Dashcam, die nur im Bedarfsfall tatsächlich speichert...? Datenschutz...

  • Hallo,

    ich bin auf der Suche nach einer Dashcam, bei der fortlaufend eine kurze Zeitspanne, z.B. 30 Sekunden aufgezeichnet wird, die diese jeweilige Sequenz aber nur im RAM Speicher puffert und nur bei Auslösung über den G-Sensor oder per Notfallknopf diese Sequenz auch tatsächlich speichert. Also nicht, die übliche Loop Funktion, die diese ganzen Kurzsequenzen automatisch speichert und erst, wenn die Speicherkarte voll ist, die älteste Sequenz wieder überschreibt. Auf der Speicherkarte soll sich also im Normalfall keine Videosequenz befinden. Gibt es das? Am Besten wäre es, wenn die Kamera nur, wie Eingangs erwähnt, so funktionioniert. Alternativ, dass man die Kamera zumindest so einstellen kann.

    Falls es so eine Kamera nicht gibt, besteht die Möglichkeit, eine SD Karte so mit fremdem Speicherplatz zu belegen, dass sie nur noch Platz für den maximalen Speicherbedarf eines z.B. 30 sekündigen Videos hat? Oder sicherheitshalber sagen doppelt so viel Platz, weil sich der maximale Speicherbedarf samt angewandter Kompression nur mittels Erfahrungswerten ungefähr bestimmen lässt. Oder erkennt die Dashcam eine Speicherkarte, die zwar im richtigen Format, z.B. FAT 32, formatiert ist, deren Speicherplatz aber durch videofremde Daten fast vollständig belegt ist, nicht an? Oder wenn doch, würde die Cam dann wenn sie eben nach dieser einen oder zwei Sequenzen eben voll ist, auch die fremden Daten überspielen und eben dann doch wieder den gesamten Platz der Speicherkarte für anstehende Sequenzen nutzen?

    Leider beschäftige ich mich erst mit dem Thema Dashcam, nachdem das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist. Sachverhalt: Ich parke mit gesetztem Blinker aus, befinde mich nach ein paar Sekunden bereits im zweiten Gang und befinde mich ca. 20 Meter hinter der Ausparkstelle, da dreht mir eine Frau von einem gegenüberliegenden Parkstreifen aus direkt vors Auto. Ich sehe noch kurz vor dem Aufprall, dass sie nur nach hinten schaut, hat mich daher auch null gesehen oder zumindest noch irgendwie reagiert. Die hat schlicht sekundenlang während der Wendung nur noch nach hinten geschaut, auch bevor sie zur dazu angesetzt hat. Dass mehrere Sekunden vorher alles frei war, ist irrelevant, bevor sie ihr Gefährt in Gang setzt, muss sie natürlich nochmal nach vorne schauen, das Verkehrsgeschehen kann sich ja in der Zeit geändert haben, so wie im vorliegenden Fall. Dass die auf meine Spur dreht und nicht nur ausparkt, konnte ich erst Sekundenbruchteile vor dem Aufprall sehen, da nützte auch eine Vollbremsung nichts. Ich habe noch reflexhaft während er Bremsung gehupt. Vorgang eindeutig, Frau Schuld. Jetzt behauptet die aber gegenüber ihrer Versicherung, sie wäre schon längst im Drehvorgang und auf meiner Spur gewesen und ich hätte sie beim Ausparken meinerseits gerammt. Ende des Lieds, die Versicherung übernimmt nur 50% meines Schadens (1700 Eur). Konnte ich bei der Sachlage und bevor ich wusste, was für ein Märchen sie da ihrer Versicherung aufgetischt hat, gar nicht glauben. Nun steht es "Aussage gegen Aussage". Ich werde zwar ein Gerichtsverfahren anstreben, was die Versicherung kein bisschen beeindruckt hat, aber wenn die bei ihrer Falschaussage bleibt, kann es genauso sein, dass es nach wie vor heißt, ich hätte eine Teilschuld von 50%. Dann hätte ich auch noch Verfahrenskosten zu tragen (was mich dazu neigen lässt, für die Zukunft vermutlich doch eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen). Lange Rede, kurzer Sinn: Mit einer vorhandenen Dashcam wäre die Angelegenheit in Windeseile geklärt.

