonderer Umstände
um das Recht auf informationelle Selbstbestimmung nicht zu sehr
einzuschränken. So ist maßgeblich, dass es sich bei der Aufzeichnung der
Dashcam gerade um eine anlassbezogene des öffentlichen Straßenverkehrs
handelt und keine Allgemeinaufzeichnung des Straßenverkehrs. Zudem darf
sie nicht die Insassen anderer Fahrzeuge abbilden um den Eingriff in das
Recht des Einzelnen auf informationelle Selbstbestimmung möglichst
gering zu halten. In diesem Fall überwiegt das Interesse des Pkw-Fahrers
an der Beweissicherung, „denn gerade die gerichtliche Aufklärung von
Verkehrsunfallereignissen leidet fast ausnahmslos unter dem Mangel an
verlässlichen, objektiven Beweismitteln. Zeugenaussagen sind vielfach
ungenau und subjektiv geprägt, Sachverständigengutachten kostspielig und
häufig unergiebig“. Das AG München hat in einer zivilrechtlichen
Streitigkeit ebenfalls die Verwertung der Aufzeichnung einer Dashcam für
zulässig erachtet und bei der Interessenabwägung darauf abgestellt,
dass es allgemein anerkannt ist, wenn nach einem Verkehrsunfall ein
Beteiligter Fotos von den Bremsspuren und Schäden an den Pkws macht.Es könne keinen
Unterschied machen, ob im Nachhinein Bilder zu Beweiszwecken gemacht
würden oder bereits von einer Dashcam aufgenommenes Bildmaterial nun zu
solchen Beweiszwecken verwertet werden würde. Es bleibt zu konstatieren,
dass Dashcamaufzeichnungen nur unter besonderen Voraussetzungen
verwendet werden dürfen. Ein dauerhaftes Laufenlassen einer Dashcam für
den Fall, dass ein Unfall passieren könnte ohne konkrete Anhaltspunkte
ist in Deutschland (im Gegensatz zu manch anderen Ländern) verboten und
würde in einem Verfahren zu einem Verwertungsverbot der Aufzeichnungen
der Dashcam führen. Da es hierzu noch keine höchstrichterliche
Rechtsprechung gibt, besteht noch viel Klärungsbedarf.
Hallo,
eine weitere Dashcammarke wurde gesichtet :
Willkommen im Forum @Gerald
Willkommen im Forum @joesi
Nutzt du ebenfalls wie Octavia4x4 Windows 8.x ? @chris48