Interessanter Artikel..geht zwar um Fotos, dürfte aber 1:1 auf unsere Videos übertragbar sein.
Sollte also kein Problem sein, solange das Fahrzeug mit erkennbarem Kennzeichen keinen Gesetzesverstoß begeht..erleichtert die DC-Testerei ungemein.
Die Veröffentlichung eines KfZ-Kennzeichens verletzt den betreffenden Fahrzeuginhaber NICHT in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht...
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eRecycler -
21. Juli 2015 um 22:35 -
Erledigt
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Hab ich vorhin auch gelesen. Schon komisch wie unterschiedlich die Gerichte handeln. Das könnte wieder Schwung in die Diskussion um Dashcams und ihre Aufnahmen bringen. Ich finde das sehr gut.
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Endlich mal was Gutes. Ich finde es fast schon untragbar alle Kennzeichen zu verpixeln die zu sehen sind. Man ist doch auf öffentlichem Raum, da ist das Kennzeichen doch das Letzte was man unkenntlich machen soll.
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- Offizieller Beitrag
zumal auch jeder normal Buerger mit einen Kennzeichen keinen Bezug auf eine Person machen kann