    Jetzt gibt es aber diese ganzen Datenschutzangelegenheiten. Bußgelder wegen Verstoßes gegen den Datenschutz, Videobeweismaterial, das systematisch erstellt wird, ggf. unzulässig im Zivilverfahren. Wobei ich es hier in Österreich noch einfacher habe. Da werden bisweilen zwar ebenfalls Bußgelder wegen des Betreibens einer Dashcam verhängt, aber da es im Zivilverfahren kein Beweismittelverbot gibt, werden solche Videosequenzen regelmäßig zugelassen. Also die kuriose Situation in Bezug auf Dashcams, dass man einerseits ein Bußgeld wegen Verstoßes gegen das Datenschutzgesetz durch Anfertigen solchen Videomaterials bekommt, andererseits nur mittels solchen Materials sein Recht legal erstreiten kann. Ich habe mir Auszüge so allerlei Urteile durchgelesen. Kern scheinen mir zwei Punkte zu sein: 1. Das dauerhafte Filmen und Speichern seines Umfelds zweck Erfassung (also nicht die berühmte Panoramafahrt als Urlaubserlebnis) ist aus Datenschutzgründen unzulässig. 2. Bei der Weitergabe von Videomaterial ach an die Behörden oder Versicherungen verstößt dann gegen Persönlichkeitsrechte Dritter Unbeteiligter, wenn diese, oder ein Nummernschild, auf dem Video erkennbar sind.

    Punkt 2. könnte man lösen, indem man das Video im Nachhinein so bearbeitet, dass alle Unbeteiligten oder deren Gesichter unkenntlich gemacht werden. Ist zwar bei einem Video aufwendig, aber machbar. Dass das Video manipuliert wurde, sehe ich weniger als das Problem an, man hätte ja noch das Original. Punkt 1. lässt sich m.E. durch oben genannte Funktion beheben. Die Kamera speichert die ganze Zeit nichts auf einem Speichermedium, die Aufnahme wird nur im RAM gepuffert und ist nicht auslesbar. Nur im Anlassfall wird so eine Videosequenz dann gespeichert. Dass die findigen Datenschützer sich selbst daran stoßen, konnte man in Österreich zwar schon erfahren: Ein Unternehmen wollte für so ein Gerät eine offizielle Betriebsgenehmigung erhalten, ist aber an der Datenschutzbehörde gescheitert. Aber ich finde die Argumentation einer solchen Funktionsweise absolut schlüssig und mit dem Sinn des Datenschutzgesetzes kompatibel. Und sollte es bei so einer Funtkionsweise trotzdem zu einem Bußgeldverfahren kommen, wäre es mir das Verfahren alleine schon aus Präzedenzfallgründen wert. Sollte das mit der fast komplett belegten Speicherkarte funktionieren, bei der immer nur ein zwei Sequenzen gespeichert werden, wäre es trotzdem interessant, wie die Behörden reagieren. Dass alte nicht-Videodaten die Speicherkarte bis auf die aktuelle Sequenz belegen, kann man ja durch Vorlage der SD Karte nachweisen (wobei man dann wiederum ein Problem bekommen könnte, weil auf der Videosequenz Unbeteiligte zu sehen sein können, in dem Fall kann man ja nicht im Nachhinein unkenntlich machen, da die Speicherkarte an sich untersucht werden soll :astonished_face: dann müsste man den Behörden sagen: "Speicherkarte untersuchen: Ja. Videosequenz anschauen: Verboten!" Meine Güte...).

    Aber: Gibt es aktuell ein Gerät, das nur so funktioniert? Oder eins, das zumindest so betrieben werden kann? Oder werden fast belegte Speicherkarten von einem Gerät akzeptiert, ohne dass diese fremden Daten überspielt werden und dann doch wieder die ganze Karte für die Videosequenzen benutzt wird?

