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Beiträge von SuperMario

  • Custom Firmware auch für 1CH?

    • SuperMario
    • 9. Oktober 2016 um 15:08
    Zitat von TonyDom

    Die Russen Firmware würde einige Vorteile gegenüber der Stock haben, z.B. schnelleres WLAN, höhere Bitrate und bessere Qualität der Movies.


    Wenn Du das schon weist, dann hat sich ja Frage 1.) geklaert oder? Ich denke mal das ne höhere Bitrate auch eine höhere Wärme verursacht und die BlackVue's glänzten wohl nicht so mit der Wärmeableitung.

  • LG Traunstein Urteil vom 01.07.2016 - 3 O 1200/15 |Aufklärung des Unfallgeschehens mit Hilfe einer Dashcam

    • SuperMario
    • 3. Oktober 2016 um 21:13
    Zitat

    Aufklärung des Unfallgeschehens mit Hilfe einer Dashcam


    Orientierungssatz zur Anmerkung

    Aufnahmen aus einer Dashcam sind verwertbar, wenn diese so eingerichtet ist, dass die Aufnahmen ohne Anlass nach kurzer Zeit aufgrund einer Schleifenfunktion wieder überspielt werden.


    A.
    Problemstellung
    Das LG Traunstein hatte ein Unfallgeschehen im Zivilprozess aufzuklären, bei dem die Verwertung der Aufnahmen aus einer Dashcam aus einem beteiligten Fahrzeug mit einer sog. Schleifenfunktion umstritten war.


    B.
    Inhalt und Gegenstand der Entscheidung
    Die Fahrzeugführerin des klägerischen PKW war aus einer wartepflichtigen Straße in die Vorfahrtsstraße eingebogen und dabei mit einem dort kurz zuvor vom Fahrbahnrand angefahrenen Bus der Beklagtenseite kollidiert. Die Klägerin behauptete nun, der Busfahrer hätte in irreführender Weise den rechten Blinker gesetzt und wäre deutlich langsamer geworden, so dass die eigene Fahrzeugführerin im Vertrauen auf einen solchen Abbiegevorgang einbiegen konnte. Auf der Beklagtenseite wurde dagegen behauptet, dass nach dem Anfahren lediglich das Ausschalten des Warnblinkers vergessen worden wäre und der Unfallablauf durch eine Aufnahme aus einer Dashcam aus dem Bus aufgeklärt werden könnte. Diese war so konstruiert, dass die Aufnahmen zeitnah wieder überspielt würden, es sei denn, es käme zu einem Unfallereignis. Bei diesem würde durch den G-Sensor der Kamera eine Erschütterung und damit das Unfallgeschehen erkannt und die Aufnahme nur in diesem Fall mit einem überschaubaren zeitlichen Abschnitt von 30 Sekunden gespeichert.
    Das LG Traunstein hat die Klage abgewiesen.

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    Download:

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    Quelle: Juris.de
    Gericht: Landgericht Traunstein
    Aktenzeichen/Beschluss:3 O 1200/15
    Datum: 01. Juni 2016


    [line][/line]
    [wise='info']Update: 09.04.2017 [/wise]

    Gleiche Urteil mit etwas mehr Details und verstaendlicher niedergeschrieben

    Zitat

    Im vorliegenden Zivilprozess ging es wieder um die Frage, ob die vorgelegten Videoaufnahmen des Unfalles in rechtlicher Hinsicht verwertet werden dürfen. Die Videoaufnahmen wurden mit einer Dashcam erstellt, die 15 Sekunden vor und nach der Kollision dauerhaft speichert.

    Der Sachverhalt

    Im vorliegenden Fall beabsichtigte der PKW-Fahrer an der Kreuzung nach links abzubiegen. Von links kam der Linienbus, der angeblich nach rechts blinkte und sich mit verlangsamter Geschwindigkeit dem Kreuzungsbereich näherte. Tatsächlich fuhr der Linienbus geradeaus und es kam zwischen dem linksabbiegenden PKW zur Kollision.

