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Ist meine Dashcam gesetzwidrig ?

  • EdoM
  • 20. August 2025 um 08:59
  • Unerledigt
  • EdoM
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    1
    • 20. August 2025 um 08:59
    • #1

    Hallo Forum !

    Das ist mein erster Beitrag und möchte erst alle herzlich grüßen.

    Nun zum Thema: Ich habe mir neulich eine 70Mai A510 gekauft. Dann habe ich bemerkt, dass sie eigentlich Daueraufnahmen macht und sie in 1 Min. langen Videos abspeichert.

    Ist genau so was noch im Einklang mit Gesetz ? So weit ich weiß, müssen die Aufnahmen überschrieben werden und nur im Falle eines Unfalls soll die Aufnahme eigentlich abgespeichert werden.

    In den Einstellungen kann man zwar wählen, ob die Videos eine Länge von 1, 2 oder 3 Minuten haben sollen. Eine 0 Minuten Einstellung fehlt. Ich weiß, dass diese Aufnahmen irgendwann überschrieben werden aber bei einer SD-Karte von 128 GB dürfte das sehl lange dauern.

    Ich habe zwar 70Mai per AliExpress kontaktiert. Sie haben bisher nicht geantwortet.

    Noch etwas: In den Einstellungen habe ich kein Punkt für Firmware Update gefunden ? Ist so was bei der Kamera überhaupt möglich

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  • SuperMario 20. August 2025 um 09:30

    Hat das Thema aus dem Forum Kaufberatung (Dashcam) nach Dashcam Smalltalk verschoben.
  • SuperMario
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    • 20. August 2025 um 09:41
    • #2

    Moin EdoM,

    Du kannst natürlich eine kleinere Speicherkarte und die Minuten aufs kürzeste einstellen. Das ist dann für die Karte zwar höchstbelastung, beruhigt bei einigen aber das Gewissen 😉

    Alternativ lässt du dein Setup einfach so wie es ist, gehst mit deinen gemachten Aufnahmen nicht hausieren und wirst wahrscheinlich auch keine schlafenden Hunde damit wach machen.

    Viele Hersteller bringen Dashcams auf dem Markt und vergessen diese direkt wieder. Firmwareupdates wirst du da nicht sehen. Namhafte Hersteller wie BlackVue, VIOFO, MiVue, Nextbase, Vantrue pflegen Ihre Modelle da besser. Ausnahmen gibts bei den No Name Dashcams natürlich auch.


    Kopf hoch und unfallfreie fahrt weiterhin....

    ------------------
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  • Frank
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    • 22. August 2025 um 20:42
    • #3
    Zitat von EdoM

    ... Ich weiß, dass diese Aufnahmen irgendwann überschrieben werden aber bei einer SD-Karte von 128 GB dürfte das sehl lange dauern.

    Definiere "sehr lange". Bei mir sind die 128 GB nach nicht einmal zwei Wochen erreicht.

    Zitat von SuperMario

    Du kannst natürlich eine kleinere Speicherkarte ...

    Die kleinste SD-Karte hat 8 GB. Ich denke, bei meiner Rollei war so eine dabei. Es besteht auch die Möglichkeit, die Karte zu partitionieren.

    Gruß Frank

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  • Peete
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    • 4. September 2025 um 14:01
    • #4
    Zitat von EdoM

    Hallo Forum !

    ...

    Ist genau so was noch im Einklang mit Gesetz ? So weit ich weiß, müssen die Aufnahmen überschrieben werden und nur im Falle eines Unfalls soll die Aufnahme eigentlich abgespeichert werden.

    ...

    Nicht gesetzeskonform sind anlasslose Aufnahmen. Wenn man eine Dashcam verwendet, sind die Aufnahmen ja erst mal anlasslos. Der Anlass entsteht erst dann, wenn ein Unfall oder andere Situation entsteht, die eine Aufnahme erforderlich macht. Daher darf man nur die letzte(n) Minute(n) speichern und diese dann dauerhaft sperren, wenn der Anlass entsteht.

    Viele sind der Meinung, dass man gesetzeskonform handelt, wenn man eine Dashcam im Loop betreibt, Dateien immer wieder überschreibt und nur in Notfall dauerhaft speichert. Das Problem ist nur, dass zwar die einzelnen Dateien nur wenige Minuten Videomaterial beinhalten, aber die Datenmenge des Loops meist nur durch die Größe des Speicherplatzes definiert ist. Erst wenn das Medium voll ist, wir die älteste Datei überschrieben. Das führt dazu, dass je nach Größe der Speicherkarte vielleicht sogar mehrere Tage Videomaterial in vielen kleinen Dateien auf der Karte vorhanden ist.

    Gibt man eine solche gefüllte Speicherkarte als Beweismittel weiter, könnte man unabhängig vom konkreten Streitfall wegen Datenschutzverletzungen belangt werden, weil viel zu viel Material auf der Karte ist.

    Was kann eine Lösung sein?

    • Im Fall des Falles zunächst nicht bekannt geben, dass man eine Dashcamaufnahme hat. Erst im weiteren Verfahren genau die eine relevante Videodatei als Beweismittel einbringen. Damit vermeidet man, dass die Polizei die ganze Speicherkarte sichtet und andere Daten gefunden werden.
    • Eine Dashcam betreiben, die einen Privacymodus hat. Dieser gewährleistet, dass nicht mehr als die letzten x Minuten gespeichert werden. Meine Vantrue E2 hat das nicht, die Viofo A329 schon.
    • Ein kleine Speicherkarte verwenden, diese evtl. mit einer großen Dummy-Datei vorbelegen, so dass nur wenig Speicherplatz übrig ist. Damit wird die Loop sehr klein. Ich habe aber noch nicht ausprobiert, ob das funktioniert.
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  • SuperMario
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    • 4. September 2025 um 20:50
    • #5
    Zitat von Peete

    Der Anlass entsteht erst dann, wenn ein Unfall oder andere Situation entsteht,

    Meines Wissens nach gibt es keine Definition was ein Anlass in diesen Fall ist.

    Nirgendwo ist geregelt, das eine Dashcam nur für Unfälle und den Strassenverkehr verwendet werden darf, Ergo hab ich permanent Anlässe irgendwas zu filmen. Der Strassenverkehr ist da nur Beiwerk.:winking_face:

    Paar Jahre zuvor gabs ja schon Vorschläge, das man kurz vorm Unfall erst das Knöpchen drücken darf zu speichern. Praktisch ist die Umsetzung wohl gescheitert.

    Zitat von Peete

    Im Fall des Falles zunächst nicht bekannt geben, dass man eine Dashcamaufnahme hat. Erst im weiteren Verfahren genau die eine relevante Videodatei als Beweismittel einbringen. Damit vermeidet man, dass die Polizei die ganze Speicherkarte sichtet und andere Daten gefunden werden.

    Meine Empfehlung: Ob, wann, welches Schnipsel, entscheidet einzig und allein der Anwalt.

    ------------------
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  • Peete
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    • 5. September 2025 um 09:02
    • #6

    Was filmen ohne Anlass bedeutet, muss man denke ich einen Juristen fragen. Jedenfalls ist das dauerhafte Filmen des Straßenverkehrs nicht zulässig, wenn die Aufnahmen gespeichert bleiben.

    • Zitieren

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