Hallo,
ich finde es schon nützlich eine solche Dashcam im Auto zu haben....doch die meisten Gerichte verweisen hier auf den Datenschutz....nun stellt sich die Frage, wann darf ich die Kamera nun einschalten und wann nicht. Denn es kann ja jederzeit ein Unfall passieren. Filme ich nicht, kann der Beweis über den Hergang nicht festgehalten werden. Wer in den Großstädten in der BRD unterwegs ist, wird in vielen Fällen zum "Hilfsherifff". Denn die Polizei an sich ist kaum noch präsent und wenn dann nur mit einem Blitzer. Das ist keine Fahrerziehung......Jede gegnerische Rechtsschutzversicherung oder Anwalt kann somit gegen die Aufnahmen vorgehen und der Beweis ist damit nicht zulässig....In Russland und China gehören diese Cams zum Alltag.....dort wurden nicht solche Probleme gemacht.