    Dashcam bringt die Wahrheit ans LichtDer Linienbus war mit einer Dashcam ausgestattet. Die Dashcam war mit einem G-Sensor ausgestattet, der in bestimmten Fahrsituationen (starke Bremsung ab ca. 5 m/sek2, starke Seitenfliehkräfte, Kollision) die Speicherung auslöst. [tm='yellow']Es werden dann 15 Sekunden vor und 15 Sekunden[/tm] nach des auslösenden Moments gespeichert. Soweit keine Auslösung erfolgt, überschreibt das Gerät alle 30 Sekunden endgültig die Daten, welche auch nicht mehr rekonstruierbar sind.

    Der PKW-Fahrer verlangt als Kläger Schadensersatz und wendet u.a. ein, dass die von der Beklagtenseite vorgelegten Videoaufnahmen des Unfalles in rechtlicher Hinsicht unverwertbar seien.

    Die Entscheidung des Landgerichts TraunsteinNach Auffassung des Landgerichts Traunstein (Urteil, Az. 3 O 1200/15) sind die Kameraaufnahmen einer Dashcam, die technisch so gestaltet ist, dass sie nur die 15 Sekunden vor und nach einem "auslösenden Ereignis" (starke Bremsung, starke Seitenfliehkräfte, Kollision) dauerhaft speichert und die sonstigen Aufnahmen ohne auslösendes Ereignis alle 30 Sekunden endgültig und nicht mehr rekonstruierbar überschreibt, im Zivilprozess verwertbar.

    Quelle: rechtsindex.de

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  • Diskussion zum Thema "Eigenbau-Dashcam mit Raspberry Pi?"

    • SuperMario
    • 23. September 2016 um 23:26
    Zitat von Frank

    Höhere Auflösung 8 statt 5 MP und bessere Belichtung und HDR.


    HDR not supported.

  • Neu, Erfahrung und ein paar Fragen

    • SuperMario
    • 17. September 2016 um 12:29

    Hallo @TonyDom

    Vielen Dank fuer deinen Erfahrungsbericht :smiling_face: Hast du die Kamera ueber Amazon bei Adam gekauft oder ausn Ausland/ anderen Haendler?

    Gruesse

  • Meine "Flucht" vor der Polizei auf Video :-)

    • SuperMario
    • 6. September 2016 um 21:15

    :thumbs_up: Um die Uhrzeit wollen die auch keinen Stress....

  • Wir begrüßen RiGroMoWaLA als unser 1360. Mitglied

    • SuperMario
    • 4. September 2016 um 21:54

    Guten Abend Sven,

    Willkommen im Forum. Deine Fragen sind zu komplex um diese in deinen Vorstellungsthread zu erlaeutern, darum wirf doch einfach mal einen Blick in die Kaufberatung :smiling_face: da kannst du an bestehende Fragen anknuepfen oder ein neues Thema eroeffnen.

  • Rollei CarDVR-110 bleibt hängen

    • SuperMario
    • 29. August 2016 um 23:02

    Ich hab das gleiche bei meiner Atemio gerade durch. SD Karte formatieren schaffte abhilfe.

  • Az. 2 O 4549/15 | LG Nürnberg-Fürth ver­wer­tet Dashcam-Aufnahmen im Zivilprozess

    • SuperMario
    • 23. August 2016 um 22:06

    nochmal eine umfassende Zusammenfassung des Unfallherganges

    Quelle: https://www.juris.de/jportal/portal…genachricht.jsp

    Dateien

    Verwertung von Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel im Zivilprozess _ juris Das Rechtsportal.zip 9,38 kB – 5 Downloads
  • "SanDisk Speicherkarten sind NICHT kompatibel!" - Erfahrungen?

    • SuperMario
    • 23. August 2016 um 18:36
    Zitat von Autokamera-24 (Technik)

    Das Thema mit der Speicherkarte der Marcus 5 am besten in den VicoVation Bereich als neuen Thread schieben --

    Das Thema mit dem Sichtschutz der Marcus 5 am besten in den VicoVation Bereich als neuen Thread schieben --


    Erledigt.

    ==> Speicherkarten kompatibilität

    ==> Marcus 5 Sonnenschutz

  • Wir begrüßen Relax als unser 1337. Mitglied

    • SuperMario
    • 22. August 2016 um 23:59

    Willkommen im Forum :smiling_face:

  • Ton u. Meldung 'Speicherkarte voll'

    • SuperMario
    • 19. August 2016 um 23:11

    Hallo Josef,

    hast du beide Karten in der Kamera direkt mal formatiert?

