[feedquote='Google','https://www.google.com/url?rct=j&sa=t&url=https://www.anwalt.de/rechtstipps/benutzung-von-blitzer-apps-auf-smartphones-und-dashcams_078396.html&ct=ga&cd=CAIyGTc5NGU5MWFjMDFmNTk0YWE6ZGU6ZGU6REU&usg=AFQjCNHdQEliMOeGjjEroHS9gAoZYzXU7w']Umstritten ist die Nutzung von sog. Dashcams als Beweismittel. Hier herrscht noch keine einheitliche Regelung. Vereinzelt haben Gerichte Dashcams ...[/feedquote]
Benutzung von Blitzer-Apps auf Smartphones und Dashcams
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Feed-y-bus -
13. Januar 2017 um 12:54 -
Erledigt
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- Offizieller Beitrag
ZitatDie Sicherheit des Straßenverkehrs, des einzelnen Fahrers, der Insassen, anderer Beteiligter und auch völlig am Geschehen Unbeteiligter, wie beispielsweise Fußgänger, die dann möglicherweise zu Schaden kommen oder sogar tödlich verunglücken, muss immer in jedem Fall Vorrang haben vor dem Datenschutz. Ein Kennzeihen eines Fahrzeugs kann doch jeder sehen. Diese Diskussion ist an den Haaren herbeigezogen und müßig.
Ich sehe Hoffnung da oben am Himmel :coolman: