@Frank,
Eigentlich ist es egal, ob während des Parkens dauerhaft oder mit Bewegungserkennung aufgezeichnet wird. Beides erfüllt gleichermaßen nicht die Bedingungen um 100% zulässig zu sein.
Nach der Situation des Fragesteller würde sich die Diskussion anbieten, ob das Aufzeichnen des Parkens hier nicht doch Anlassbezogen und daher 100% zulässig ist. Mir ist zu einer solchen Situation (hohe Vandalismus-Wahscheinlichkeit) kein Urteil bekannt, welches die Zulässigkeit negiert.
Beste Grüße
Steve