  • Video/Mediainhalte in Beiträge einbinden [Update 12/2024] [WSC 6.1.2]

    • SuperMario
    • 19. August 2016 um 23:09

    @marc-i-marc

    bzgl deines Beitrags hier.

    Das Video laedst du erst auf Youtube hoch und anschliessend verknuepfst du es wie in Beitrag #1 hier im Thread.

  • aktuelle firmware auslesen?

    • SuperMario
    • 19. August 2016 um 22:52

    Hm, dann hat Rollei die wieder online gestellt *JOKINGLY*

  • DashCam-Aufzeichnung direkt der Polizei geben bei einen Verkehrsunfall?

    • SuperMario
    • 19. August 2016 um 22:44
    Zitat von hoko

    Ich persönlich würde es meinem Anwalt geben, der es dann im Fall der Fälle bei Gericht gerne vortragen kann.

    Der Polizei würde ich es nicht geben!


    /sign!


    Der Polizeit das Video geben? Niemals. Lass die doch erstmal "ermitteln" und dem Unfallgegner schoene Geschichten ausdenken. Danach kann dein Anwalt mit dem Video oder den daraus erstellten Sequenzen gemütlich kontern.

    PS: Ich lasse immer meinen Anwalt mitlaufen, egal wie freundlich oder einsichtig doch der Gegner war.

  • iTracker mini0806-PRO oder iTracker Stealthcam? GPS notwendig?

    • SuperMario
    • 29. Juli 2016 um 22:45

    Glueckwunsch Roland - ich bin dann mal auf deine Erfahrungen gespannt. :smiling_face:

  • Az. 2 O 4549/15 | LG Nürnberg-Fürth ver­wer­tet Dashcam-Aufnahmen im Zivilprozess

    • SuperMario
    • 26. Juli 2016 um 22:36
    Zitat

    Während ei­nige der ers­ten Entscheidungen von Zivilgerichten zu Dashcam-Aufnahmen ei­ner Beweisverwertung skep­tisch ge­gen­über stan­den (etwa das AG München oder das LG Heilbronn) ist die Verneinung ei­nes Beweisverwertungsverbotes in den letz­ten Monaten die Regel (z. B. beim AG Köln, AG Nürnberg oder LG Frankenthal). Auch das LG Nürnberg-Fürth meint, dass das Recht auf in­for­ma­tio­nelle Selbstbestimmung, zu­mal dann, wenn auf der Videoaufnahme die an­dere Partei selbst nicht zu er­ken­nen ist, hin­ter dem (auch öf­fent­li­chen) Interesse an ei­ner ma­te­ri­ell rich­ti­gen Entscheidung zu­rück­ste­hen müsse. In dem Verfahren ver­langte die Klägerin Schadensersatz we­gen ei­ner Beschädigung ih­res (aus­par­ken­den) Fahrzeugs durch den (ein­par­ken­den) Beklagten zu 1). Für eine et­waige Mithaftung der Klägerin war ent­schei­dend, ob ihr Fahrzeug wäh­rend der Kollision am Rollen war oder stand (LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 08.02.2016, Az. 2 O 4549/15).

    Das Gericht ist wei­ter da­von über­zeugt, dass das klä­ge­ri­sche Fahrzeug zum Zeitpunkt der Kollision im Stillstand war. Dies er­gibt sich aus den da­hin­ge­hen­den, glaub­haf­ten Angaben der Zeugin … so­wie aus den in­so­weit über­ein­stim­men­den Ausführungen des Sachverständigen …, die die­ser auf­grund der Auswertung der Dash-Cam-Aufnahmen aus dem klä­ge­ri­schen Fahrzeug machte.

    Die vor­ge­nann­ten Dash-Cam-Aufnahmen, de­ren Authentizität zwi­schen den Parteien nicht strei­tig ist und durch den Sachverständigen be­stä­tigt wurde, sind als Beweismittel im vor­lie­gen­den Verfahren ver­wert­bar.

