OLG Celle: Bußgeld für Blitzer-Apps

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    Quelle: https://www.lawblog.de/index.php/arch…r-blitzer-apps/

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    Ein Neufahrzeug = Gerät, welches mir sog. Gefahrenstellen (unterstellen wir mal Blitzer) anzeigt ist nicht zulässig... ok ABER, dies ist bei Auslieferung des Neuwagens bereits aufgespielt gewesen bzw. serienmäßig vorhanden!

    Was ist denn nun untersagt? Das Benutzen des Geräts? Sprich des Navi... oder das Auto (da festeingebaut...?)

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    :confused_face: Und was macht bsp. die Blitzer.de App hauptberuflich?

    / OT

    Die Blitzer.de App wartet seit langen auf die Freischaltung des Updates im Apple Appstore, aber da passiert nix. Man munkelt ja das Apple das Update absichtlich nicht freigibt da Blitzer.de hauptsaechlich nur vor Blitzer waren soll. Es beinhaltet zwar auch die Stau, - Gefahren und Hinderniswarnung - scheint fuer Apple aber wohl nur sekundaer zu sein. Die neue App namens Atudo, beinhaltet den gleichen Datensatz von Blitzer wie die App Blitzer.de selbst. Hat aber natuerlich noch ein Navisystem mit drin, und andere Sachen. Schwupps, da werden Updates Zeitnah freigegeben. Wobei ich bei atudo einfach nur ein abklatsch zu Waze sehe.

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    Genau, wenn dein Beifahrer die App offen hat - sei die ganze Sache legal. Aber auch dazu habe ich, als das Urteil rauskam andere Dinge gelesen. Es soll naemlich auch dann verboten sein wenn der Beifahrer es in der Hand haelt, auf einer anderen Seite wurde das Handy selbst als Radarwarner betitelt da es zu 99,5% am Strom haengt. Also ein Handy was nur im Akkubetrieb MIT App ist - ist dann wieder legal? Alles etwas durchwachsen der Sachverhalt :grinning_squinting_face:

    Hier nochmal ein Ausschnitt von anderer Seite:

    Zitat

    Vergleichbar mit Blitzer-Warnung im RadioIm Grunde sei dieser Dienst also vergleichbar mit Blitzer-Warnungen im Radio. „Ich bin mir gar nicht sicher, ob das OLG verstanden hat, was die App genau macht“, sagt Fachanwalt Vetter. In logischer Konsequenz wäre nach Auslegung des OLG Celle nämlich auch ein Radio ein solches nicht zulässiges technisches Gerät, so der Anwalt. Denn auch Radiosender warnten vor Blitzern, die ihnen Hörer zuvor gemeldet haben.

    Ganz anders sieht das der ADAC-Jurist Jost Kärger. „Bisher gab es zwar keine Urteile, aber in der Fachwelt ist man sich einig: Blitzer-Apps sind nicht zulässig“, sagt er. Der entscheidende Punkt sei, dass die App eine technische Leistung erbringe, die ortsbezogen erfolge, erläutert Kärger weiter. Das heißt: Anders als beim Radio warne die App, sobald sich der Fahrer einer Radarfalle nähert. Bei der Radiomeldung müsse der Fahrer selbst die Informationen verarbeiten und verwerten. Zwei Juristen, drei Meinungen – so einig ist sich also die Fachwelt.Ein weiterer Punkt, über den sich Juristen streiten dürften: Ist ein Smartphone ein Gerät, „das dafür bestimmt ist“, Verkehrskontrollen zu melden? „Ein Smartphone ist ein Telekommunikationsgerät“, sagt Fachanwalt Vetter, „keiner kauft sich schließlich ein Telefon extra dafür, um eine Blitzer-App zu installieren.“ Auch das sieht sein ADAC-Kollege anders; Handy und App bildeten demnach eine technische Einheit.Bußgeld droht schon, wenn Blitzer-App nur installiert istIn einem dritten Punkt jedoch stimmen die beiden Juristen überein: Um eine Ordnungswidrigkeit zu begehen, reiche es nach dem OLG-Urteil aus, als Autofahrer ein Handy bei sich zu haben, auf dem die Blitzer-App installiert ist. Denn die StVO verbiete Autofahrern schon, ein betriebsbereites Gerät mitzuführen. „Die App ist ja auf jeden Fall betriebsbereit, wenn sie auf dem Handy installiert ist. Ich brauche sie nur anzuklicken und schon ist sie in Betrieb“, verdeutlicht Vetter. Wer als Fahrzeugführer sicher gehen will, sollte also die App erst gar nicht installieren. Beifahrer könnten die App jedoch ohne Bedenken nutzen. „Das Gesetz gilt ganz klar nur für den Fahrzeugführer.“Oberlandesgericht Celle erklärt Blitzer-App für illegal

    Quelle: DerWesten

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