Guten Abend safier, sei herzlichst willkommen in unserer Runde hier.
Beiträge von GT-FK10
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Guten Abend hansb,
sei herzlich willkommen bei uns -
Herzlich willkommen
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Sei herzlich willkommen.
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Herzlich willkommen, Autonova.
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Hallo und herzlich willkommen. Cooler Name..., wundert mich dass den noch niemand vorher hatte.
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Hallo gingin, herzlich willkommen hier.
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Herzlich willkommen, Doedel.
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Moin Chris, sei herzlich willkommen hier.
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Hallo lucky (hatten wir hier nicht schon einmal einen lucky?),
sei herzlich willkommen und viel Spaß beim Stöbern.
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Herzlich willkommen hier.
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Sei herzlichst willkommen.
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Das weiß ich nicht, es sind nur Videos in der Länger von einer Minute. Die Frage ist eher, ob das Gerät generell nur drei Videos abspeichern kann. Die X3 macht ja 15 Videos, die man dann nicht Mehr überschreiben kann.
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Hallo Oskar, herzlich willkommen hier bei uns.
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Herzliches Willkommen auch von meiner Seite.
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Seit 4 Monaten sitzt eine Rollei CarDVR-120 GPS in unserem Mitsubishi. Alles soweit tadellos, Der Einbau ging sehr einfach, alles wurde auch ohne große Zeitinvestition eingestellt. Da ich die Kamera ja nur zum Fahren benutze und nicht zum Überwachen habe ich das Gerät auch immer im Zigarettenanzünder angeschlossen.
Aber eine Frage habe ich dennoch: Im Chevrolet habe ich die Aiptek X3 angeschlossen wo ich bis zu 15 Aufnahmen speichern kann, wieviele kann ich denn bei der Rollei speichern? Mehr als drei werden nicht angezeigt, daher meine Frage. Ich habe eine 32GB-Card drin.
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Datenschutz ist halt Täterschutz, in sehr vielen Fällen ist dies auch nicht zu leugnen.
Eigentlich muss es doch so sein, dass wenn man nun mal draußen in der Öffentlichkeit ist, damit zu rechnen ist dass irgendwo eine Überwachungskamera hängt, ein Tourist Bilder und Videos macht, ein Autofahrer eine Dashcam an Bord hat, ein Jugendlicher ein Smartphone in der Hand hält und ggf. auch was filmt, oder der Nachbar Dich sieht und somit Gefahr läufst erkannt zu werden. Wer damit ein Problem hat muss dann halt Zuhause bleiben und die Gardinen zuziehen. Sofern alles aufgezählte nicht dazu dient eine bestimmte Person zu filmen oder nachzustellen sollte auch niemand wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte klagen können.
Wieviele Gerichte haben bereits Überwachungskameras als Beweismittel nicht zugelassen, weil z.B. 3% öffentlicher Raum aufgenommen wurde? Wer in der Öffentlichkeit ist muss damit rechnen als "Beiwerk" gefilmt oder fotografiert zu werden und es u.U. ohne böswillige Absicht auf veröffentlich wird.
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Na gut, bei über 62 Jahren Mann kommt dann wohl auch kein Zweifel mehr auf.
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Hallo obermoss, herzlich willkommen hier.
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Hej Richie, viel Freude hier im Forum.