Dann werde ich mal nachsehen.
Beiträge von Frank
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Der alte Fehler lag bei Avisnth. Da kommt der Fehler bei RGB-Bildern. Verwendet man einen anderen Farbraum, dann nicht.
Nachtarbeiter.... Samstags wird es bei mir immer lang, auch wenn ich schon um 5:00 aufstehen musste. Wenn ich ein Problem lösen will kann ich schlecht aufhören.
Wann kommt der Feler genau? Beim Eintragen oder wenn Du das geänderte Script speichern willst? Beim Speichern kommt der Dialog, dann wird das Script generiert, gespeichert und in das Tab eingetragen.
Spezialversion heißt, dass da noch ein zusätzliches Fenster reinkommt. Die dieses werden Angaben zu Zwischenschritten ausgegeben, damit man sieht, wie weit das Programm vor dem Crash kommt.
Vielleicht könnten die anderen, welche den Zensor geladen haben, mal nachsehen, ob bei Ihnen auch der Fehler auftrritt.
Bei mir tritt er "leider" nicht aut. Habe einen Aspire V3 mit i5, 8 GB und Win8.1 Pro.
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Ich kann mit dem Fehler leider im Moment nichts anfangen. Für den alten Fehler habe ich eine Lösung gefunden. Der Farbraum muss geändert werden. Ich habe die Version 0.3 gegen die 0.3a ausgetauscht. Sollte der Fehler damit nicht beseitigt werden, werden wir eine Spezialversion bauen müssen.
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Neue Version 0.4
Wer sich den Zensor 0.2 angesehen und vielleicht auch damit gearbeitet hat, könnte einen "Kulturschock" erleiden. Die Oberfläche wurde weiter überarbeitet und die Bedienung hat sich geändert. Das Script muss nicht mehr bearbeitet werden. Man kann es sich jedoch in einem Tab ansehen.
In den Anhängen finden sich der Zensor in Version 0.3, eine Anleitung zur Erstellung eines Scriptes und ein Beispielscript.
Anmerkungen:
- AVI-Dateien können direkt geöffnet werden.
- Für das Öffnen von MP4-Dateien wird das PlugIn FFmpegSource2 benötigt.
- Für das Beispielscript wird das Video von der c't benötigt (siehe Videos verpixeln erster Beitrag). Um es laden zu können muss die Dateiendung von ".mpeg" nch ".mp4" geändert werden.
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Ja. Man könnte es ja wie beim Timeshift machen. Meinetwegen immer die letzten 15 min sind verfügbar und per Knopfdruck oder Ereignissteuerung können die gespeichert werden. Danach nochmal 5 oder so in der Art. UDS funktionierte auch in der Art.
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Zitat
Gegen das sinnlose Hochladen von unpassendem bzw. nicht verpixeltem Videomaterial dürfen die gerne vorgehen. Das stört mich nicht.
Das scheint ein Problem zu sein. Gegen die Videos können anscheinend nur die Abgebildeten etwas unternehmen.Gesendet von meinem GT-S5839i mit Tapatalk 2
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Über den Spiegelbericht kann ich mich nicht aufregen. Interessant finde ich, dass sie bei der Verwertung als Beweis auf die Steuersünder-CD verweisen. Hatte ich ja auch schon. Auch der Hinweis auf die gefilmten Verkehrskontrollen, bei die Aufnahmen nach der Kontrolle wieder gelöscht werden, ist interessant, da dies die normale Verfahrensweise bei der DashCam ist.
Michael Winter ist gegen DashCam und hat seine Meinung kundgetan. Mehr als eine Meinnungsäußerung ist es nicht, da keine Gegenargumente berücksichtigt werden. Insbesondere fehlt mir der Zusammenhang zwischen der Überwachung eines bestimmten begrenzten Verkehrsraumes und einer Fahrt. Ausserdem fehlen Beispiele für die von ihm genannten tollen Hechte. Ohne diese kann ich ihn irgendwie nicht besonders ernst nehmen.
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Schreibe es und wir diskutieren darüber. Nur so kann es für uns besser werden. Ich habe es angeboten und freue mich auf Reaktionen.
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Ursprungsbeitrag:
//EDIT Admin //

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Hallo und willkommen im Forum.
Wenn Du die Kamera an den PC anschließt, kannst Du mit dem Windows Explorere auf die Speicherkarte zugreifen und die Dateien löschen, kopieren oder verschieben.
Ein guter Player http://www.registratorviewer.com/index_de.html
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Zensor hat mir folgenden Fehler gemeldet:

Beim Bestätigen kam:Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen. Lade ich die .avs neu klappt es wieder.
