[feedquote='Google','https://www.google.com/url?rct=j&sa=t&url=http://www.anwalt.de/rechtstipps/zulaessigkeit-von-dashcam-aufnahmen_078625.html&ct=ga&cd=CAIyGTc5NGU5MWFjMDFmNTk0YWE6ZGU6ZGU6REU&usg=AFQjCNG5-cjeuD9Mz2dTl9ssW5oii36VYw']Das Fahrzeug näherte sich langsam und bei einem Seitenblick auf „seinen“ Nötiger wurde auf die Dashcam auf dem Armaturenbrett gedeutet.[/feedquote]
Zulässigkeit von Dashcam-Aufnahmen?
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Feed-y-bus -
12. Februar 2016 um 10:22 -
Erledigt
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"Ich kann nur raten, sich gegen die Verbreitung dieser Kameras zu wehren und hier die rechtliche Auseinandersetzung zu suchen."
Jo, Letzteres ist erstrebenswert..Vorallem, wenn sich ein Unfallverursacher wehrt.
Heute ein Bericht in der WAZ, daß die Unfälle durch das Drängeln zugenommen hat..jede Nacht auf Tour sehe ich unmögliche Raser, die offensichtlich "auf den letzten Drücker" zur Arbeit starten und ohne Rücksicht auf Verluste drängeln, schneiden, in Kurven Kolonnen überholen (Landstraße)..auch bei dichtem Nebel oder Schnee/Eis.
M.E. sollte die Dashcam als Beweis nicht nur generell zugelassen, sondern der Einbau Pflicht werden - anders ist den rüchsichtslosen Fahrern kaum noch beizukommen. Die Anonymität im Straßenverkehr ist das Problem!