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[MDR] Aufnahmegerät fürs Armaturenbrett: Was ist erlaubt?
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Admin -
9. Dezember 2016 um 03:24 -
Erledigt
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hi,
erlaubt ist alles was nicht verboten ist.
1983 habe ich angefangen im kfz aufnahmen mit einer videokamera zu machen. ( videokamera so groß wie ein schuhkarton, plus akkuset fast genau so groß und videorekorder extern mit vhs kassetten, funktioniert sogar noch heute mit netzteil direktanschluß danach kam VHS plus, mini cassetten und dann CF und micro)
meine dashcams nutze ich eigendlich nur um die rout in meine videos zu implementieren.
wichtig ist allerdings, daß man die videos nur privat nutzt, also nicht irgendwo einstellt.
ich habe noch nie etwas veröffentlich und alle daten nur für den persönlichen gebrauch benutzt.
d.h. alle meine videos sind nur für den persönlichen gebrauch nutzbar und durch " watermark " geschützt.
kann man auch umgehen, ist aber arbeitsintensiv.
ich habe bisher noch nie irgendwelche probleme gehabt, mir aber auch oft die persönliche erlaubnis für aufnahmen, zu fuß, geholt und demendsprechend nach den aufnahmen, die aufnahmen vorgeführt bzw auf dem monitor abgespielt undnötigenfalls ´ne cd der aufnahmen als kleines danke schön übergeben habe. manchmal haben aber auch schon einige fotos aus den sequenzen genügt. ( ich erinnere nur mal an das sprichwort mit dem " in den wald reinrufen " und dem echo.
heute mache ich meistens mit meiner dslr, da geht doch schon einiges auf eine 128iger drauf.
aber wie gesagt bisher noch nie probleme obwohl ich schon ganz schö in der welt umher gekommen bin.
sasha -
- Offizieller Beitrag
Klar, lies dir aber mal GuteFrage.net durch, was da fuer Geister rumlungern und nach den Verwendungszweck fragen. Da streuben sich mir die Haare.
https://www.gutefrage.net/frage/wie-weit…nswer-231069721
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Hallo zusammen,
das, was hier wieder aufs Tablett kommt, ist bewusst kaum an einem ganzen Nachmittag zu lesen/verstehen.
Es macht wirklich keinen Sinn, hier die einzelnen Themenbereiche anzusprechen.
Eins aber ließt man doch immer wieder heraus, dass der einst geprägte Begriff des anlaßbezogenen Betriebes einer Dashcam so langsam aufgeweicht wird.
Versicherer und ADAC haben schon mal begriffen, dass der Fahrer im Falle eines herannahenden Unfalls kaum Kopf und Hände für das Anschalten der Cam frei hat. (Wer's nicht glaubt, soll's mal probieren!)
Ganz abgesehen davon, dass z. B. meine Cam ca. 20 sek benötigt um überhaupt den Betrieb aufzunehmen. Ich hatte mich an anderer Stelle schon mal über dieses Thema ausgelassen.Als absolut unsinnig halte ich das Verhalten verschiedener Diskussionsteilnehmer, wenn man immer wieder auf's Neue Stellungnahmen und Gerichtsurteile vorbringt, die mehr als zweieinhalb Jahre alt sind. In der Zwischenzeit hat sich schließlich auch bei unseren Gerichten einiges getan, als dass man immer wieder auf den "ollen Kamellen" herumhackt. Leider hat der diesjährige Verkehrsgerichtstag keine klaren Lösungen geschaffen.
Grüße
Doeffi -
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Der MDR-Beitrag ist gut.
gutefrage... Wer Linksspurschleicher anzeigen will ist nicht besser als ein Schleicher.
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