Hallo,
ich bin auf der Suche nach einer Dashcam, bei der fortlaufend eine kurze Zeitspanne, z.B. 30 Sekunden aufgezeichnet wird, die diese jeweilige Sequenz aber nur im RAM Speicher puffert und nur bei Auslösung über den G-Sensor oder per Notfallknopf diese Sequenz auch tatsächlich speichert. Also nicht, die übliche Loop Funktion, die diese ganzen Kurzsequenzen automatisch speichert und erst, wenn die Speicherkarte voll ist, die älteste Sequenz wieder überschreibt. Auf der Speicherkarte soll sich also im Normalfall keine Videosequenz befinden. Gibt es das? Am Besten wäre es, wenn die Kamera nur, wie Eingangs erwähnt, so funktionioniert. Alternativ, dass man die Kamera zumindest so einstellen kann.
Falls es so eine Kamera nicht gibt, besteht die Möglichkeit, eine SD Karte so mit fremdem Speicherplatz zu belegen, dass sie nur noch Platz für den maximalen Speicherbedarf eines z.B. 30 sekündigen Videos hat? Oder sicherheitshalber sagen doppelt so viel Platz, weil sich der maximale Speicherbedarf samt angewandter Kompression nur mittels Erfahrungswerten ungefähr bestimmen lässt. Oder erkennt die Dashcam eine Speicherkarte, die zwar im richtigen Format, z.B. FAT 32, formatiert ist, deren Speicherplatz aber durch videofremde Daten fast vollständig belegt ist, nicht an? Oder wenn doch, würde die Cam dann wenn sie eben nach dieser einen oder zwei Sequenzen eben voll ist, auch die fremden Daten überspielen und eben dann doch wieder den gesamten Platz der Speicherkarte für anstehende Sequenzen nutzen?
Leider beschäftige ich mich erst mit dem Thema Dashcam, nachdem das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist. Sachverhalt: Ich parke mit gesetztem Blinker aus, befinde mich nach ein paar Sekunden bereits im zweiten Gang und befinde mich ca. 20 Meter hinter der Ausparkstelle, da dreht mir eine Frau von einem gegenüberliegenden Parkstreifen aus direkt vors Auto. Ich sehe noch kurz vor dem Aufprall, dass sie nur nach hinten schaut, hat mich daher auch null gesehen oder zumindest noch irgendwie reagiert. Die hat schlicht sekundenlang während der Wendung nur noch nach hinten geschaut, auch bevor sie zur dazu angesetzt hat. Dass mehrere Sekunden vorher alles frei war, ist irrelevant, bevor sie ihr Gefährt in Gang setzt, muss sie natürlich nochmal nach vorne schauen, das Verkehrsgeschehen kann sich ja in der Zeit geändert haben, so wie im vorliegenden Fall. Dass die auf meine Spur dreht und nicht nur ausparkt, konnte ich erst Sekundenbruchteile vor dem Aufprall sehen, da nützte auch eine Vollbremsung nichts. Ich habe noch reflexhaft während er Bremsung gehupt. Vorgang eindeutig, Frau Schuld. Jetzt behauptet die aber gegenüber ihrer Versicherung, sie wäre schon längst im Drehvorgang und auf meiner Spur gewesen und ich hätte sie beim Ausparken meinerseits gerammt. Ende des Lieds, die Versicherung übernimmt nur 50% meines Schadens (1700 Eur). Konnte ich bei der Sachlage und bevor ich wusste, was für ein Märchen sie da ihrer Versicherung aufgetischt hat, gar nicht glauben. Nun steht es "Aussage gegen Aussage". Ich werde zwar ein Gerichtsverfahren anstreben, was die Versicherung kein bisschen beeindruckt hat, aber wenn die bei ihrer Falschaussage bleibt, kann es genauso sein, dass es nach wie vor heißt, ich hätte eine Teilschuld von 50%. Dann hätte ich auch noch Verfahrenskosten zu tragen (was mich dazu neigen lässt, für die Zukunft vermutlich doch eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen). Lange Rede, kurzer Sinn: Mit einer vorhandenen Dashcam wäre die Angelegenheit in Windeseile geklärt.
