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wie ist das mit der RedTiger F7NP ...

  • erikafuchs
  • 26. März 2026 um 13:56
  • Unerledigt
  • erikafuchs
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    3
    • 26. März 2026 um 13:56
    • #1

    ... die hat den Testbericht bei Bild gewonnen und ich habe sie günstig bekommen. Sie macht auch erstmal einen prima Eindruck. Die Gebrauchsanweisung ist dürftig und erklärt eigentlich nur die Bedienteile und die Anzeigen. Das Teil hat einen Knopf, mit dem man Aufnahmen "sperren" kann und ich dachte, dass sie damit datenschutzkonform ist. Das Gerät geht jedesmal automatisch an, wenn sie Spannung erhält. Ich habe mir jetzt aber mal den Inhalt der Speicherkarte angesehen und festgestellt, dass auf der Speicherkarte jedes Mal, wenn ich die Zündung einschalte jeweils eine Datei auf der Festplatte angelegt wird und gehe daher schwer davon aus, dass der Betrieb wohl nicht datenschutzkonform ist. habt ihr dazu Ideen?

    • Zitieren
  • Frank
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    2.249
    • 28. März 2026 um 09:34
    • #2

    Dann tut die Kamera, was sie darf und soll.

    Gruß Frank

    • Zitieren
  • erikafuchs
    Schüler
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    3
    • 28. März 2026 um 12:35
    • #3
    Zitat von Frank

    Dann tut die Kamera, was sie darf und soll.

    Hallo Frank, kannst du das bitte etwas genauer erläutern und meine Bedenken zu zerstreuen? ich dachte das wäre anlasslose Speicherung?

    • Zitieren
  • Frank
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    • 29. März 2026 um 12:08
    • #4

    Hinweis: Wir dürfen und wollen keine Rechtsberatung geben. Das folgende ist meine Rechtsauffassung.

    Die Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume ist in § 4 Bundesdatenschutzgesetz geregelt. Eine direkte Regelung zu den Dashcams gibt es nicht, obwohl es der 54. Verkehrsgerichtstag 2016 empfohlen hat.

    In den Eḿpfehlungen heißt es:

    Zitat

    ...

    4. Dieser Ausgleich könnte darin bestehen, dass die Aufzeichnung mittels derartiger
    Geräte dann zulässig ist, wenn die Aufzeichnung anlassbezogen, insbesondere
    bei einem (drohenden) Unfall, erfolgt oder bei ausbleibendem Anlass kurzfristig
    überschrieben wird.

    ...

    7. Der Missbrauch von Aufzeichnungen mit personenbezogenen Daten, z. B. eine
    Veröffentlichung im Internet, sollte mit Sanktionen bedroht werden.

    Natürlich gibt es eine Reihe teilweise sich widersprechender Urteile. Danach ist es verboten ein Fahrzeug mit laufender Aufnahme abzustellen, weshalb es verschiedene Parkmodi gibt.

    Dashcamvideos werden zum Beispiel von verschiedenen Kanälen auf Youtube veröffentlicht. Dort müssen Personen und Kennzeichen unkenntlich gemacht werden.

    Zitat von erikafuchs

    ich dachte das wäre anlasslose Speicherung?

    Wenn ein Anlass eintritt ist es zu spät die Kamera zu starten. Deshalb reicht die Möglichkeit eines Anlasses aus wenn die Aufnahme "kurzfristig" wieder gelöscht bzw überschrieben wird. Die Frage ist dann nur, wie man "kurzfristig" definiert.

    Gruß Frank

    • Zitieren
  • erikafuchs
    Schüler
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    3
    • 29. März 2026 um 13:08
    • #5

    Danke dafür!

    ... ich habe gerade mal in meinen Latifundien gekramt und eine SD Karten mit 2GB gefunden, vielleicht reicht das ja für "kurzzeitigen" Aufnahmen.

    Einmal editiert, zuletzt von erikafuchs (29. März 2026 um 13:20)

    • Zitieren
  • Frank
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    Beiträge
    2.249
    • 29. März 2026 um 15:22
    • #6

    Bei 2 GB musst du den Zyklus auf "1 min" lassen und den G-Sensor auf "aus" stellen.

    Die Kameras nutzen nicht den gesamten Speicherplatz der Karte. Nur mit der Frontkamera dürfte die Karte dann vermutlich für 5 min reichen. Also nur für Ultrakurzstrecke geeignet. Nach meiner Meinung sollte eine Fahrt drauf passen.

    Warum benutzt du nicht die mitgelieferte Karte mit 32 GB? Die reicht nur mit der Frontkamera für etwas über zweieinhalb Stunden. -> Vorstellung Redtiger F7NP Basis

    Gruß Frank

    • Zitieren

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