GS8000L Besitzer - viele Fragen

  • Hallo,

    bin seit gestern (25.11.15) Besitzer einer new GS8000L Dashcam - Version: G0514MO14:36:37B 20150831
    Habe nach "Studium" der englischen Betriebsanleitung (pdf Datei von hier) & ca. 2h Manipulation im englischen Camera Menü etliche Fragen:

    1) Welche 32 GB micro SD ist mit der GS8000L kompatibel? Ersuche um exakte Bezeichnung.
    Habe etwas von C4 + C6 gelesen. Bedeutet, daß eine C10 micro SD nicht kompatibel ist?

    2) Gibt es eine Anzeige über den Ladezustand des internen Camera Akkus?

    3) Wie lange läuft die Camara (non-stopp) mit dem internen, voll geladenen Akku?

    4) Kann man mit der Camera non-stopp Aufnahmen machen, solange sie in Bewegung ist?

    5) Was muß sich bewegen, die Camera oder etwas vor der Camera Linse?

    6) Wie viele Stunden nimmt die Camera mit einer 32 GB micro SD im HD Modus auf & was passiert wenn die SD voll ist?

    7) Was muß man (ich) exakt wo einstellen, um folgende Konfiguration zu erhalten:
    a) Kamera schaltet sich ein, wenn das Kfz in Bewegung ist & ab, wenn es steht.
    b) Kamera nimmt endlos auf die SD Card auf (loop recording) & überspielt bei voller SD Card, den Anfang der darauf befindlichen Aufnahmen.

    Antworten bitte idiotensicher formulieren:
    in welchem Menü Punkt was genau (englisch) einzustellen ist & welche Einstellungen - aus monatelanger Erfahrung - zu empfehlen sind.
    Bin Camera-technisch durchschnitts begabt & besitze dürftige technisch-englisch Kenntnisse.
    Ich bedanke mich für alle verständlichen, informativen & problemlösenden Antworten.

    LG - magic5 Wien

    Einmal editiert, zuletzt von magic5 (26. November 2015 um 09:32)

  • P.S.: Es gibt deutsche Händler für Dashcams. Dort zahlt man zwar etwas mehr für ein Gerät, bekommt dafür in der Regel aber ein deutsches Menü, eine deutsche Anleitung und deutschen Support - hätte viel Frust erspart :winking_face:
    Alle Antworten auf Deine Fragen hättest Du auch im Forum gefunden, deswegen kam vermutlich auch keine Antwort...

  • Hallo Jochen
    Bin angenehmst überrascht. :exclamation_mark: Herzlichen Dank :thumbs_up: für all Deine super verständlichen, ausführlichen & kompetenten Antworten auf meine Fragen. Da ich mit dem Kauf der 32GB micro SD zugewartet habe, gebe ich Bescheid wie ich mit Deinen Antworten in der Praxis zurecht komme. Falls es noch Probleme gibt, wende ich mich gerne wieder an Dich. Endlich ein Fachmann welcher sich wirklich auskennt & sein Wissen an einen wenig routinierten DashCam User verständlich vermittelt. Kann Dir versichern, daß exakte, brauchbare Antworten in vielen Foren eher selten sind.

    In Österreich ist der Betrieb einer Dashcam verboten. Strafmaß: M.W. bis 10.000.- €
    Meines Wissens, ist das nicht richtig ausjudiziert. DashCams sind bei Motorrad- Fahrrad- oder Skifahrern immer häufiger in Gebrauch. Es ist kein Fall von rechtskräftiger Verurteilung bekannt. Solange man das Recht an der eigenen Person nicht mißachtet, also Aufnahmen ohne Zustimmung Fremder nicht veröffentlicht (in's Netz stellt), wird bei einer eventuellen Anzeige nicht viel rauskommen (?). Da der Gleicheitsgrundsatz gilt, kann ein Kfz-Lenker gegenüber einem Motorrad- Fahrrad- oder Skifahrer nicht schlechter gestellt werden.
    Habe die GS8000L spontan wegen ihrer Kleinbauweise & ihrem Minimalpreis gekauft - "da kann nicht viel schief gehen." :grinning_face_with_smiling_eyes:
    Du solltest Dir gut überlegen, ob Du das Gerät einbaust :winking_face:
    Habe nicht vor "das Gerät" die DC "einzubauen". Werde sie sporadisch in der rechten unteren Ecke der WSS platzieren & dann schauen ob & was man damit sieht. :neutral_face:

