... und das im Einzelfall schon möglich sei eine Dash Cam heranzuziehen wenn es der Beweisführung dienlich ist.
Ich finde die Haltung dieser Polizisten klasse. Sie wussten, dass ihnen eine Kamera ihre Arbeit deutlich erleichtern kann.
... und das im Einzelfall schon möglich sei eine Dash Cam heranzuziehen wenn es der Beweisführung dienlich ist.
Ich finde die Haltung dieser Polizisten klasse. Sie wussten, dass ihnen eine Kamera ihre Arbeit deutlich erleichtern kann.
Moin. Moin. Und *wilkom*
Wenn die Karte aus einem bestimmten Grund sichergestellt wird, sollte sie auch nur dafür benutzt werden. Sonst kommt es darauf an, was das für Situationen sind. Wenn es Straftaten sind, die von amts wegen verfolgt werden müssen, könnte es sein, dass sie berücksichtigt werden. Bei Antragsdelikten passiert wohl nichts, wenn kein Strafantrag vorliegt und bei Ordnungswidrigkeiten muss jemand entscheiden, ob diese verfolgt werden sollen. Bei geringfügigen Geschwindigkeitsüberschreitungen sollte nichts passieren, zumal man dann wissen muss, wer gefahren ist. Bei der eingeblendeten Geschwindigkeit kommt es auch darauf an, wie sie berechnet wurde und wie genau sie ist. Schon das überprüfen der Aufnahmen würde vermutlich zuviel Aufwand bedeuten. Wie die anderen schon festgestellt haben, kann man relativ entspannt bleiben.
Das beste wäre, man würde einfach nur den relevanten Ausschnitt kopieren und fertig.
Nachdem ich mit der Kamera von Leo (Hamburg LK) nicht überzeugt war(Fokkusierdrifting),...
Ein Bericht im entsprechenden Bereich wäre sicher auch interessant.
@hoko Dann vergiss nicht die Ersatzkarte einzulegen. Obwohl man ja zu seinen Fehlern stehen soll. Wobei ich das Weggeben, ohne dann eine Kopie zu haben nicht so toll finden würde. Günstig wäre eine Kamera mit Wifi. Dann könnte man gleich eine Sicherung auf Handy, Tablet oder Laptop - Was man so dabei hat. Die Polizei wird so etwas eher nicht haben? - vornehmen. Wenn man denkt, das man eine Mitschuld hat, kann man die Kamera erst mal selbst sicher stellen. Dann wären wir aber wieder beim man soll für seine Fehler gerade stehen...
Ist bekannt, ob der Motorradfahrer eine Strafanzeige wegen Verstoß gegen das Datenschutzgesetz erhielt?
Strafanzeige wegen einer Ordnungswidrigkeit?
ZitatUm die Abendstimmung aufzunehmen, habe er die Kamera auf seinem Motorrad eingeschaltet, sagte Motorradfahrer Heinrich Wicke. ...
@Radler Ist das permanentes Filmen? Ich bin der selben Meinung wie Christoph, dass es eine zufällige Aufnahme ist. Da müsste man maximal klären, wie glaubwürdig es ist, dass die Abendstimmung aufgenommen werden sollte.
@Radler Wie kann man sich strafbar machen, wenn man eine Ordnungswidrigkeit begeht? Wie kann man eine Ordnungswidrigkeit begehen, wenn man einer Aufforderung der Polizei nachkommt?
Sieht so aus wie das Urteil kopiert, dabei weggelassen wer wen verklagt hat und eine eigene Überschrift drübergepappt. Ein Beitrag, den niemand braucht.
Moin Julius,
vielleicht kannst Du uns ein paar unverfängliche Testvideos zur Verfügung stellen (Am besten in einem extra Thema). Alternativ zum VLC kannst Du Dir auch den DATAKAM Player (Registrator Viewer) ansehen. Dieser zeigt Dir gleichzeitig die Route an.
Ich denke schon. Aber wir wissen ja nicht, ob es bei den Fakten überhaupt zu einen Bußgeldverfahren kommen würde. Wobei ich denke, dass es nicht darauf ankommen würde, wo es hochgeladen wurde, sondern darauf, ob man es in Deutschland abrufen kann. Aber eben alles Spekulation.
Ich hoffe, ich habe das richtig geschrieben. So wie Videos, bei denen dann in etwa steht: Dieses Video ist in ihrem Land nicht verfügbar weil es gegen das Urheberrecht verstößt.
(ist eine Konvention von Venedig)
Finde nur eine Charta von Venedig von 1964. Dabei geht es aber um Denkmalpflege. Wäre wirklich nicht schlecht, wenn Du da eine Quelle angeben könntest.
und wenn jemand nicht in DE wohnt, aber hat auf der Straßen Deutschlands etwas gefilmt und irgendwo im Internet veröffentlicht??
Wie hoko schon meint, man kann da viel konstruieren und spekulieren. Man muss sehen, welche Regeln aufgestellt werden. Und wenn man Dir in Deutschland ein Bußgeld aufdrückt, ist es egal wo Du wohnst.
In USA darf man - zumindest nach den Filmen - illegal beschaffte Beweise nicht verwenden. In Deutschland sieht das anders aus. Zumindest wenn man die Steuersünder CDs betrachtet.
Mein Englisch reicht bei weitem nicht für die Seite aus und die Konvention von Venedig sagt mir im Moment auch nichts. Da müsste ich mich erst belesen.
https://translate.google.com/translate?sl=e….htm&edit-text=
Das dürfte nur für GB gelten, nicht für Österreich.