Sorry, da ist wohl was falsch rübergekommen. In unserem Beitrag geht es um das Urteil in dem Fall am VG Ansbach am 12. August, das auch hier im Forum schon diskutiert wurde. Die Autorin des Beitrags will möchte idealerweise mit jemanden sprechen, der die Dashcam eben nicht zum Ausleben seiner Denunziantentriebe nutzt, sondern deshalb, um für den Fall einer unrechtmäßigen Beschuldigung zum Beispiel nach einem Unfall gerüstet zu sein – nach unserer Überzeugung der überwiegende Grund, warum Menschen eine Dashcam nutzen oder nutzen wollen.
-sodala