Jetzt gibt es aber diese ganzen Datenschutzangelegenheiten. Bußgelder wegen Verstoßes gegen den Datenschutz, Videobeweismaterial, das systematisch erstellt wird, ggf. unzulässig im Zivilverfahren. Wobei ich es hier in Österreich noch einfacher habe. Da werden bisweilen zwar ebenfalls Bußgelder wegen des Betreibens einer Dashcam verhängt, aber da es im Zivilverfahren kein Beweismittelverbot gibt, werden solche Videosequenzen regelmäßig zugelassen. Also die kuriose Situation in Bezug auf Dashcams, dass man einerseits ein Bußgeld wegen Verstoßes gegen das Datenschutzgesetz durch Anfertigen solchen Videomaterials bekommt, andererseits nur mittels solchen Materials sein Recht legal erstreiten kann. Ich habe mir Auszüge so allerlei Urteile durchgelesen. Kern scheinen mir zwei Punkte zu sein: 1. Das dauerhafte Filmen und Speichern seines Umfelds zweck Erfassung (also nicht die berühmte Panoramafahrt als Urlaubserlebnis) ist aus Datenschutzgründen unzulässig. 2. Bei der Weitergabe von Videomaterial ach an die Behörden oder Versicherungen verstößt dann gegen Persönlichkeitsrechte Dritter Unbeteiligter, wenn diese, oder ein Nummernschild, auf dem Video erkennbar sind.
Punkt 2. könnte man lösen, indem man das Video im Nachhinein so bearbeitet, dass alle Unbeteiligten oder deren Gesichter unkenntlich gemacht werden. Ist zwar bei einem Video aufwendig, aber machbar. Dass das Video manipuliert wurde, sehe ich weniger als das Problem an, man hätte ja noch das Original. Punkt 1. lässt sich m.E. durch oben genannte Funktion beheben. Die Kamera speichert die ganze Zeit nichts auf einem Speichermedium, die Aufnahme wird nur im RAM gepuffert und ist nicht auslesbar. Nur im Anlassfall wird so eine Videosequenz dann gespeichert. Dass die findigen Datenschützer sich selbst daran stoßen, konnte man in Österreich zwar schon erfahren: Ein Unternehmen wollte für so ein Gerät eine offizielle Betriebsgenehmigung erhalten, ist aber an der Datenschutzbehörde gescheitert. Aber ich finde die Argumentation einer solchen Funktionsweise absolut schlüssig und mit dem Sinn des Datenschutzgesetzes kompatibel. Und sollte es bei so einer Funtkionsweise trotzdem zu einem Bußgeldverfahren kommen, wäre es mir das Verfahren alleine schon aus Präzedenzfallgründen wert. Sollte das mit der fast komplett belegten Speicherkarte funktionieren, bei der immer nur ein zwei Sequenzen gespeichert werden, wäre es trotzdem interessant, wie die Behörden reagieren. Dass alte nicht-Videodaten die Speicherkarte bis auf die aktuelle Sequenz belegen, kann man ja durch Vorlage der SD Karte nachweisen (wobei man dann wiederum ein Problem bekommen könnte, weil auf der Videosequenz Unbeteiligte zu sehen sein können, in dem Fall kann man ja nicht im Nachhinein unkenntlich machen, da die Speicherkarte an sich untersucht werden soll dann müsste man den Behörden sagen: "Speicherkarte untersuchen: Ja. Videosequenz anschauen: Verboten!" Meine Güte...).
Aber: Gibt es aktuell ein Gerät, das nur so funktioniert? Oder eins, das zumindest so betrieben werden kann? Oder werden fast belegte Speicherkarten von einem Gerät akzeptiert, ohne dass diese fremden Daten überspielt werden und dann doch wieder die ganze Karte für die Videosequenzen benutzt wird?
Ende des Aufsatzes...