Das Amtsgericht Dresden verurteilte einen Autofahrer wegen Nutzung einer Dashcam zu 200 Euro Strafe (wegen einer Ordnungswidrigkeit nach dem Bundesdatenschutzgesetz). Die Kamera wurde mitsamt der Speicherkarte bei einer Verkehrskontrolle auf der Autobahn von der Polizei beschlagnahmt.
Die Beschlagnahme hat mich jetzt erstaunt, da bisher die Nutzung als erlaubt angesehen wurde, solange alles im privaten Bereich bleibt und die Videos nicht herausgegeben werden.
Ich vermute mal, es handelte sich um ein Dienstauto/Firmenwagen, damit ist es wohl eher nicht so ganz privat. Außerdem wurden von der Kamera Audioaufzeichnungen zweier eigener Telefonate mit Kunden gemacht, was an sich ja schon einen erheblichen Datenschutzverstoß darstellt.
Insgesamt finde ich, dass hier endlich klare gesetzliche Regeln her müssen. Es kann einfach nicht sein, dass es mal so und mal so gesehen wird.