Bei der drohenden Strafe bestand hier wohl keine Lebensgefaehrliche Verletzung, dadurch find ich's klasse das der Richter das Video gesichtet hat
Beiträge von SuperMario
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Zitat
Ein Autofahrer ist einer Frau auf dem Zebrastreifen über den Fuss gefahren. Zwar verurteilte die Staatsanwaltschaft den Autofahrer zu einer Busse von 1300 Franken und zu einer bedingten Geldstrafe von 4000 Franken, doch der 71-Jährige war damit nicht einverstanden, wie die «Basler Zeitung» schreibt
Deshalb stand er letzten Donnerstag vor dem Strafgericht. Dort zeigte er die Aufnahmen seiner Dashcam. Zu sehen war, wie die Frau – ohne auf den Verkehr zu achten – über die Strasse rannte. Der Mann gab an, dass er keine Chance gehabt habe, zu bremsen. Dank den Aufnahmen anerkannte auch der Richter, dass die Reaktionszeit zu kurz gewesen war. Er sprach den Autofahrer frei.
«Dashcams sind in der Schweiz kaum verbreitet»
Sollte sich nun jeder Autofahrer eine Dashcam zulegen, damit er vor Gericht seine Unschuld beweisen kann? Der TCS steht dem Einsatz von Dashcams kritisch gegenüber. «Dashcams stellen eine Art der Videoüberwachung des öffentlichen Raums durch Privatpersonen dar, die eigentlich ohne entsprechende Bewilligung nicht erlaubt ist», erklärt Sprecher David Venetz. Der TCS schätzt die Situation vor Gericht so ein, dass das Gericht solche Beweismittel im Rahmen von schwerwiegenden Fällen zulässt. Venetz: «Bei einfacheren Übertretungen oder Vergehen wird dies jedoch kaum der Fall sein.»
Laut dem TCS sind im Auto installierte Kameras in der Schweiz kaum verbreitet. «Über genaue Erhebungen verfügen wir nicht», erklärt Venetz. «Der TCS hat bislang auch keinen Test mit solchen Kameras durchgeführt.»
Crash Recorder als AlternativeBei der Axa Winterthur ist man hingegen der Meinung, dass Dashcams hinsichtlich der Unfallanalyse hilfreich sein können, «da sie visuelles Material für die Unfallrekonstruktion liefern können», wie Sprecherin Mirjam Eberhard sagt. So seien in einzelnen Fällen, in denen es keine datenschutzrechtlichen Bedenken gab, Bilder aus Dashcams für die Klärung des Unfallhergangs verwendet worden. Doch: «Die Dashcam zeigt nur die Sicht in eine Richtung, sie liefert Daten nur dann, wenn sie eingeschaltet ist, und es werden auch Daten aufgezeichnet, die nicht relevant sind für die Unfallrekonstruktion.»
Die Axa Winterthur würde die Dashcam nicht aktiv empfehlen. Eberhard: «Wir bieten mit dem Crash Recorder eine Alternative, die für die Unfallrekonstruktion geeigneter ist. Junglenker bis 25 Jahre erhalten beim Einbau eines Crash Recorders 15 Prozent Prämienrabatt.»
Richter entscheidet über Gebrauch
Gemäss Rechtsprofessor und Anwalt Hans Giger ist die Installation einer Dashcam im Auto zum Selbstschutz erlaubt. Doch: «Sie kann auch zu mehr oder weniger schweren widerrechtlichen Eingriffen in das Persönlichkeitsrecht Dritter führen», erklärt er. «Damit ist ein Interessenkonflikt geschaffen, der nach derzeit gültiger Rechtslage lediglich über eine Güterabwägung gelöst wird.» So liege es beim Richter zu entscheiden, ob er die Aufnahmen zur Rechtfertigung zulässt oder ob er sie zum Schutz der Privatsphäre Dritter ablehnt. Giger: «In der Praxis ist es aber meistens so, dass die Richter sich für die Verwendung der Aufnahmen entscheiden.»
Die Dashcam würde Giger nur Personen empfehlen, die sich technisch gut damit auskennen. «Durch die Bedienung der Dashcam darf die Verkehrssicherheit nicht gestört werden», sagt Giger. Weiter sagt er: «Nutzer einer Dashcam sollten aber vor allem darauf achten, dass sie unwichtige Aufnahmen löschen und nur solche abspeichern, die für eine allfällige Verteidigung von Bedeutung sein könnten.»
Quelle: 20min.ch
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Danke fuer den Fotovergleich @Autokamera-24 (Technik). Dachte nicht das die optimierte Version soviel herausholt. Im Unteren Bereich des Bildes sieht man es aber ganz klar.
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Hallo Mani,
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Unfallfreie fahrt.
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Ja die BH300 ist klein, zuverlaessig und komplikationslos. Allerdings ist die Qualitaet fuer eine DC derzeit wohl nicht mehr Zeitgemaess....Die Videosfiles werden ueber den Blacksysplayer auf den PC geladen ( TAT File System ) Danach sind es normale Videos. Fuer hinten mag die Kamera gehen, arbeitet mit 12V und laeuft ohne irgendwas dazwischen.
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Zahnriemen ist bald wieder dran. In 14 Tagen ist wieder Durchsicht dran und dabei stelle ich den Counter wieder auf 20.000km zurueck.
Bin jetzt bei 264tkm.... Die Zeit vergeht...
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Ueber der Rollei, ist das ne Cam fuer hinten? Ich kanns nicht erkennen..
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Wenn SuperMario es erlaubt, dass Kennzeichen des Unfallverursachers hier veröffentlicht werden dann soll es so sein.
macht er nicht. Weils schlichtweg nicht notwendig ist und fuer den Beteiligten auch unschoen. Daher Danke @hoko
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Ich habe diverse Projekte, die sollte ich aber mal einstellen.
Sehr gute Idee
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Samstag, 11.03.2017 ! Gibt's denn was neues hier?
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im Februar zum 01.03.2017 einen Tarifwechsel auf 4GB gemacht und am 01.03.2017 abends direkt wieder ein Tarifwechsel zum 01.04.2017 zu 5GB gemacht
Es bleibt spannend fuer die naechsten Monate
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Wenn ich die Zündung ausschalte ohne vorher die Kamera dann sind die Videos defekt und auch nicht mit VLC Play abspielbar aber auf der Kamera kann man Sie abspielen.
Kannst du bitte mal solch ein Video als Datei zur verfuegung stellen?
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Meine Kamera von AK24 bekomme ich nicht zurück geschickt, warum auch immer.
Sende mir bitte mal die DHL TrackingID.
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Paar Jahre weg, dann gute Führung und raus mit Ihm. Tolles Urteil. Wenn es auch konstant durchgezogen wird.
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Besser gehts nicht