Zwischenstand - Garantiefall: Sechs Wochen sind jetzt vergangen, seit ich die Mitteilung bekam, dass die Kamera an den Hersteller weitergeleitet wird.
Beiträge von Frank
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Jetzt habe ich ein Update von gestern auf 1.0.280 beta wk04.
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Am Samstag bin ich in der Dämmerung auch drei dunkel gekleideten Radfahrer ohne Licht begegnet. Meiner Frau begegnen öfter welche. Sind meist die selben, so dass sie sich etwas darauf einstellen kann. Ich verstehe so etwas nicht. Ich fahre grundsätzlich mit Licht und über Land mit Warnweste und Helm. Und selbst damit wird man manchmal übersehen (Selbst von der Polizei).
Zum ersten Beitrag - Ich kann mir das gut vorstellen. Aber ich finde es nett, dass sie Dich vorgewarnt hat. So konntest Du die Aufnahmen sichern und bist gewappnet, falls eine Anzeige kommen sollte. Über eine Strafanzeige wegen falscher Verdächtigung und versuchten Versicherungsbetrug kann man nachdenken, wenn die Anzeige da ist.
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Ich wüsste nicht, dass ich eine Aktualisierung vorgenommen hätte. In der Appverwaltung gibt es anscheinend keine Historie.
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Bei mir gab es anscheinend kein Update. 1.0.269 beta wk02 - 8.30.56.114 - Installiert 27.12.2014. Im Playstore steht Update 12.01.2015 aber keine Versionsinfo.
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Ich denke, das wichtige ist:
Zitat... Für die Reaktion und die Entscheidung stehe dem Autofahrer weniger als eine Sekunde zu. Ihm sei keine längere oder weitere Reaktions- bzw. Überlegungszeit zuzubilligen.
Das Bremsen wird wohl den konkreten Fall betroffen haben. Kann ja nicht sinnvoll sein, wenn man dann mitten auf der Kreuzung steht.Ich hab schon erlebt, dass jemand bei Grün von 50 auf 40 km/h abgebremst hat und dann "genüßlich" bei Rot über die Ampel fuhr.
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Auch wenn das Urteil bereits 55 Jahre alt ist, dürfte es von Interesse sein. Bayerisches Oberstes Landesgericht, Urteil vom 03.11.1959 - RevReg. 2 St 535/59 - NJW 1960, 398.
Autofahrer muss in weniger als einer Sekunde auf Wechsel der Ampel von grün auf gelb mit einer Bremsung reagieren
Autofahrer steht kein längerer Zeitraum zum Reagieren und zum Überlegen zuWechselt eine Ampel von grün auf gelb, so muss ein Autofahrer in weniger als einer Sekunde mit einer Bremsung reagieren. Ihm steht kein längerer Zeitraum zum Reagieren und zum Überlegen zu. Dies geht aus einer Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall aus dem Jahr 1959 bestand Streit darüber, ob einem Autofahrer beim Annähern an eine Ampel neben der übliche Reaktionszeit von einer Sekunde noch eine weitere Sekunde für die Überlegung zuzubilligen ist, ob er wegen der zu kurzen Entfernung von der Kreuzung weiterfährt oder doch bremst und, ob ihm noch ein gewisser Spielraum für ein Verschätzen eingeräumt werden muss.Autofahrer steht kein längerer Zeitraum zum Reagieren und zum Überlegen zu
Das Bayerische Oberste Landesgericht führte zu dem Fall aus, dass ein Autofahrer zwar seine Geschwindigkeit nicht verringern muss, wenn er sich einer auf grün befindlichen Ampel nähert. Er müsse aber damit rechnen, dass sie jederzeit auf gelb umspringen kann. In diesem Fall sei die einzige richtige Verhaltensweise eine Bremsung. Für die Reaktion und die Entscheidung stehe dem Autofahrer weniger als eine Sekunde zu. Ihm sei keine längere oder weitere Reaktions- bzw. Überlegungszeit zuzubilligen.Frage des Spielraums und der Entscheidungsfreiheit für Schuldvorwurf maßgeblich
Nach Auffassung des Bayerischen Obersten Landesgerichts sei die Frage zum Spielraum für ein Verschätzen und der Entscheidungsfreiheit maßgeblich dafür, ob der Autofahrer bei einer unrichtig getroffenen Wahl zwischen dem Bremsen und dem Weiterfahren Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist. -
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... und das im Einzelfall schon möglich sei eine Dash Cam heranzuziehen wenn es der Beweisführung dienlich ist.
Ich finde die Haltung dieser Polizisten klasse. Sie wussten, dass ihnen eine Kamera ihre Arbeit deutlich erleichtern kann. -
Moin. Moin. Und *wilkom*
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Wenn die Karte aus einem bestimmten Grund sichergestellt wird, sollte sie auch nur dafür benutzt werden. Sonst kommt es darauf an, was das für Situationen sind. Wenn es Straftaten sind, die von amts wegen verfolgt werden müssen, könnte es sein, dass sie berücksichtigt werden. Bei Antragsdelikten passiert wohl nichts, wenn kein Strafantrag vorliegt und bei Ordnungswidrigkeiten muss jemand entscheiden, ob diese verfolgt werden sollen. Bei geringfügigen Geschwindigkeitsüberschreitungen sollte nichts passieren, zumal man dann wissen muss, wer gefahren ist. Bei der eingeblendeten Geschwindigkeit kommt es auch darauf an, wie sie berechnet wurde und wie genau sie ist. Schon das überprüfen der Aufnahmen würde vermutlich zuviel Aufwand bedeuten. Wie die anderen schon festgestellt haben, kann man relativ entspannt bleiben.
Das beste wäre, man würde einfach nur den relevanten Ausschnitt kopieren und fertig.
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Nachdem ich mit der Kamera von Leo (Hamburg LK) nicht überzeugt war(Fokkusierdrifting),...
Ein Bericht im entsprechenden Bereich wäre sicher auch interessant. -
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@hoko Dann vergiss nicht die Ersatzkarte einzulegen. Obwohl man ja zu seinen Fehlern stehen soll. Wobei ich das Weggeben, ohne dann eine Kopie zu haben nicht so toll finden würde. Günstig wäre eine Kamera mit Wifi. Dann könnte man gleich eine Sicherung auf Handy, Tablet oder Laptop - Was man so dabei hat. Die Polizei wird so etwas eher nicht haben? - vornehmen. Wenn man denkt, das man eine Mitschuld hat, kann man die Kamera erst mal selbst sicher stellen. Dann wären wir aber wieder beim man soll für seine Fehler gerade stehen...
