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Dashcams: Deutscher Verkehrs-Gerichtstag empfiehlt "anlassbezogenes Aufzeichnen" - App dafür bereits verfügbar

  • SuperMario
  • 29. Januar 2016 um 21:05
  • Erledigt
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  • SuperMario
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    • 29. Januar 2016 um 21:05
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    • #1

    [irony][/irony]

    Zitat
    [irony]

    Dashcam App ohne Nebenwirkungen

    Dafür gibt es bereits eine einfache und sichere Lösung: Die "Dashcam App", zu finden unter https://play.google.com/store/apps/det…vometer.dashcam, kann sich jeder Nutzer eines Android Smartphones installieren und während der Fahrt verwenden. Im Unterschied zu anderen Dash-Cams zeichnet diese App fortlaufend das Geschehen auf der Straße auf, löscht es jedoch nach einem kurzen (zuvor selbst festgelegten) Zeitraum wieder, beispielsweise nach 5 Minuten. Sollte es nun während der Fahrt zu einem Vorfall kommen, der dauerhaft dokumentiert werden soll, klickt der Nutzer einfach in der App und die letzte Aufnahmesequenz wird dauerhaft gespeichert.

    So finden all diejenigen, die eine Dashcam in ihrem Auto nutzen und nach Möglichkeit Aufnahmen später auch verwenden möchten, eine sichere und einfache Lösung. Sie entspricht übrigens genau den Empfehlungen des Deutschen Verkehrsgerichtstages (http://ots.de/qYEpE).

    [/irony]

    [irony]
    [/irony]

    [irony]Quelle: http://www.presseportal.de/pm/113866/3238177
    [/irony]

    :thumbs_up:

    ------------------
    Mit freundlichen Grüßen

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    † R.I.P Reini 11.03.2014 †


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    • 29. Januar 2016 um 22:14
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    • #2

    Das ist doch mal ein Fortschritt!

    Zitat

    54. Deutscher Verkehrsgerichtstag

    27. bis 29. Januar 2016 in Goslar

    EMPFEHLUNG


    Arbeitskreis VI

    Dashcam

    1. Die Video-Aufzeichnung von Verkehrsvorgängen mithilfe von Dashcams kann einen Beitrag zur Aufklärung von Unfallhergängen und Straftaten leisten, aber auch zu einer erheblichen Beeinträchtigung von Persönlichkeitsrechten führen. Der Arbeitskreis beklagt, dass weder in Deutschland noch in den Nachbarländern eine klare Rechtslage zur Verwendung derartiger Kameras und zur Verwertung damit erzeugter Aufnahmen vor Gericht besteht.

    2. Der Arbeitskreis empfiehlt daher eine gesetzliche Regelung, die auf der Basis des europäischen Datenschutzrechts möglichst ein einheitliches Schutzniveau innerhalb der EU gewährleistet.

    3. Anstelle eines generellen Verbotes oder einer generellen Zulassung derartiger Aufzeichnungen ist ein sachgerechter Ausgleich zwischen Beweisinteresse und Persönlichkeitsrecht durch den Gesetzgeber geboten.

    4. Dieser Ausgleich könnte darin bestehen, dass die Aufzeichnung mittels derartiger Geräte dann zulässig ist, wenn die Aufzeichnung anlassbezogen, insbesondere bei einem (drohenden) Unfall, erfolgt oder bei ausbleibendem Anlass kurzfristig überschrieben wird.

    5. Die Verwertung von rechtswidrigen Dashcam-Aufnahmen im Gerichtsverfahren richtet sich nach den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen zu den Beweisverwertungsverboten.

    6. Die Verfolgung von Verkehrsverstößen ohne schwerwiegende Gefährdung oder Folgen soll weiterhin nicht auf die Aufzeichnungen von Dashcams gestützt werden können.

    7. Der Missbrauch von Aufzeichnungen mit personenbezogenen Daten, z. B. eine Veröffentlichung im Internet, sollte mit Sanktionen bedroht werden.

    Alles anzeigen

    Die App gibt es seit Anfang Dezember 2015, ist 10 Tage kostenlos testbar und kostet dann einmalig 0,99 €. Im Impressum der App ist als Anbieter eine Inititative für sichere Straßen UG angegeben. Sie speichert anscheinend keine temporären Videos sondern man muss das Speichern des Videos manuell veranlassen. Mit den Einstellungen nach der Installation ist eine Videodatei mit 1 min Länge etwa 1 MB groß.

    Gruß Frank

    Einmal editiert, zuletzt von Frank (29. Januar 2016 um 22:31)

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    • 29. Januar 2016 um 22:28
    • #3

    Wer braucht die App? Jede Dashcam funktioniert mit der Loop-Einstellung so wie gefordert :winking_face:

    Gruß
    Jochen


    SUBARU Driver - Wo wir uns festfahren, kommt Dein SUV gar nicht erst hin :face_with_tongue:
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    † 11.03.14 - R.I.P. Reini †

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    • 29. Januar 2016 um 22:40
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    • #4

    Naja. Die App speichert das Video nur, wenn das Speichern manuell veranlaßt wird. Besonders "sinnvoll" wenn man dies vor Schreck nicht rechtzeitig macht (Voreinstellung 1 min) oder machen kann, weil man verletzt wurde. Ausserdem könnte das Auslösen des Speichern ordnungsordrig sein. Schließlich darf man ein Handy nur benutzen wenn der Motor abgestellt ist.

    Gruß Frank

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    • 29. Januar 2016 um 23:42
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    • #5

    @eRecycler


    Sehr gut, also hab nicht nur ich die Ironie im Artikel erkannt :grinning_squinting_face:

    ------------------
    Mit freundlichen Grüßen

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    † R.I.P Reini 11.03.2014 †


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