Willkommen an Board.
Beiträge von SuperMario
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Das ist keine normale Nuss, das ist ne 5Kant Nuss.
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Für mich ein gutes Beispiel dafür, weshalb man die Aufnahmen vielleicht erst im weiteren Verfahren einbringt und zwar nur dann, wenn es erforderlich ist. Wenn der Gegner z. B. auf deine Mitschuld abgezielt hätte, weil er vielleicht eingeschränkte Sicht hatte etc. Da hilft dann ein Video.
das unterschreibe ich so
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Habt ihr schon Probleme mit Polizei oder Behörden wegen eurer Dashcam erlebt?
Meine wurde bei noch keiner Verkehrskontrolle gesichtet.
Behaltet ihr Videos lieber für euch oder gebt ihr sie direkt weiter? Warum habt Ihr diese Entscheidung getroffen?
Ich behalte die Videos und gebe sie nicht weiter (1).
- Verkehrsüberwachung und andere Verkehrsteilnehmer anzuschwärzen ist nicht meine Aufgabe. Jeder macht Fehler
- (1) bin ich in einen Unfall verwickelt, erwähne ich ebenfalls nicht die Aufnahmen. Ich lasse den Gegner erstmal Geschichten erzählen, und würde im Anschluss die Aufnahmen bei meinem Anwalt erwähnen bzw übergeben - sofern dies notwendig ist.
- Sollte ich Zeuge eines Unfalls werden, würde ich ebenfalls nur die Clips meinen RA übergeben.
Warum?
- Ich hatte 2013 einen "Unfall" wo ich Gesichtsbeschreibung des Fahrers, Kennzeichen und Automarke der Polizei übergeben habe. Kennzeichenabfrage blieb anfangs erfolglos, nach intensiven forschen wurde ein mein genanntes Kennzeichen dann "gefunden". Es war ein Tarnkennzeichen, das Auto war vom Landtag BW. Das Verfahren wurde stillschweigend eingestellt ohne Info an mich. Im Nachgang stellte sich heraus, das der Fahrer angab sich zur Tatzeit an Ort und Stelle befunden hat, sich aber an diesen Vorfall nicht erinnern könne. Und dann wurde mir ganz klar und deutlich gesagt: Es wird dem Fahrer hier zu 100% geglaubt, denn wenn er lügen würde, wäre er seinen Job los. Und das würde doch "niemand" riskieren wollen. Diesen Satz trage ich wie ein Tattoo in mir.
- Niemand gibt mir die Sicherheit, das nicht doch irgendein Geldgeier mir einen Strick draus dreht und mir Geld abnehmen will. Ich wiederhole: Niemand!
- Verkehrsüberwachung und andere Verkehrsteilnehmer anzuschwärzen ist nicht meine Aufgabe. Jeder macht Fehler
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Dashcams sind heutzutage oft DSGVO-konform: Aufzeichnung nur bei Ereignissen, kurze Speicherzeiten, sichtbare Kamera. Trotzdem bleibt die Frage spannend:
- Wer ein Video der Polizei übergibt, hilft bei der Unfallaufklärung – oder riskiert selbst Ärger wegen Datenschutz?
Frage an euch:
- Habt ihr schon Probleme mit Polizei oder Behörden wegen eurer Dashcam erlebt?
- Behaltet ihr Videos lieber für euch oder gebt ihr sie direkt weiter? Warum habt Ihr diese Entscheidung getroffen?
Auf gehts.....
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In Hamburg werden DC-Aufnahmen auch von der Polizei gerne genommen, um Verfahren zu beschleunigen (anlassbezogene Speicherung).
Klar, dann brauchen die Ermittlungsbeamten a.k.a Polizei weniger selber machen. Bekommst du deine Mitarbeit auch entlohnt?
Die Polizei ist meist das erste Glied in der Kette, danach kommen die Rechtsanwälte - nehmen wir mal den Anwalt des Unfallverursachers. Wenn der jetzt eine Meldung an die HH Datenschutzbehörde absetzt und diese aktiv wird.
Meinst du, die Beamten, die mit offenen Händen dein Videomaterial entgegen genommen haben - helfen dir? Also, ich glaube nicht. Die Suppe darfst du dann auslöffeln
Das Thema Dashcam ist in Deutschland auch im Jahr 2025 sehr sehr schwammig - und da nützt auch nichts wenn die großen Hersteller "DSGVO Konforme" Dashcams auf dem Markt werfen. Da ist viel Zauberei und Marketing dabei.