    Frank - danke, die Class Einteilung der SD Sorten war mir bekannt, doch bei so einem billigen Gerät (€ 35.-) wie der GS8000L frage ich lieber genau, bevor ich nicht kompatible SD Karten kaufe.

    Grüsse - magic5

  • hi magic 5,
    ich war ja auch mal anfänger als dashcamuser und habe bestimmt auch manchmal fragen gestellt!
    ich bewundere eRecycler.
    sasha

    • Offizieller Beitrag

    ... Da der Gleicheitsgrundsatz gilt, kann ein Kfz-Lenker gegenüber einem Motorrad- Fahrrad- oder Skifahrer nicht schlechter gestellt werden.


    In Deutschland gilt die Gleichheit nur im Recht, nicht im Unrecht. Heißt, wenn bei jemanden etwas geduldet wird, was eigentlich nicht erlaubt ist, kann sich der andere nicht unbedingt auf den Gleichheitsgrundsatz berufen. Es sei denn die Duldung ist die Regel. Dann kann es anders aussehen.

  • Frank: In Deutschland gilt die Gleichheit nur im Recht, nicht im Unrecht. Heißt, wenn bei jemanden etwas geduldet wird, was eigentlich nicht erlaubt ist, kann sich der andere nicht unbedingt auf den Gleichheitsgrundsatz berufen. Es sei denn die Duldung ist die Regel.

    Stimmt - d'accord !
    Habe in Wikipedia nachgesehen, da es jeweils für D, CH, A andere Bestimmungen gibt. Für A ist zu lesen:
    In Österreich vertritt die Datenschutzbehörde die Rechtsauffassung, dass Dashcams der im Datenschutzgesetz festgelegten Meldepflicht und dem Registrierungsverfahren für Videoüberwachungen unterliegen. Im bislang einzigen Bescheid über einen entsprechenden Antrag lehnte die Datenschutzkommission im Februar 2012 die Registrierung ab und untersagte dem Antragsteller damit den Einsatz. Nach Ansicht der Behörde ist der Betrieb von Dashcams durch Private in Österreich grundsätzlich nicht zulässig. Der Bescheid wurde vom Antragsteller keiner gerichtlichen Überprüfung zugeführt, insgesamt geht die Datenschutzbehörde davon aus, dass die Entwicklung „noch nicht abgeschlossen“ sei.

    Also ist das rechtlich nicht ausjudiziert & somit ein Graubereich. Wo kein Kläger, kein Richter.
    Ist wie mit verbotener Radarwarner Software im Navisystem oder Handy. Der Besitz ist nicht strafbar, sondern der nachgewiesene Einsatz. Letzteres kann man einfach vermeiden. Stromzufuhr unterbrechen, schon ist die Dashcam "out of order." Wo steht geschrieben, daß eine sichtbare Dashcam aufzeichnet. Da sollte ein "Kappelträger" sich gut auskennen.

    Sasha:
    ich bewundere eRecycler.
    In welchem Zusammenhang....
    Sorry, habe erst jetzt (27.11.) gesehen, daß es sich dabei um Jochen handelt.
    Er hat natürlich auch meine Hochachtung.

    Grüsse - magic5

    • Offizieller Beitrag

    In GB sind Dashcams normal, gibt Rabatt in der Versicherung. Vielleicht sollten sich mal ein paar Europaabgeordnete dran machen und eine europäische Regelung ausarbeiten. Selbstverständlich eine bürgerfreundliche. Und wenn sie Dashcams verbieten sollten sie gleich alle anderen Actionscam usw mit verbieten. Dann gibt es einen Aufstand.

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