    Eine Unverwertbarkeit er­gibt sich vor­lie­gend nicht aus § 6b Abs. 1 Nr. 3 BDSG. Zunächst ist diese Regelung nicht auf Aufzeichnungen aus ei­nem Fahrzeug her­aus, son­dern auf die Überwachung öf­fent­lich zu­gäng­li­cher Räume mit sta­tio­nä­ren optisch-elektronischen Einrichtungen zu­ge­schnit­ten. Dies wird an § 6b Abs. 2 BDSG er­kenn­bar, der vor­schreibt, den Umstand der Überwachung durch ge­eig­nete Maßnahmen kennt­lich zu ma­chen. Dies ist nur bei sta­tio­nä­rer, nicht aber bei mo­bi­ler Videoaufzeichnung Vorstellbar (vgl. Amtsgericht Nürnberg, Urteil vom 08.05.2015, 18 Q 8938/14). Zudem er­gibt sich aus § 6b Abs. 1 Nr. 3 BDSG ge­rade, dass eine Aufzeichnung zur Wahrnehmung be­rech­tig­ter Interessen zu­läs­sig ist, so­weit schutz­wür­dige Interessen Dritter nicht über­wie­gen.

    Weiter er­gibt sich eine Unverwertbarkeit auch nicht aus § 22 KunstUrhG. Es ist be­reits frag­lich, ob die Anfertigung ei­ner Dash-Cam-Aufnahme und de­ren nach­fol­gende Verwertung im Zivilprozess eine Verbreitung oder- öf­fent­li­che Zurschaustellung- im Sinne von § 22 Satz 1 KunstUrhG dar­stellt. Zudem er­gibt sich aus § 24.KunstUrhG ge­rade, dass die Verbreitung und öf­fent­li­che Zurschaustellung für Zwecke der Rechtspflege zu­läs­sig ist, so­weit sie durch Behörden er­folgt. Jedenfalls folgt aus ei­nem mög­li­chen Verstoß ge­gen § 22 KunstUrhG kein Verwertungsverbot für den Zivilprozess (vgl. AG Nürnberg, aaO).

    Die Frage der Verwertbarkeit von Bildaufzeichnungen im Zivilprozess un­ter­liegt viel­mehr, ge­rade in Hinblick auf den hier­mit ver­bun­de­nen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht, ei­ner um­fas­sen­den Güterabwägung, wo­bei der Funktionsfähigkeit der Rechtspflege er­heb­li­ches, aber nicht al­lein aus­schlag­ge­ben­des Gewicht zu­kommt (vgl. Zöller-Greger, Zivilprozessordnung, 30. Auflage 2014, Rdnr. 15a, 15b zu § 286 ZPO mit wei­te­ren Nachweisen).

    Vorliegend ist hier­bei ins­be­son­dere das Grundrecht des Beklagten zu 1) auf in­for­ma­tio­nelle Selbstbestimmung zu be­ach­ten. Das Grundrecht auf Informationelle Selbstbestimmung nach Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG um­fasst das Recht am ei­ge­nen Bild und stellt die Befugnis des .Grundrechtsträgers dar, grund­sätz­lich selbst über die Preisgabe und Verwendung sei­ner per­sön­li­chen Daten zu be­stim­men. Vorliegend zeich­nete die Dash-Cam, so­weit sich die Klägerin zum Beweis des von ihr ge­schil­der­ten Unfallhergangs auf die Aufnahmen be­ru­fen hat, je­doch aus­schließ­lich das Blickfeld und das Fahrverhalten der Führerin des klä­ge­ri­schen Fahrzeugs auf. Selbst im Kollisionsmoment sind we­der das Beklagten-Fahrzeug noch gar der Beklagte zu 1) als Fahrzeugführer er­kenn­bar.

    Dem Interesse des Beklagten zu 1) steht das Interesse der Klägerin an ei­ner Verwertbarkeit ge­gen­über. Da der Unfallhergang zwi­schen den Parteien strei­tig ist, hat die Klägerin ein er­heb­li­ches Interesse an der Zulassung des Beweismittels, um ihre Schadensersatzansprüche durch­zu­set­zen.

    Weiter ist bei der Abwägung das Interesse der Allgemeinheit daran, dem Gericht durch die Verwertung der Aufzeichnung eine ma­te­ri­ell rich­tige, mit der Wirklichkeit über­ein­stim­mende Entscheidung zu er­mög­li­chen, zu be­ach­ten.

