1. Dashboard
  2. Forum
    1. Unerledigte Themen
  • Anmelden
  • Registrieren
  • Suche
Alles
  • Alles
  • Forum
  • Seiten
  • FAQ
  • Erweiterte Suche
  1. DashCamForum.de
  2. Frank

Beiträge von Frank

  • ANC - A750 HD+ CARDVR

    • Frank
    • 14. Februar 2016 um 11:22

    Test erste Karte aus Malaysia

    Zitat

    Achtung: Nur 60833 von 60874 MByte getestet.
    Fertig, kein Fehler aufgetreten.
    Sie können die Testdateien *.h2w jetzt löschen oder nach Belieben nochmals überprüfen.
    Schreibrate: 14,9 MByte/s
    Leserate: 17,6 MByte/s
    H2testw v1.4

    Test zweite Karte aus China

    Zitat

    Achtung: Nur 60792 von 60874 MByte getestet.
    Fertig, kein Fehler aufgetreten.
    Sie können die Testdateien *.h2w jetzt löschen oder nach Belieben nochmals überprüfen.
    Schreibrate: 11,0 MByte/s
    Leserate: 17,3 MByte/s
    H2testw v1.4

  • ANC - A750 HD+ CARDVR

    • Frank
    • 13. Februar 2016 um 19:45

    Weiß ich leider so nicht. Die aus dem Saturn ist "Made in Malaysia". Die von Amazon "Made in China".

  • Dashcam am Linux-Rechner

    • Frank
    • 13. Februar 2016 um 15:24

    Dashcams kann man einfach mit einem passenden USB-Kabel mit einem Rechner verbinden. Sie geht dann in den sogenannten USB-Verbindungsmodus und wird vom Rechner als USB-Massenspeicher erkannt. Beinhaltet sie eine microSD-Karte, welche mit exFAT formatiert ist, kann es passieren, dass sie unter Linux nicht eingehangen werden kann weil kein passender Treiber installiert ist.

    Mit exFAT werden unter Windows in der Regel alle SD-Karten fortmatiert, welche größer als 32 GB sind. Lässt man die microSD-Karte in der Kamera formatieren, kann es passieren, dass auch Karten bis 32 GB mit exFAT formatiert werden.

    Linux erkennt zwar das Dateisystem exFAT, jedoch sind die Treiber wegen der Lizenzbedingungen/-abkommen von bzw. mit Microsoft nicht unbedingt installiert. Bei Ubuntu muss man beispielsweise exfat-fuse und exfat-utils nachinstallieren. Nach der Installation kann auf den Datenträger ohne Neustart sofort zugegriffen werden. Siehe dazu auch https://wiki.ubuntuusers.de/exFAT/

    Bilder

    • exfat.png
      • 105,72 kB
      • 934 × 846
    • ansicht.png
      • 94,46 kB
      • 792 × 334
  • ANC - A750 HD+ CARDVR

    • Frank
    • 13. Februar 2016 um 14:45

    Ich habe gerade beide Kameras angesehen und bin leicht irrtiert. Beide Kameras haben die selbe Firmware und beide Karten sind Sandisk Ultra SDXC 1 64 GB. Auf den ersten Blick doch keine unterschiedlichen Karten. Sie unterscheiden sich nur durch die Aufdrucke auf der Rückseite und wo sie gekauft wurden. Einmal bei Saturn in Dessau (funktioniert) und einmal bei Amazon (macht Ärger).

  • Alternativ Daten für POI (Radar)

    • Frank
    • 13. Februar 2016 um 14:36
    Zitat von Gerard_Dirks

    ... Jetzt sehe ich das beide die Schweiz ausklammern. ...

    http://www.20min.ch/schweiz/news/s…warnen-21238684

  • ANC - A750 HD+ CARDVR

    • Frank
    • 10. Februar 2016 um 20:46

    Videos lassen sich im Player der Kamera ansehen aber der Status läßt nicht ändern. Hat man verpasst eine Aufnahme als Event zu markieren hilft nur ein PC bzw ein Kartenwechsel.

    Die zweite Kamera ist jetzt zum dritten mal abgestürzt. Die Ursache weiß ich noch nicht. Das muss ich mir erst noch ansehen. Beide Kamera besitzen die selbe Firmware aber unterschiedliche microSD-Karten.

  • Sinn und Unsinn einer Dashcam?!

    • Frank
    • 5. Februar 2016 um 15:30
    Zitat von eRecycler

    Je nachdem, wo Du Dich i.d.R. bewegst, kann Dir die DC grad´ in dieser Situation helfen. "Wer auffährt, hat Schuld" wird gern von Versicherungsbetrügern ausgenutzt..ohne Beweis, daß der Vordermann völlig grundlos eine Vollbremsung hingelegt hat. hast Du KEINE Chance. ...


    Ich hatte 1998 einen Unfall, bei dem ein eingeschlafener Fahrer, als er auf der Autobahn überholt wurde, nicht gegengelenkt hatte. Er fuhr mit etwa 60 km/h mitten auf der Mittellinie. Ich konnte weder nach rechts oder links ausweichen und konnte noch von 130 auf 90 km/h abbremsen bis ihn abschoß und er ungebremst im Graben landete. Die Polizei hat nur kurz geguckt. aufgefahren, also schuld. Kein Fotoapparat dabei und keine Rechtsschutz.

    Andere Möglichkeit ist, dass jemand den Motor "abwürgt". Dann ist er mitschuld. Lügt er dann indem er das leugnet, könnte man ihm sogar Vorsatz und versuchten Betrug unterstellen und seinen Anteil erhöhen.

    Über Seitenkameras habe ich auch schon nachgedacht. Ist jedoch schwierig, es sei denn man hat ein Auto, dass einen Einparkassistenten als Option anbietet.

  • Cam mit Android Betriebssystem

    • Frank
    • 31. Januar 2016 um 14:22

    Der Arm A33 dürfte mit der Hardware bereits unterfordert sein. Das Display ist mit 7" und 800x480 Pixeln gut. Die Kamera ist dagegen mit 720p (1280x720) nicht mehr ganz aktuell. Da dürfte es schwer werden Einzelheiten zu erkennen. Insbesondere bei einem horizontalen Winkel von 170°. Da hilft auch das Speichern in Full HD nichts. Der GPS-, Glonass- usw. Chip BCM4752 sagt mir nichts. Ist aber bereits mindestens 4 Jahre alt. Das System bietet einige interessante Zusatzfunktionen. Für die Echtzeitanzeige der Verkehrslage wird jedoch ein Hotspot mit Internetzugang benötigt.

    Das Preis/Leistungsverhältnis erscheint mir in Ordnung.

    Händler aus China, kostenloser Versand aus Hamburg, 1 Monat Widerrufsfrist, konstenlose Rücksendung nach London. Gute Bewertungen.

    Man könnte das Gerät testen, aber gute bzw. brauchbare Videos werden wohl nicht rauskommen.

  • [Stern.de]Warum wir endlich Dashcams brauchen

    • Frank
    • 31. Januar 2016 um 12:31

    Naja, ich weiß nicht. Der Gesetzgeber hat nie gesagt, das Dashcams gegen den Datenschutz verstoßen. Das waren die Datenschützer und einige Gerichte. Der Einsatz von Dashcam ist des wegen umstritten, aber nicht strikt verboten. Und in der Empfehlung des Verkehrsgerichtstages steht auch nichts von einem Beobachtungscomputer.

    Dashcams: Deutscher Verkehrs-Gerichtstag empfiehlt "anlassbezogenes Aufzeichnen" - App dafür bereits verfügbar

  • Dashcams: Deutscher Verkehrs-Gerichtstag empfiehlt "anlassbezogenes Aufzeichnen" - App dafür bereits verfügbar

    • Frank
    • 29. Januar 2016 um 22:40

    Naja. Die App speichert das Video nur, wenn das Speichern manuell veranlaßt wird. Besonders "sinnvoll" wenn man dies vor Schreck nicht rechtzeitig macht (Voreinstellung 1 min) oder machen kann, weil man verletzt wurde. Ausserdem könnte das Auslösen des Speichern ordnungsordrig sein. Schließlich darf man ein Handy nur benutzen wenn der Motor abgestellt ist.

