Wir begrüßen Pfriemler als unser 1912. Mitglied

  • So, das bin ich aber nicht gewöhnt - und ich bin viel in Foren unterwegs ... habe die PM mit dem Fredhinweis auch eben erst gelesen.
    Daher sorry wegen der Verzögerung.

    Was gibt es vorzustellen? Googelt nach dem Usernamen und Ihr werdet fündig :smiling_face:
    Nomen est omen - allerdings sind die Ergebnisse in der Regel deutlich besser. Leitspruch: "Geht nich gips nich".
    Nach einer Dashcam suche ich seit zwei Jahren und meine jetzt endlich eine gefunden zu haben. Nur mit dem Kauf gibt es bereits Probleme...

  • Nachtrag von mir: Ich stelle gerade fest, dass nicht alles "Pfriemler" von Google auch wirklich mit mir zu tun hat, insbesondere nicht die gleichnamige Domain. Die wollte ich den Besitzern mal "abkaufen", sie haben sie aber nicht hergegeben ... Ich bin auch nicht mit irgendwelchen Velomobils unterwegs. Aber der Rest passt schon eher ...

    Das mit dem Kauf kommt jetzt endlich in Gänge, auch wenn der dazugehörige Thread für meinen Geschmack zu früh gelöscht wurde. Ich hoffe dann nächste Woche endlich meine A119S in Betrieb zu nehmen, mit der kleinsten ausreichend schnellen Speicherkarte die ich auftreiben kann, um dem Vorwurf einer dauerhaften Aufzeichnung wenigstens etwas entgegenzusetzen.

    Im übrigen bin ich ein strikter Befürworter von mehr privater Videoüberwachung, bei gleichzeitiger strikter Beschränkung der Verwendbarkeit (etwa einem Veröffentlichungsverbot mit Strafandrohung, außer wenn hinreichend anonymisiert und nicht rechtswidrig aufgenommen) und der Verpflichtung zur juristischen Verwendung wenn das Vorliegen einer Aufzeichnung bekannt ist. Die Diskussion um den vermeintlichen Datenschutz und die Privatsphäre endet für mich genau dort, wo eine juristisch festgestellte Straftat dokumentiert wurde (und damit die Aufzeichnung ihre nachträgliche Berechtigung bekommt) - sonst verkommt Datenschutz zum Täterschutz. Schönen Gruß an die Nachbarn im Süden.
    Jüngstes absurdes Beispiel: Eine Dashcambesitzerin, die mit einer Aufzeichnung einen Parkrempler ermitteln geholfen hat, bekommt anschließend einen Strafbefehl wegen unerlaubter Überwachung öffentlichen Verkehrsraums. Dabei ist das Video außer bei Gericht nirgends verwendet worden.

    im Stammtischjargon: Wer wirklich (!) Scheiße gebaut hat, darf keinen Anspruch auf Vertuschung haben.

    P.S.: BTW ... das beste Mittel gegen Radarfallen ist zudem völlig legal: Einfach vorschriftsmäßig fahren. Meine cholerischen Anfälle beim Autofahren sind gleichzeitig dramatisch zurückgegangen ... :smiling_face_with_sunglasses:
    P.P.S.: ich fahre vorschriftsmäßig, aber auch möglichst nicht ein km/h darunter. Dafür sorgt schon mein GPS-Gerätepark, inkl. HUD-Display. Alles andere verstößt auch gegen §1 StVO.
    P.P.P.S.: Meine Dashcam soll mir auch meine eigenen Fahrfehler aufzeigen...