    Ende des Aufsatzes...

  • Uns ist keine Dashcam bekannt, welche eine 30-Sekunden-Loop-Aufnahme im RAM vorhält und nur bei einem Unfall oder nach manuellem Auslösen abspeichert.

    Nach genauerer Überlegung kommen wir zur Erkenntnis, dass eine solche Dashcam in vielen Fällen gar nicht nützlich ist.

    Dazu nehmen wir als Beispiele folgende Beiträge von Nutzern hier im Forum:
    >> Dashcam mit guter Kennzeichen-Erkennung
    >> Hilfe! Muss Kennzeichen entziffern

    Oder man denke an Trick- und Versicherungsbetrüger, die sich mit Absicht vor das Auto werfen. Bei YouTube gibt es haufenweise dokumentierte Beispiele.

    1. Unfälle sind nicht immer mit einem Aufprall verbunden.
    Der G-Sensor würde in verschiedenen Unfall-Situationen gar nicht auslösen.
    In beiden in den oben verlinkten Beiträgen beschriebenen Fällen dürfte eine G-Kraft vom "Aufprall" nicht zu spüren gewesen sein - bis auf das Scheppern des Außenspiegels oder der Cola-Dose auf der Motorhaube. Die Kamera hätte nicht aufgezeichnet.

    2. G-Sensor nicht optimal einstellbar.
    Wenn eine G-Kraft bei einem Aufprall erzeugt wird, so sollte der G-Sensor diese messen können. Problematisch ist jedoch der Schwellwert, ab wann die gemessene G-Kraft als Unfall gewertet wird.
    Ist der G-Sensor zu empfindlich eingestellt, so wird die Fahrt über jede Schwelle und jeder Bahnübergang als Unfall gewertet. Die Speicherkarte wäre schnell voll und die weitere Funktion der Dashcam in der Praxis nicht mehr möglich.
    Ist der G-Sensor zu unempfindlich würde kleinere Stupser oder Parkrempler ebenfalls nicht aufgezeichnet.
    Die Einstellung des G-Sensors ist auch von der Masse und Trägheit (u.a. Dämpfung/Einstellung der Stoßdämpfer) abhängig. Selbst wenn man einen für sein Fahrzeug gut funktionierenden Wert findet, so ist dieser nicht auf ein anderes Fahrzeug übertragbar. Außerdem müsste vom Nutzer der Dashcam sehr viel Aufwand und Tests betrieben werden, um eine gute Einstellung des G-Sensors zu finden.
    Nicht umsonst wird bei vielen Dashcams standardmäßig eine Nutzung mit deaktiviertem G-Sensor empfohlen.

    3. Reaktionszeit von Menschen zu langsam
    Wenn wir den G-Sensor einmal außer Acht lassen, so müsste der Fahrer oder Beifahrer manuell die Speicherung der letzten 30 Sekunden veranlassen. Oft wird dies jedoch durch den Schockzustand nach einem unvorhergesehenen drastischen Ereignis, wie einem Unfall, vereitelt.
    Einige Autoren bei Dashcam-Wiki haben unabhängig voneinander eine Zeit lang wegen der oben genannten Problematik probiert, auf spontanen und unvorhergesehenen Zuruf des Beifahrers eine Dashcamaufnahme mit Fernbedienung auszulösen. Es war uns nur bei sehr ruhigen und sehr übersichtlichen Situationen möglich, eine manuelle Dashcamaufnahme ohne große Verzögerung zu starten. Bei einem Unfall würden wir jedoch nicht daran denken auf den Auslöser zu drücken. Wir wären eher mit den Unfallfolgen beschäftigt. Erst nach einer bestimmten Zeitspanne wären wir überhaupt in der Lage den nicht täglich mehrfach trainierten Bewegungsablauf "einen Knopf für die Dashcam zu drücken" auszuführen. Im optimalen Fall, müsste der Knopf zum Auslösen der Dashcam sich direkt am Lenkrad (z.B. wie Hupe) befinden und jederzeit(!) erreichbar sein.
    In der Praxis ergibt sich eventuell auch eine weitere Verzögerung, wenn man vor drücken des Aufnahmeknopfes darüber nachdenkt, ob man Schuld hat, oder nicht. Falls man selber Schuld am Unfall hat, will man doch sicher kein weiteres Beweismittel dafür erschaffen.
    Sollte nach einem Unfall der Fahrzeuginsasse bewusstlos sein, so ist gar keine Möglichkeit einer manuellen Aufnahme gegeben.