Ist vielleicht interessant für dich.
Das ist ein Speicherfehler. Da muss ich wohl die Speichergröße im Script einstellen.- Wenn ich Zwischenpunkte definiere, muß ich die Daten in das Script eintragen. Ansonsten zbeigt mir der Zensor nur die lineare Verschiebung zwischen dem Anfangs- und
Endpunkt an. Die Zwischenwerte werden nur durch Eintragen in das Script übernommen. Ist das so normal oder mache ich einen Fehler?
Die Punkte sollen alle über den Button unten links eingetragen werden. Sie werden dann in der Liste nach der Frame(Bild)nummer sortiert. Mit dem zweiten Button von rechts werden die Punkte in das Script eingetragen.- Wenn ich aber die Daten in das Script eingetragen habe, sind die natürlich aus dem Fenster 'Maskendaten' verschwunden. Kann ich dann nachträglich nochmal die
Bereiche ins Fenster 'Maskendaten' zurückholen? Wenn ich noch mal nachbearbeiten möchte? Oder müßte das händig im Script geschehen?
Dafür gibt es zwei Möglichkeiten:
1. Doppelklick auf einen Befehl der zu bearbeitenden Maske oder
2. Rechtsklick darauf und Auswahl im Popupmenue. Siehe Bild in der Anleitung.
Im Script musst Du nichts ändern.Ich hoffe du kommst mit meinen Beschreibungen klar.
Bis jetzt ja. In der nächsten Version ist das Script ein Extra. Vielleicht konnte/kann man es auf den Vorschaubildern sehen.Achso, was mir auch noch aufgefallen ist. Man kann ja das Video im Einzelschritt durchgehen. Manchmal möchte ich aber Play und Pause benutzen. Flüssiges Abspielen mit
Pause an einer bestimmten Stelle.
Hierfür wäre es hilfreich, wenn der Play-Button nach dem Drücken zum Pause-Button würde und umgekehrt. Man kann sich dann auf das Video konzentrieren und muß nicht mit einem Auge unten auf die Buttons schielen, ob man die Mausrichtig positioniert hat.
Wäre halt so'n Ding, das ich ganz gut fände.
Du kannst den Player mit der Maus und den Tasten bedienen. Cursor nach unten startet die Vorwärtswiedergabe. Nach oben rückwärts. Pause und Weiter mit der Leertaste. Nach rechts nächstes Bild und nach links voriges Bild.Das Script sieht in Ordnung aus.
Die nächste Version ist so gut wie fertig. Werde mir das Speicherproblem ansehen.
Du kannst in Dein Script
als erste Zeile eintragen. Wirkt sich jedoch nur auf das Zensorvideo aus.
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Und solange eine DashCamAufnahme eine Straftat belegt oder in einem Zivilprozeß zur Klärung beitragen kann, tritt der Datenschutz m.E. zurück. Sonst wären logischerweise normale Fotos NACH einem Unfall auch nicht erlaubt.
Bei einem Strafvefahren sieht die Interessenlage anders aus als bei einem Zivilverfahren. Beim Strafverfahren gibt es ein öffentliches Interesse an der Aufklärung und Bestrafung. Bei Zivilverfahren nur das Interesse eines Einzelnen. Die Argumente gehen doch dahin, dass die DashCamaufnahmen anlsslos sind. Die Fotos nach dem Unfall sind nicht anlasslos. -
Ich dachte daran, alternativ ein Panel ohne Tabelle und kleineren Button zu verwenden. Umschaltbar über einen Button vergleichbar Maximieren bei den Fenstern.
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Ist Euch das Panel für die Maskendaten zu groß?
Im Anhang eine Vorschau.
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Jetzt habe ich das Kreuz gesucht. Man muss die Scripte von cloudflare.com erlauben.
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Willkommen im Forum.
Man könnte auch eine Webcam und einen Raspberry Pi mit Videoaufzeichnungssoftware nehmen. Weiß aber nicht, ob es da was vernünftiges gibt.
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http://www.amazon.de/Rollei-Auto-Ka…v/dp/B00KFDVCDG
http://www.mediamarkt.de/mcs/product/RO….html?langId=-3
Aber mehr find ich dazu auch nicht.
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Irgendwie versehe ich nicht weshalb das Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie anwendbar ist. Es gibt auch keine Norm mehr, wo etwas zur Anwendbarkeit steht.
Zitat§ 22
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.
Zitat§ 23
(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.
Den Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes: http://www.strafrecht.jurion.de/thema-des-mona…09-2-bvr-94108/ oder http://www.bverfg.de/entscheidungen…2bvr094108.htmlIm Zusammenhang: http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen…2bvr144710.html