[feedquote='Google','https://www.google.com/url?rct=j&sa=t&url=http://www.pressreader.com/germany/allg%25C3%25A4uer-zeitung-kempter-tagblatt/20171010/281543701141450&ct=ga&cd=CAIyGTc5NGU5MWFjMDFmNTk0YWE6ZGU6ZGU6REU&usg=AFQjCNEGwntyslb4h4aYe15z0u0Ya2590Q']Kempten/Oberallgäu Immer mehr Autofahrer lassen eine Kamera laufen, wenn sie unterwegs sind. Die Aufzeichnungen sogenannter Dashcams sind ...[/feedquote]
Allgäuer Zeitung (Kempter Tagblatt)
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Feed-y-bus -
10. Oktober 2017 um 19:29 -
Erledigt
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- Offizieller Beitrag
Herr Kranig wuenscht sich also das die Polizei bei Verkehrskontrollen die Aufnahmen einsammeln und weiterleiten. Wie war das nochmal? Keine weitergabe der Daten an Dritte?
Vollstaendiger Artikel oben im Googlelink
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- Offizieller Beitrag
Genau das ist mir auch beim Lesen aufgefallen.
ZitatSofern Polizisten bei einer Kontrolle eine Dashcam entdecken, sind sie nach Worten von Kranig aufgefordert, dies den Datenschützern zu melden und die Aufnahmen einzuschicken.
Wie soll das gehen? Selbst bei einem Unfall darf die Kamera im Rahmen eines Strafverfahrens nur sichergestellt werden. Darüber, ob die Aufnahmen angesehen werden dürfen, muss ein Richter entscheiden.ZitatEin Gesetz zur Verwendung als Beweismittel liegt noch nicht vor.
Boah. Heutzutage darf wohl jeder schreiben was er will und wenn es der größte Unsinn ist. Richtig ist, das alles als Beweis angeboten werden darf und so lange kein Beweiserhebungs- oder Beweisverwertungsverbot entgegen steht dürfen diese Beweise verwendet werden. Darüber entscheidet das Gericht im Einzelfall.Ich verstehe es ohnehin nicht. Über Dashcams aufregen und dann mit dem Handy Unfallopfer filmen.
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Richtig!
Jeden Tag könnte man sich auf's neue aufregen.
Mal darf man sie nicht dauernd in Betrieb halten - doch man darf Landschaften filmen. Was also bitteschön?
Es kann auch sein, dass die Polizei oder ein Gericht die Videos oder Teile davon verwerten möchte.
Doch was man immer so gern möchte, geht wiederum - wie auch im privaten Bereich - nicht immer einig mit der Praxis.Wenn ich das Ding nicht mitlaufen lasse, kann ich letztendlich, weder mir selbst noch anderen, kaum ein Video als Beweismittel liefern.
Für mich selbst ist das schon nicht möglich, da ich in der Voraussicht eines Crash sicher nicht den Kopf und die Zeit habe, das Ding auch erst einzuschalten, um überhaupt ein Bild zu bekommen. Bei meiner VM 5 dauert das ca 20 Sec. bis sie überhaupt auf dem Display ein Bild anzeigt.
Die Leute die derartigen Mist schreiben machen sich nicht einmal die Mühe, sich vorher mit der Materie zu befassen.Und Bilder für einen Fremd-Crash (Gute Kombination - oder?) liefern zu können, geht auch erst wenn sie läuft. Mit einem nachträglichen Einschalten ist so gesehen gar nichts drin - ich komme also auch hier zu spät.
Watt denn nu? Würde der Norddeutsche sagen.
Grüße
DoeffiPS: Nicht meckern - ich war gezwungen, mich aus persönlichen Gründen ein bisschen rar zu machen.
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- Offizieller Beitrag
Die sind der Meinung, dass man nicht aufnehmen darf. Das bedeutet, die Kamera darf eingeschaltet sein, aber die Aufnahme läuft nicht. Bei mir wären dann zwei Tastendrücke notwendig die Aufnahme zu starten. Erster Druck um das Display aus dem StandBy zu holen und ein zweiter auf Aufnahme.
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Hi Frank,
lang ist's her, doch ich kann leider nichts daran ändern.
Was die Sache angeht ja auch kein Problem - also nichts verpasst.
Auch wenn bei angeschalteter Cam die Anlaufzeit wegfällt, so bleiben doch die beiden "Tastendrücke".
Ich bin nach wie vor der Meinung, das im Notfall auch dafür keine Zeit bleibt. Ich glaube auch, in einem derartigen Fall nicht einmal daran zu denken die Hände vom Lenkrad zu nehmen.Es ist spät, aber nicht zu spät, Euch allen geruhsame Festtage, sowie ein gesundes und erfolgreiches 2018 zu wünschen!
Doeffi