Im Urteil lese ich oben auf Seite 3:
... plötzlich und unvermittelt von seinem Fahrstreifen nach rechts gefahren und dort mit dem auf dem linken Fahrstreifen fahrenden klägerischen Fahrzeug kollidiert.
Ist das jetzt höhere Logik, oder hat die Richtern nur eine Links-Rechts-Schwäche?
Passt hier denn keiner auf?
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