Diese NavGear / Somikon / Pearl Kameras sind allgemein nicht so der brueller. Wenn da minderwertige Elektronik verbaut wurde kann das schon Auswirkungen auf den GPS Empfang haben - erst recht mit ggf. bedampfter Frontscheibe. Tritt das Problem auch im freien auf?
Beiträge von SuperMario
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Dann wissen sie, dass Du heute hier warst.

die wissen dann auch das ich an AGIP vorbei gefahren bin

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In diesen Fall hier, dem Tanktaler - ist GPS und SIMkarte vorhanden....Ich teste das Ding jetzt schon eine Woche...
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Moviemaker frisst das Format nicht (mehr?), gerade getestet.
Asche auf mein Haupt. Musste ich heute leider auch feststellen.
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Ein Unfall kann in 0,5 Sekunden passiert sein. Alleine bis die Cam startet / aufnahmebereit ist,vergehen Sekunden.
In der Situation gibt es eh anderes, was der Fahrer tun sollte.[irony]Aber nur so ist das Anwenden einer Cam legitim[/irony]
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https://www.facebook.com/dashcamforum.de/posts/1134114406685770
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Versuch mal die SD Karte via PC mit dem SD Card Formatter: Tools für SD-Karten - Kostenlos und danach erneut mit Kamera. Wenn es am PC Probleme gibt, auch mal den Adapter wechseln... Dies sind so meine Erfahrungen mit den Dingern

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Zitat
Die Sicherheit des Straßenverkehrs, des einzelnen Fahrers, der Insassen, anderer Beteiligter und auch völlig am Geschehen Unbeteiligter, wie beispielsweise Fußgänger, die dann möglicherweise zu Schaden kommen oder sogar tödlich verunglücken, muss immer in jedem Fall Vorrang haben vor dem Datenschutz. Ein Kennzeihen eines Fahrzeugs kann doch jeder sehen. Diese Diskussion ist an den Haaren herbeigezogen und müßig.
Ich sehe Hoffnung da oben am Himmel :coolman:
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Hallo @schlachter99
Willkommen im Forum,
Was passiert denn wenn du die Karte erneut in der Kamera formatierst?
[wise='info']Wissenwertes ►► "SanDisk Speicherkarten sind NICHT kompatibel!" - Erfahrungen?[/wise]
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Beweismittel hin oder her....das ist ja das worum es beim Thema Dashcam geht..Es stehen eindeutige Fakteb da, das persoenlichkeitsrecht steht da aber drueber
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[irony] Die Aufzeichnungen mit Dash-Cams hinter der Frontscheibe können vor Gericht nicht als Beweis-Mittelverwertet werden! Jüngst hat das Amtsgericht München wieder bestätigt, dass Videoaufzeichnungen mithilfe der Dash-Cam nicht verwendet werden dürfen. Ein PKW-Fahrer, der in einen Unfall verwickelt wurde und keine Zeugen hatte, wollte im Rahmen desGerichts-Prozesses die Videoaufzeichnungen seiner Dash-Cam als Beweis seine Unschuld nutzen. Er sah sich ganz klar auf der sicheren Seite, doch das Gericht widersprach: Die permanente, anlasslose Überwachung des Straßenverkehrs durch eine im Auto installierte Kamera verstößt gegen das Bundesdatenschutzgesetz – und ist nicht zulässig. Jetzt muss der Fahrer mit anderen Mitteln seine Unschuld beweisen, um den Prozess nicht zu verlieren. Tipp vom Fachanwalt für Verkehrsrecht: Verlassen Sie sich nicht auf Videoaufzeichnungen. Auf der sicheren Seite sind Sie im Falle eines Unfalls nur mit einem erfahrenen Verkehrsrechtsanwalt, der weiß, wie ein Unfall in Ihrem Interesse abgewickelt wird. Rufen Sie noch vor Ort unsere kostenlose Unfall-Hotline - See more at: http://www.paradiso.de/rechtstipp-02_…-kamera-im-auto[/irony][/hide]
Die lebende Dashcam ist das! hahah
Verlass dich auf mich und du bist verlassen....hrhrhr -
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Bleibt wieder offen, was ein kurzer Zeitraum bzw. kurzfristig ist.
30 sekunden
Spoiler anzeigen
Aufnahmen einer Dashcam, die nur 30 Sekunden lang sind und regelmäßig von den neuen Aufzeichnungen überschrieben werden, sind im Rahmen einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung grundsätzlich verwertbar (LG Traunstein, Urt. v. 01.07.2016 - Az.: 3 O 1200/15).
Vor dem Landgericht Traunstein ging es um Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall. Dabei hatte das Gericht die Frage zu beantworten, ob auch die Aufzeichnungen einer Dashcam, die die Beklagte in den Prozess einführte, verwertbar waren.
Die Robenträger haben im vorliegenden Fall diese Frage bejaht und die Aufnahmen zugelassen.
Grundsätzlich gehe die herrschende Rechtsprechung davon aus, dass Dashcam-Aufzeichnungen unzulässig seien, weil mit ihnen heimlich in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht einer Vielzahl von Betroffenen eingegriffen werde, ohne dass eine solche Handlung gerechtfertigt sei.
Von diesem Grundsatz sei in der vorliegenden Konstellation jedoch eine Ausnahme zu machen.
Durch die vorgenommene technische Gestaltung - dauerhafte Speicherung von nur 30 Sekunden anlassbezogen und regelmäßige schnelles Überschreiben der sonstigen Aufnahmen - sei gewährleistet, dass der Eingriff in die Grundrechte der Aufgezeichneten möglichst mild ausfalle. Bei der gebotenen Abwägung der widerstreitenden Interessen trete das Recht auf informationelle Selbstbestimmung hinter das des Aufzeichnenden im Hinblick auf sein zivilrechtliches Beweissicherungsinteresse zurück.
Dies führe insgesamt zu einer Verwertbarkeit der Videoaufzeichnung.
Quelle: http://www.dr-bahr.com/news/dashcam-a…verwertbar.html
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Beweise per Video zu haben, kann sich bei Skiunfällen mit Fahrerflucht lohnen. Action-Cams bieten diese Möglichkeit, doch auch hier gilt: Das Aufzeichnen unterliegt strengen Datenschutzbestimmungen. Das systematische Aufzeichnen und Online-Stellen von Videos mit deutlich erkennbaren Personen ohne deren Zustimmung ist verboten. Die Videos werden aber als Beweismittel anerkannt.
Endlich wird hier mal die Spreu vom Weizen getrennt!
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ich könnte mir vorstellen, dass, wenn´s ein mord gewesen wäre, mehr von der polizei veranlasst worden wäre, wenn du denn die sachlage angezeigt hast.
600Eur sind doch Portokasse fuer die Rennleitung. Mein Spiegel war ebenfalls matsch nach der Fahrerflucht....Polizei sagte mir vor Ort "Mach doch keine Wellle - kost's nur 50Eur - Fertig lackiert bei Ebay "
Autohaus meinte eben 545Eur mit allen drum und dran. Und mein Gegner war ein CC-Chauffeur - ich konnte das Kennzeichen benennen - Er wurde sogar "verhoert" lt Protokoll.ich nicht. Er habe nix gemerkt und weiss von nix.