  • Dashcams: Deutscher Verkehrs-Gerichtstag empfiehlt "anlassbezogenes Aufzeichnen" - App dafür bereits verfügbar

    • Frank
    • 29. Januar 2016 um 22:14

    Das ist doch mal ein Fortschritt!

    Zitat

    54. Deutscher Verkehrsgerichtstag

    27. bis 29. Januar 2016 in Goslar

    EMPFEHLUNG


    Arbeitskreis VI

    Dashcam

    1. Die Video-Aufzeichnung von Verkehrsvorgängen mithilfe von Dashcams kann einen Beitrag zur Aufklärung von Unfallhergängen und Straftaten leisten, aber auch zu einer erheblichen Beeinträchtigung von Persönlichkeitsrechten führen. Der Arbeitskreis beklagt, dass weder in Deutschland noch in den Nachbarländern eine klare Rechtslage zur Verwendung derartiger Kameras und zur Verwertung damit erzeugter Aufnahmen vor Gericht besteht.

    2. Der Arbeitskreis empfiehlt daher eine gesetzliche Regelung, die auf der Basis des europäischen Datenschutzrechts möglichst ein einheitliches Schutzniveau innerhalb der EU gewährleistet.

    3. Anstelle eines generellen Verbotes oder einer generellen Zulassung derartiger Aufzeichnungen ist ein sachgerechter Ausgleich zwischen Beweisinteresse und Persönlichkeitsrecht durch den Gesetzgeber geboten.

    4. Dieser Ausgleich könnte darin bestehen, dass die Aufzeichnung mittels derartiger Geräte dann zulässig ist, wenn die Aufzeichnung anlassbezogen, insbesondere bei einem (drohenden) Unfall, erfolgt oder bei ausbleibendem Anlass kurzfristig überschrieben wird.

    5. Die Verwertung von rechtswidrigen Dashcam-Aufnahmen im Gerichtsverfahren richtet sich nach den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen zu den Beweisverwertungsverboten.

    6. Die Verfolgung von Verkehrsverstößen ohne schwerwiegende Gefährdung oder Folgen soll weiterhin nicht auf die Aufzeichnungen von Dashcams gestützt werden können.

    7. Der Missbrauch von Aufzeichnungen mit personenbezogenen Daten, z. B. eine Veröffentlichung im Internet, sollte mit Sanktionen bedroht werden.

    Alles anzeigen

    Die App gibt es seit Anfang Dezember 2015, ist 10 Tage kostenlos testbar und kostet dann einmalig 0,99 €. Im Impressum der App ist als Anbieter eine Inititative für sichere Straßen UG angegeben. Sie speichert anscheinend keine temporären Videos sondern man muss das Speichern des Videos manuell veranlassen. Mit den Einstellungen nach der Installation ist eine Videodatei mit 1 min Länge etwa 1 MB groß.

  • Bitte um Beratung

    • Frank
    • 27. Januar 2016 um 21:51
    Zitat von ossika

    Vielleicht kann ich einen Tipp bekommen.


    Das Problem hatte ich auch mit einer Kamera. Die Lösung war damals die Kamera etwas weiter nach unten zu neigen.

    Prestigio 530A5 - Belichtungsfehler?

  • Dashcam: Klein, GPS, OHNE Display

    • Frank
    • 26. Januar 2016 um 22:56

    Als ich die ANC A750 nach hinten getestet hatte, musste ich feststellen, dass bei den 140° beide Säulen zu sehen waren. Das war mehr als genug. Nach vorn sieht das anders aus.

