weiter gehts mit dem Liebling der Tester..
Beiträge von SuperMario
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muss man nicht haben
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Moin,
ich vermute mal das der Parkmodus aehnlich wie bei jeder Dashcam via G-Sensor / Kamerabewegung aktiviert wird. Was fuer einen Mikrowellensensor hat dein Teilchen denn?
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Hallo,
der Account @Heinz_1965 wurde mit deiner @com Emailadresse aktiviert. Ein temporäres Passwort wurde Dir zugesandt
Gruss
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Sind die vermissten Teile über die Abspielsoftware ( Registratorviewer) verfügbar?
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Dann sollte man wahrscheinlich auch lieber den Kennzeichen Stempel rausnehmen?
Warum willste den deaktivieren falls aktiviert? Soviel Anonymität wirst du nie bekommen wenn das Video einmal im Spiel ist. Ich denke wichtig ist wie, wann und durch wem wurde das Video ins Spiel gebracht.
Manchmal ist weniger mehr - Schaden tut es nicht, dich verstecken jedoch auch nicht.
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Ja, traurig aber wahr. Erster Schritt nach einen Unfall ist seinen Anwalt des Vertrauens zu kontaktieren und diesen nebenbei mitlaufen zu lassen.
Mit den Material würde ich mich erstmal ruhig verhalten und den Gegner gegen mich schiessen lassen.Wenns dann soweit ist - kann der Anwalt einschreiten.
Falschaussage des Unfallgegners + Videomaterial lässt den Unfallgegner bestimmt tief durchatmen. Die Versicherungen oder Richter wirds auch freuen.
Gegenüber der Polizei halte ich mich sehr zurück. Sollen die doch selbst Ihren Job machen.
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Es hies immer das Videoaufnahmen nicht veröffentlicht und weiter gegeben werden dürfen - auch nicht an Behörden, Polizei etc. Dieser Punkt ist dem Beteiligten wohl zum Verhängnis geworden.
Besser wäre wohl gewesen sich vom Geschädigten die Kontaktdaten geben zu lassen und das brisante Video via Anwalt austauschen zu lassen..Polizei ist schon lange nicht mehr Freund und Helfer!
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Moin,
mir ist keine Kamera bekannt die die Timelinefunktion unterstützt.
Fürs Fahrtenbuch kannst du auch auf OBD Lösungen zurückgreifen - sofern dein Steckplatz noch frei ist -
Moin,
In unserer Telegramgruppe wurde heute ein Screenshot eines Schreiben vom Landesbeauftragen für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen gezeigt welches folgenden Text beinhaltet:
ZitatAm 22.11.2018 gegen 17:29 Uhr wurden Sie von der vorgenannten
Streifenwagenbesatzung im Rahmen einer Verkehrsunfallaufnahme an-
getroffen. Im Rahmen dessen gaben Sie gegenüber den Polizeibeamten
an, dass Sie in Ihrem Fahrzeug eine Dashcam betreiben. Aufgrund des
begründeten Verdachts einer unzulässigen Datenerhebung mittels
Dashcam wurden Sie durch die Polizeibeamten zum Tatvorwurf belehrt.
Nach Belehrung gaben Sie an, dass Ihnen das nicht bewusst gewesen
sei. Die Dashcam zeichne dauerhaft den Verkehr bei Fahrantritt auf. In
dieser sei eine Micro-SD-Karte mit einem Speicherplatz von 64 GB ver-
baut. Darauf befänden sich ca. 10 Stunden videografisches Material.
Die als Datenträger in der Kamera befindliche Mikro-SD-Karte wurde zur
Beweissicherung sichergestellt...Die Geldbuße setzt sich wie folgt zusammen:
500,00Eur | Vorwurf gemäß Art.83 Abs. 5 lit. a) In Verbindung mit Art. 83 Abs. 2 Satz 2 GS-GVO
+25,00Eur | Bearbeitungsgebühren
+3,50 | Zustellkosten
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[tm='yellow']528,50 Euro[/tm][line][/line]
Leider liegen keine weiteren Infos zu den Vorgang vor.
Oben genanntes liest sich jedoch als die Dashcam nicht am Unfall beteiligt war, sondern als Zeuge.
Ich hätte ja getippt das der schuldige hier einen auf Datenschutz macht, jedoch wies der Polizist daraufhin und führte die Belehrung durch. Schlechten Tag gehabt?Vielleicht sieht der Empfänger des Schreibens den Thread hier.
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Hat jemand von euch ein Tip wo ich eine herbekomme ?
Ich hab dir die 7 Seiten von Rollei direkt mal angehangen - Oder hast Du die bereits?