Ich sehe die weitergabe von Material, gerade an die Polizei - sehr sehr kritisch und wenn Du nur Zeuge warst noch einen Schritt kritischer
BTW:
Ich finde das Thema sehr interessant,
wollen wir einen Sammelthread mit Erfahrungen / Bedenken etc im anderen Bereich auf machen -
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Letzten Donnerstag beobachtete ich live einen kleineren Auffahrunfall. Mit der Cam gespeichert und später (konnte aufgrund der Verkehrssituation nicht anhalten) die Polizei per Mail informiert, dass Aufnahme vorhanden ist und bei Bedarf zur Verfügung gestellt werden kann.
Nett gemeint von Dir, aber ein gefuchster RA - dreht dir da einen richtigen Strick drauß.
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Hallo Eve,
Willkommen im Forum.
Ich hab deinen Thread kopiert und die Beiträge aus der Vorstellung mit in dein Thema kopiert.
Wenn du den Titel anpassen möchtest, sag bescheid
BeitragRE: Wie Aufzeichnungsdauer verlängern?
[…]
Da der Bereich, in dem das Auto steht, öffentlich ist, darf ich da leider keine Kamera hinhängen.
Das ist der einzige Außenbereich meines Hauses, ohne Kamera.
Ja, da bin ich schon etwas am Recherchieren. Das Problem mit einer zusätzlichen Batterie ist der Platz. Ich tendiere da momentan zu einer kleinen LiPo, oder ähnlichem.Schwarzarbeiterin14. September 2025 um 20:34 -
Willkommen im Forum
Wenn Eingriffe am Fahrzeug beschränkt sind, dann einfach normal via Zigarettenanzünder Kabel anschliessen. Kann natuerlich sein, das dieser auf Zündung oder Dauerplus geklemmt sind.
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Herzlich Willkommen
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Der Anlass entsteht erst dann, wenn ein Unfall oder andere Situation entsteht,
Meines Wissens nach gibt es keine Definition was ein Anlass in diesen Fall ist.
Nirgendwo ist geregelt, das eine Dashcam nur für Unfälle und den Strassenverkehr verwendet werden darf, Ergo hab ich permanent Anlässe irgendwas zu filmen. Der Strassenverkehr ist da nur Beiwerk.
Paar Jahre zuvor gabs ja schon Vorschläge, das man kurz vorm Unfall erst das Knöpchen drücken darf zu speichern. Praktisch ist die Umsetzung wohl gescheitert.
Im Fall des Falles zunächst nicht bekannt geben, dass man eine Dashcamaufnahme hat. Erst im weiteren Verfahren genau die eine relevante Videodatei als Beweismittel einbringen. Damit vermeidet man, dass die Polizei die ganze Speicherkarte sichtet und andere Daten gefunden werden.
Meine Empfehlung: Ob, wann, welches Schnipsel, entscheidet einzig und allein der Anwalt.
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An der See oben sagte mir einst einer, Kerle hier oben ist alles "Moin" egal wann und egal wo. Das fand ich ganz praktisch und habs mitgenommen in den Süden Deutschlands. SN = Sachsen.
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Moin Nachbar
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Hi,
mir ist nichts bekannt. Offiziell kann die V3 wohl auch nur 256GB .
A119V3
A119 mini 2
Storage - Up to external 256GB microSD Card
- Up to external 512GB microSD Card
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Vielleicht lebt die SD Karte auch gerade ab....
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Wenn möglich, könnte man auch ein Kühlblech auf das Gehäuse kleben.
Aber doch nicht auf eine Dashcam die dafür gemacht sein sollte. Schritt 2 ist dann aktive Lüfterkühlung ?
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Was sagt der i20 Fahrer dazu
Kontaktiere Ihn doch mal und verweise auf den Thread hier.
kannst du mal das originale Foto in einer .zip Datei hier anhängen? Oder kann man im Original auch die Kennzeichen von den blauen KFZ gegenueber nicht lesen?
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Bremsenreiniger ist immer gut, hilft auch bei Knochenbrüchen