    4. Aufnahmedauer

    Die Aufnahmedauer müsste deutlich länger als 30 Sekunden sein.
    Nicht nur der Unfall selbst, sondern auch das verhalten beider Fahrzeuge bzw. des Unfallgegners vor und nach dem Unfall muss aufgezeichnet werden (siehe auch Versicherungsbetrüger).
    Unter Beachtung von Punkt zwei gehen wir von ca. 5-10 Minuten aus.

    5. Stromversorgung bei Unfall
    Bei modernen Fahrzeugen wird bei einem Unfall die Stromversorgung automatisch deaktiviert. Die Dashcam müsste mit einer eigenen Energiequelle ausgestattet sein, welche es erlaubt die letzten 30 Sekunden (oder eher 10 Minuten) auf die Speicherkarte zu schreiben. Akkus sind eine Möglichkeit, jedoch unterliegen diese einem Verschleiß und begrenzen die Betriebstemperatur.
    Hochkapazitätskondensatoren können aktuell nicht genug Energie speichern, um eine Dashcam mehr als 2-3 Sekunden in Betrieb zu halten.
    Außerdem würden größere Akkus oder Kondensatoren, welche die Dashcam länger als nur zu geordneten beenden der aktuellen Aufnahme und herunterfahren in Betrieb halten, auch das Gehäusevolumen der Dashcam signifikant vergrößern.


    Für Punkt 4 & 5 lässt sich sicherlich ein technische Lösung finden. Für Punkte 1-3 sehen wir jedoch in naher Zukunft keine Chance, dass eine praxistaugliche und unkomplizierte Lösung gefunden wird.

    Wir halten eine permanente Aufzeichnung für unumgänglich. Es scheint eine gute Lösung zu sein, dass die Aufnahme im Loop-Verfahren nur einen sehr kleinen Zeitraum beträgt - z.B. 5-10 Minuten.
    Das speichern in einem RAM ist, wie oben geschildert, jedoch nicht vorteilhaft. Die Speicherung sollte auf einem nichtflüchtigen Speichermedium erfolgen, welches unendlich oft überschrieben werden kann, sodass nach Wegfall der Stromversorgung die Videodaten nicht verloren gehen. Speicherzellen aktueller Speicherkarten leisten jedoch nur ca. 300 Schreibzyklen, bevor ein Verschleiß und Defekt der Speicherzellen auftritt.

    Beste Grüße
    Steve & Torsten von Dashcam-Wiki

    Dashcam-Wiki.de *rock*
    Aktuelle Dashcam-Wiki Autoren hier im Dashcamforum: Steve, Mani, Torsten

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    5 Mal editiert, zuletzt von Dashcam Wiki (28. April 2018 um 21:34)

  • Danke für die fixe Antwort. Ja, stimmt schon, so eine Dashcam wäre eingeschränkt, als Kompromisslösung zwischen Datenschutzangelegenheiten und zumindest einer relativ großen Anzahl an erfassbaren Unfällen für mich aber aus derzeitiger Sicht veritabel. Klar ärgert man sich dann in einer Situation, bei der man weder einen G-Sensor Auslöser hatte, noch aus welchem Grund auch immer nicht in der Lage war, den Notfallknopf zu drücken. Um auf Eure Punkte näher einzugehen, könnte man das System ggf. adaptieren.

