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In welchen Fällen gehören Kennzeichen verpixelt?

  • DerTyp
  • 24. Juli 2016 um 16:38
  • Erledigt
1. offizieller Beitrag
  • DerTyp
    Profi
    Reaktionen
    7
    Beiträge
    84
    • 24. Juli 2016 um 16:38
    • #1

    Servus Leute, wie der Threadtitel schon verrät frage ich mich in welchen Fällen Kennzeichen im Falle der Veröffentlichung verpixelt gehören? Wenn jemand eine rote Ampel überfährt oder die Vorfahrt nimmt ist die Sache ja klar, aber wie sieht es aus wenn bei Landschaftsaufnahmen oder Situationen mit denen das vor die Linse fahrende Fahrzeug nichts damit zu tun hat? Müssen diese ebenfalls verpixelt werden?

    Gruß

    Mein Dashcam-Kanal auf YouTube: https://www.youtube.com/c/BavarianDashcam

    • Zitieren
  • BluePearl
    Gast
    • 24. Juli 2016 um 17:18
    • #2

    da gehen die meinungen seltsamerweise auseinander... ich persönlich sage ja, alleine schon wegen diesen datenschutz und persönlichkeits gesetz dingens... :astonished_face:

    • Zitieren
  • rektor
    Schüler
    Beiträge
    4
    • 8. September 2017 um 14:22
    • #3

    kommt wohl auf den einzelfall an. Selbst die Polizei hat da einige Regeln zu befolgen. (zb. bei automatisierter Erkennung)

    • Zitieren
  • Dashcam Wiki
    Wissen zum Abruf :)
    Reaktionen
    573
    Beiträge
    895
    • 8. September 2017 um 15:34
    • #4

    Schau mal hier:

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    • Zitieren
  • Sydaris
    Schüler
    Reaktionen
    3
    Beiträge
    4
    • 11. Dezember 2017 um 11:13
    • #5

    Würde sagen bei jeglicher veröffentlichten Aufnahme auf der ein Kennzeichen zu erkennen ist muss aus Gründen von Datenschutz und Persönlichkeitsrechten das Kennzeichen undeutlich gemacht werden.

    • Zitieren
  • Batimus
    ✝ Ruhe in Frieden ✝
    Reaktionen
    329
    Beiträge
    829
    • 11. Dezember 2017 um 11:35
    • Offizieller Beitrag
    • #6

    Nun ja, da kommt der Datenschutz in seiner eigentlichen Funktion ins Spiel. Wer kann denn eigentlich auf die Daten ,die hinter einen Kennzeichen stehen, gelangen?
    Der Ottonormal Bürger ja eigentlich nicht.

    Nur leider wissen viele Tricks oder haben Freunde/Bekannte um an diese Daten zu kommen.
    Und das ist in meinen Augen ein Problem dem sich der Datenschutz mal kümmern sollte.
    Desweiteren hat man dann aber auch nur Halterdaten, nicht aber unbedingt die vom Fahrer/in.

    Auf Youtube wird es meist so gehandhabt bei denen die jetzt nen Fehler gemacht haben, das diese verpixelt werden.

    Gruß
    Batimus :smiling_face_with_sunglasses:

    • Zitieren
  • micha_dk
    Erleuchteter
    Reaktionen
    182
    Beiträge
    168
    • 12. Dezember 2017 um 08:16
    • #7
    Zitat von Batimus

    Wer kann denn eigentlich auf die Daten ,die hinter einen Kennzeichen stehen, gelangen?
    Der Ottonormal Bürger ja eigentlich nicht.

    Leider oder zum Glück ?! ist das ganz einfach. Jeder, der auf der Zulassungsstelle per Unterschrift belegt, dass er ein berechtigtes Interesse an der Halteradresse hat, bekommt die Daten gegen Gebühr ausgehändigt. Das heißt also, Du musst nur unterschreiben und schon hast Du die Daten, da brauchst Du nicht einmal eine schriftliche Begründung dafür.
    Ich musste das mal machen (Verkehrsgefährdung mit Unfallflucht) und habe die Daten damit wirklich problemlos bekommen. Die Zulassungsstellen/Gemeinden verdienen damit letztlich Geld.

    Viele Grüße, Michael
    ---
    Einbau meiner Kameras (Anschluss, Verkabelung, Schalter, Polfilter, Heckkamera) --> Verkabelung und Anbringung meiner iTracker DC-A119S (Teil 1)

    ... bis Teil 5 in nachfolgenden Posts.

    • Zitieren

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