  • Versicherer plädieren für Dashcams

    • Frank
    • 26. Januar 2016 um 20:21

    Darauf hat Jochen bei Facebook hingewiesen:

    Zitat

    Erste Gerichte in Deutschland haben sogenannte 'Dashcams' hinter der Frontscheibe von Autos schon als elektronischen Unfallzeugen akzeptiert. Jetzt spricht sich auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) im Vorfeld des Goslarer Verkehrsgerichtstags für dieses Hilfsmittel aus

    Das geht in die richtige Richtung. Vielleicht gibt es dann hier auch bald Rabatte für Dashcams!? :winking_face:

    http://motorzeitung.de/news.php?newsid=331033

  • Woher könnten die Dopplungen kommen?

    • Frank
    • 24. Januar 2016 um 12:20

    Zweite Kamera: Wenn man davon ausgeht, dass die letzte Ziffer eine Prüfziffer ist, haben die Kameras fotlaufende Seriennummern. Die Firmwareversion ist die selbe. Die Auslösung wurde ebenfalls auf FHD HDR umgestellt. Das selbe Ghosting. Entweder die selbe schlechte Qualität oder es liegt an der Firmware.

  • Bitte um Beratung

    • Frank
    • 23. Januar 2016 um 21:43

    Richtig, was für einen Test gut ist muss nicht für das Auto gut sein.

  • Bitte um Beratung

    • Frank
    • 23. Januar 2016 um 18:24

    Die Kamera kam aus China und wurde nur weiter verschickt. Vielleicht ging es über Wien schneller.

    Bei schlechtem Wetter kann man Kameras auch gut testen.

  • Nachtsicht und Leuchtmittel

    • Frank
    • 21. Januar 2016 um 22:36

    Beispiel für NoiR mit Strahler

    Externer Inhalt www.youtube.com
    Inhalte von externen Seiten werden ohne Ihre Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.
    Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklären Sie sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.

  • Woher könnten die Dopplungen kommen?

    • Frank
    • 20. Januar 2016 um 08:41

    Moin Steffen,

    Videos gab es keine. Es war ein Einheits ebay-Angebot wie es die anderen Anbieter der Kamera auch haben bzw. hatten.

    Ich denke, es liegt am kleinen Sensor und der automatischen Belichtung. Die Sonnenbilder sind überbelichtet. Dafür sind die Nachtbilder zwar bewegungsunscharf aber sonst "gefällig".

  • Dashcam das ganze Jahr im Auto lassen - Erfahrungen

    • Frank
    • 19. Januar 2016 um 22:03

    Unsere Kameras bleiben immer im Auto. Das Auto, welches meine Frau benutzt, steht nachts in der Garage. Das ich benutze steht nur in der Garage, wenn ich zu Hause bin.

    NavGear MDV2280.GPS
    Wurde nur vom Frühjahr bis Herbst 2014 benutzt. Keine Witterungsprobleme.

    Prestgio Roadrunner 530A5 (GPS)
    Die GPS-Version lief nur einen oder zwei Monate im Herbst 2014 ohne Witterungsprobleme. Dann wurde sie reklamiert und zurückgegeben. Die ohne GPS lief über von etwa November 2014 bis Jänner 2016 ohne Probleme. Die Qualität scheint sich nicht verschlechtert zu haben.

    LK47LN-D "MUTTER"
    Die Kamera überstand den Winter 2014/2015. Dann war sie defekt.

    ANC A750
    Seit kurzem im Einsatz. Bisher keine Witterungsprobleme.

    Die einzigen witterungsbedingten Probleme gab es mit den Saugnapfhalterungen.

Aktivste Themen

  • Befestigung Eurer Dashcams?

    314 Antworten
  • Forumupdate auf 6.0

    241 Antworten
  • [Downgrade] Keine Loopaufzeichnung mehr möglich

    201 Antworten
  • Polarisationsfilter

    132 Antworten
  • Was nutzt Ihr fuer ein Handy / Smartphone

    129 Antworten
  1. Datenschutzerklärung
  2. Impressum
  3. Nutzungsbedingungen
  4. Telegram
  5. X
Community-Software: WoltLab Suite™
DashCamForum.de in der WSC-Connect App bei Google Play
DashCamForum.de in der WSC-Connect App im App Store
Download