    Bei den meisten Unfällen ist das inforelevante Zeitenster meines Erachtens schon relativ klein. Sicher gibts auch andere Fälle. Trotzdem habt Ihr schon Recht, dass unter der Voraussetzung, dass so ein Gerät nur im Anlassfall (G-Sensor, Notfallknopf) speichern würde, das Zeitfenster deutlich länger sein sollte. Insbesondere, weil im Falle der Notwendigkeit eines manuellen Auslösens genug Zeit gegeben sein muss, dass man den Kopf dafür frei hat und die Verkehrssituation es erlaubt. Für einen heftigeren Aufprall sollte allerdings der G-Sensor herhalten, der zumindest auf "unempfindlich" gestellt sein müsste. Das würde zumindest solche Fälle abdecken, bei denen man aufgrund eines schweren Unfalls, außer mit Fußgängern, Radfahrern oder ggf. Motorradfahrern, auch längere Zeit danach ggf. nicht zu einer manuellen Auslösung kommt (Unfallsituation, verletzt, etc.). Um voraussichtlich genügend Zeit zu haben, dann doch irgendwann manuell auszulösen (auch bei Unfällen ohne Aufprall), wären 15 oder 30 min. sicherlich sinnvoller.

    Mir ist noch nicht ganz klar, wo bei normalen Systemen das Problem drin liegt, den G-Sensor auf empfindlich zu stellen. Bei der normalen Loop Funktion sollte dann doch nur die letzte Sequenz auf der SD Karte schreibgeschützt werden, dann hätte man ggf. ein paar zu viele schreibgeschützte Sequenzen auf der Karte, was aber ja nicht wild ist. Ist es, weil bei jedem solchen Anlassfall das System einen Alarm auslöst? Könnte man den nicht abstellen? Oder liegt der Sinn des Alarms darin, dem Fahrer rückkoppelnd zu signalisieren, dass der G-Sensor ein ggf. eben auch relevantes Ereignis registriert hat und der Schreibschutz aktiviert wurde und man ohne den Ton im Unklaren darüber bleibt, ob die Sequenz auch wirklich gesichert wurde?

    "5. Stromversorgung bei Unfall"
    Ich ging davon aus, dass sowieso alle Systeme so funktionieren, dass eine Sequenz erst gespeichert wird, wenn die Sequenz fertig gefilmt wurde, also sowieso RAM und eine Zwischenenergiequelle zum Speichern für den Fall einer Stromversorgungsunterbrechung eingebaut sein muss, aber unterliege da wohl einem Irrtum. Würde ja auch in den Fällen, in denen die Kamera aufgrund eines Unfalls selbst beschädigt wird, ein Problem darstellen. So wie es sich anhört, haben Dashcams derzeit einen Kondensator oder kleinen Akku im Gepäck, der dafür sorgen soll, dass bei Stromunterbrechung die Aufnahme noch geordnet beendet wird. Wie ist das in dem Fall, dass die Kamera beim Aufprall so schwer beschädigt wird, dass das nicht mehr möglich ist? Wenn man bei einer normalen Kamera während der Filmaufnahme den Akku herausnimmt, wird auf der Karte die Aufnahme nachher nicht angezeigt. Ich vermute aber mal, dass bei einer Datenrettungsanalyse der Karte trotzdem noch was Brauchbares zu finden ist bzw. eben vorhandene aber nicht angezeigte Daten noch brauchbar gemacht werden könnten.

    "Speicherzellen aktueller Speicherkarten leisten jedoch nur ca. 300 Schreibzyklen, bevor ein Verschleiß und Defekt der Speicherzellen auftritt."
    Ja, mein Alternativbeispiel mit einer Karte, die nur Platz für ein zwei Sequenzen hat, würde bei der normalen Loopfunktion dann wohl keinen Sinn machen.

    Ich trenne hier mal ab. Mein Post bezog sich ja auf die Frage zu datenschutzkompatibler Dashcam im Sinne des derzeitigen Stands des Datenschutzgesetzes. Einen längeren Beitrag zur Datenschutzproblematik poste ich noch unter „Dashcam Smalltalk“.