    Die Güterabwägung er­gibt so­mit im vor­lie­gen­den Fall, dass die Dash-Cam-Aufzeichnungen, auf die sich die Klägerin zum Beweis des von ihr be­haup­te­ten Unfallhergangs be­ru­fen hat, ver­wert­bar sind. Dies folgt dar­aus, dass der Eingriff in das Grundrecht des Beklagten zu 1) auf in­for­ma­tio­nelle Selbstbestimmung le­dig­lich ge­ring­fü­gig ist, wäh­rend die Klägerin ein er­heb­li­ches Interesse an der Verwertung gel­tend ma­chen kann, das mit dem Interesse der Allgemeinheit in­so­weit über­ein­stimmt.

    Die Einzelrichterin ver­mag da­her im vor­lie­gen­den Fall die Rechtsauffassung des Landgerichts Heilbronn (Urteil vom 03.02.2015, 3 S 19/14) und des Amtsgerichts München (Beschluss vom 13.08.2014, 345 C 5551/14) nicht zu tei­len. Die Frage, ob un­ter dem Gesichtspunkt des Grundrechts auf in­for­ma­tio­nelle Selbstbestimmung dann Bedenken ge­gen eine Verwertbarkeit be­stün­den, wenn die Aufzeichnung das Fahrzeug, das Fahrverhalten oder gar die Person des Beklagten im Einzelnen er­fasst hätte, be­darf vor­lie­gend kei­ner Entscheidung.

    Die Klägerin hat schließ­lich auf­grund der durch­ge­führ­ten Beweisaufnahme zur Überzeugung der Einzelrichterin nach­ge­wie­sen, dass das streit­ge­gen­ständ­li­che Unfallereignis in der Unfallsituation für die Zeugin … nicht mehr, etwa durch Ausweichen oder schnel­les Vor- bzw. Zurücksetzen ver­meid­bar ge­we­sen wäre. Auch in­so­weit schließt sich das Gericht dem ihm als zu­ver­läs­sig be­kann­ten Sachverständigen … an, der eine sol­che Unvermeidbarkeit in der rea­len Unfallsituation nach­voll­zieh­bar er­läu­tert hat.

    Alles anzeigen

    Quelle: Jurablogs

    Gericht: LG Nürnberg-Fürth
    Aktenzeichen/Beschluss: Az. 2 O 4549/15
    Datum: 08.02.2016

    Dateien

    LG Nürnberg-Fürth Urteil vom 08.02.2016_Az. 2 O 4549_15.mhtml.7z 388,1 kB – 0 Downloads
  • Hattet ihr schonmal Schwierigkeiten wegen der Dashcam?

    • SuperMario
    • 26. Juli 2016 um 21:22

    Ich hab mit der Polizei weder in BW noch in SN Probleme mit den Kameras gehabt. Meine Kameras sind klein und nicht gut sichtbar. Im Berufsverkehr sehe ich immer mehr Taxifahrer und andere Leute die haben die Kamera wie Navis an der Scheibe kleben....Da macht sich glaube keiner Gedanken was waere wenn :smiling_face:


    Zu der GS1000 @DerTyp
    Die hatte habe ich auch und da war ein Akku drin, der es tatsaechlich ermoeglichte das die Kamera mit Zuendung aus noch ca. 5 Minuten aus eigener Kraft aufzeichnete :smiling_face:

    Immer haeufiger merke ich wie draengelnde Nasen, nachdem Sie DashCamForum an meiner Heckscheibe gelesen haben und ggf realisiert haben das da auch im Auto eine Dashcam drin sein kann, sehr weit Abstand halten.

  • Wir begrüßen Ano Nymus als unser 1307. Mitglied

    • SuperMario
    • 26. Juli 2016 um 21:05

    Hab die ganze Sache mal abgekapselt und hier einsortiert.

  • BMW Advanced Car Eye individueller programmieren

    • SuperMario
    • 18. Juli 2016 um 21:57

    was passiert wenn du in der *.cfg Datei etwas herumspielst.

    Code
    Security LED            : 0

    Da zb 1,2 oder 3 eintraegst?

  • Wir begrüßen Geofan2016 als unser 1304. Mitglied

    • SuperMario
    • 16. Juli 2016 um 21:18

    Servus :smiling_face:

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